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Audio: Antenne Brandenburg | 31.03.2020 | Amelie Ernst | Quelle: dpa/Soeren Stache

Ministeriumserlass in Brandenburg

Berufserlaubnis für in Polen ausgebildete deutsche Ärzte

Das Problem der Zulassung von in Polen ausgebildeter deutscher Ärzte ist in Brandenburg gelöst. Mit einem Erlass würden bestehende Hürden bei der Anerkennung ihres Medizinstudiums aus dem Weg geräumt, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit. "Brandenburg braucht - gerade in diesen Zeiten - junge Ärztinnen und Ärzte und ich bin froh über jede Ärztin und jeden Arzt, der bei uns im Land neu anfängt", sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Grüne).

Die Absolventen erhalten nun auf Antrag eine weitgehend uneingeschränkte, auf 12 Monate oder 13 Monate befristete Berufserlaubnis. In der Zeit ist eine Kenntnisprüfung zu absolvieren - als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation. Bis zu sechs Monate davon können auf eine Weiterbildung zum Facharzt angerechnet werden.

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Bislang keine Berufserlaubnis

In Brandenburg wurde den jungen Medizinern bislang keine Approbation erteilt. Grund war, dass Polen aufgrund einer geänderten EU-Richtlinie im vergangenen Jahr die Anforderungen an eine automatische Anerkennung der Berufsqualifikation zum Arzt auf Grundlage eines Medizinstudiums in Polen erhöht hatte.

Am Studium selbst änderte sich zwar nichts, allerdings werden in Polen noch zwei zusätzliche Prüfungen verlangt. Dabei geht es um Grundkenntnisse im Bereich Medizinrecht und -ethik, vor allem bezogen auf Polen ("LEK"), und um eine Ausbildung ähnlich dem Arzt im Praktikum ("Staz"). Für deutsche Absolventen des internationalen Medizinstudiengangs in Stettin sind diese Nachweise aber kaum zu bekommen, denn meist sprechen sie kaum Polnisch. 

Sendung: Antenne Brandenburg, 31.03.2020, 17:00 Uhr

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