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Audio: rbb24 | Fr 29.07.22 | Menzel, J. | Quelle: dpa/Gabbert

Suche nach Energiespar-Möglichkeiten

Heizungen in Berliner Schulen und Kitas sollen auch in der Krise anbleiben

Heizung aus und alle Kinder ins Home-Schooling? Für den Berliner Senat ist das auch in der Energiekrise keine Lösung. Trotzdem soll auch im Bereich Schule und Kita Energie eingespart werden.

Die Bildungsverwaltung in Berlin will trotz der sich abzeichnenden Energiekrise in vollem Umfang am Schul- und Kita-Betrieb festhalten. Zugleich soll an den Schulen nach Möglichkeit der Verbrauch reduziert werden. In der Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU wird ein "engmaschiges Energiemanagement" angekündigt.

Geplant sei, das Erziehungspersonal sowie die Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren, um die Kosten für die gestiegen Strom- und Gaspreise einigermaßen zu begrenzen. Als Beispiele für das Energiesparen nennt die Verwaltung das Ausschalten von Licht und Heizung, insbesondere wenn Räume für längere Zeit verlassen werden. Als weitere Maßnahmen werden ein sparsamer Umgang mit Warmwasser und das vollständige Ausschalten elektrischen Geräte (kein Standby-Modus) angeführt.

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Heizungen herunterregeln?

Ob Heizungen heruntergeregelt werden müssen, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten, hieß es. Als vorteilhaft bewertet der Senat, dass insbesondere Schulneubauten einschließlich der Modularen Ergänzungsbauten hohe Energieeffizienzstandards erfüllen. Welche Mehrkosten durch die Energiekrise auf die Schulen zukommen, werde aktuell versucht abzuschätzen.

Laut Bildungsverwaltung bewegten sich die jährlichen Energiekosten für die Schulen von 2017 bis 2021 in einer Spanne zwischen 44,5 und 47,8 Millionen Euro. Bei den Kitas in Trägerschaft des Landes machten sich diese Kosten im gleichen Zeitraum zwischen 3,7 und 4,1 Millionen Euro pro Jahr aus.

Auch Kitas müssen mit Kostensteigerungen rechnen

Mit den hohen Kostensteigerungen sind auch Kitas in privater Trägerschaft konfrontiert. Die Träger erhalten vom Land eine Personal- und Sachkostenpauschale, in der Aufwendungen für Energie enthalten sind. Diese Pauschale werde jährlich an den Verbraucherpreisindex und damit an die Inflation angepasst, so die Bildungsverwaltung. Für kleinere Betreuungseinrichtungen prüfe man aktuell, ob "niedrigschwellige Überbrückungsmaßnahmen" gewährt werden können, hieß es weiter.

Im Doppelhaushalt des Landes ist bislang ein Puffer für gestiegene Energiekosten in Höhe von 380 Millionen Euro enthalten. Dieses Geld ist sowohl für Verwaltung, Bezirke und Schulen als auch für private Härtefälle vorgesehen. Ein Konzept, wer welchen Anteil bekommt, werde aktuell abgestimmt, hieß es.

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Einschränkungen bislang ausgeschlossen

Einschränkungen des Schul- und Kitabetriebs schließt die Bildungsverwaltung in der Antwort auf die Anfrage aus. Bereits die Pandemie habe deutlich gemacht, wie wichtig der Lern- und Lebensort Schule für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern sei. "Das Recht auf Unterricht aufgrund ggf. steigender Energiekosten einzuschränken, ist nicht beabsichtigt." Für die Kitas seien ebenfalls "keine zusätzlichen Belastungen von Familien" durch kürzere Öffnungszeiten oder weniger pädagogische Angebote geplant.

Mit Blick auf eine mögliche Verschärfung der pandemischen Lage im Herbst und Winter und die Notwendigkeit des Energiesparens spricht die Bildungsverwaltung von einem Spannungsfeld: Regelmäßiges Lüften und das Öffnen der Fenster werde in der kalten Jahreszeit wieder erforderlich sein, auch wenn dadurch Klassenzimmer abkühlen.

Sendung: radioeins, 29.07.2022, 5 Uhr

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