Bis Ende Januar 2023 - Finanzminister verlängern Abgabefrist für Grundsteuererklärung

Do 13.10.22 | 15:04 Uhr
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Symbolbild:Mit einem Kranz wird beim Neubau eines Einfamilienhauses Richtfest gefeiert.(Quelle:dpa/M.Bucher)
Bild: dpa/M.Bucher

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Brandenburgs Finanzministerin Lange hatte die Frist zuvor als "nicht zu machen" bezeichnet.

Statt bis Ende Oktober 2022 muss die Grundsteuererklärung bundesweit jetzt erst Ende Januar 2023 abgegeben werden. Das haben die Finanzminister der Länder am Donnerstag beschlossen. Zuerst hatte das "Handelsblatt" [Artikel hinter Bezahlschranke] berichtet. Politiker aus Bund und Ländern hatten zuvor eine Verlängerung der Abgabefrist gefordert.

Nach Angaben des Brandenburger Finanzministeriums waren dort bis Anfang Oktober bislang knapp 321.000 der geforderten Erklärungen eingegangen - gemessen an den rund 1,8 Millionen Grundstücken in dem Bundesland nur rund 17,8 Prozent. Für Finanzministerin Katrin Lange (SPD) war das "schlicht zu niedrig". Sie vermutete daher, dass eine Einhaltung der Frist bis Ende Oktober "nicht zu machen sein wird."

Auch die Brandenburger CDU forderte, dass Brandenburg die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängern soll. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Jan Redmann, brachte sogar eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31. März 2023 ins Spiel.

Für eine Verlängerung der Abgabefrist hatte sich auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) stark gemacht. "In diesen Zeiten haben wir alle anderes und wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen", hatte Lindner gesagt. Er hatte angekündigt, das Gespräch mit den Ländern zu suchen, um die Abgabefrist um mehrere Monate zu verlängern. Die Entscheidung lag bei den Ländern.

Berlin hält Fristverlängerung für überflüssig

Berlin hielt eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung hingegen für überflüssig. "Für Berlin besteht keine Notwendigkeit, die Abgabefrist zu verlängern, die seit langem bekannt ist", sagte Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) der Deutsche Presseagentur Anfang Oktober.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die die Besitzer in einer Art zusätzlichen Steuererklärung über die Steuersoftware "Elster" oder ein Portal des Finanzministeriums hochladen müssen - Behörden-Steuersprache inklusive. Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es viel zu kompliziert sei.

Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Wenige Tage später offenbarten sich bereits technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war "Elster" lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Selbst Eigentümer von Kleingärten müssen eine Erklärung abgeben, zusätzlich zu Millionen Hausbesitzern und Eigentümern einer Wohnung.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.

Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

Sendung: rbb24 Inforadio, 13.10.2022, 14:20 Uhr

9 Kommentare

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  1. 9.

    "Zu diesen Pflichten gehört auch den Auszug aus sein eigenes Grundbuch lesen und verstehen zu können."
    Nö, aber es ist von Vorteil. Neben dem Grundbuchauszug oder den -auszügen brauchen sie noch ihre Einkommensteuererklärung, den alten Grundsteuerbescheid, den Bodenrichtwert, in Einzelfällen können Katasterauszüge, auch Teilungserklärungen hilfreich sein. Angaben zu DIN-Wohnflächen finden sie z.B. im Kaufvertrag oder in Bauunterlagen. In Letzteren stehen bestimmt auch Informationen für Um- oder Anbauten. Lustig wirds dann bei gewerblichen Mischnutzungen und nicht vergessen im Hauptvordruck allen Flächen brav den Bodenrichtwert im zweiten Vordruck zuordnen. Der Programmierer dieser Plausilibilätsprüfung kennt bestimmt Michael Schanze. 1,2 oder 3 - ob du Recht hast oder nicht, weisst du wenn das grüne Licht angeht.
    ... und bitte nicht die Hilfe lesen - die ist wirklich grottenschlecht.

  2. 8.

    Werter Herr am Wasser es scheint, sie haben die Erklärung selbst noch nicht abgeben. Hier wird definitiv nicht nur abgefragt, was im Grundbuch steht. Das wäre einfach, das ist es aber nicht. Jedenfalls nicht für alle Immobilien. Also melden sie sich zu Wort, wenn sie damit fertig sind

  3. 7.

    Die Formulare sind zu um-/unverständlich aufgebaut und können komplizierte Situationen nicht ordentlich abbilden. So insbesonders bei gemischt genutzten Grundstücken mit Garten, Gewerbe Garage und Schuppen, mit Wohnungen über einer Garage, Wohnungen und Büros in einem Gebäude. Für jede einzelne Nutzung muss eine Erklärung mit m2 Angabe, Baujahr bzw. Umbaudatum eingetragen werden. Und wenn das dem Programm nicht plausibel erscheint, kann die Erklärung nicht abgeschickt werden. Abgabe bitte 2025

  4. 6.

    Anhand der von Ihnen gewählten Begriffe "Pflichten" und "Märchen" lässt sich die Problematik sehr einfach erklären: Wie entsteht ein Bodenrichtwert, ist er geeignet etwas zu versteuern was nur auf dem Papier steht und ist versteuertes werterhöhendes Geld mit Hebesätzen zu bestrafen?
    Ist die Grundsteuer nicht besser aus diesen Gründen, aber auch aus Gründen der teuren Erhebung abzuschaffen? Rechtsanwälte freuen sich schon...

    P.S. Steuern entstehen sowieso wenn das Geld geflossen ist, aber erst dann.

  5. 5.

    Anhand der von Ihnen gewählten Begriffe "Pflichten" und "Märchen" lässt sich die Problematik sehr einfach erklären: Wie entsteht ein Bodenrichtwert, ist er geeignet etwas zu versteuern was nur auf dem Papier steht und ist versteuertes werterhöhendes Geld mit Hebesätzen zu bestrafen?
    Ist die Grundsteuer nicht besser aus diesen Gründen, aber auch aus Gründen der teuren Erhebung abzuschaffen? Rechtsanwälte freuen sich schon...

    P.S. Steuern entstehen sowieso wenn das Geld geflossen ist, aber erst dann.

  6. 4.

    Nun liegt der Beschluss vor, die Frist zur Abgabe der Erklärung verschiebt sich. Na dann schöne Feiertage im Dezember und einen guten Start ins neue Jahr.
    Es gilt weiterhin das Recht am Eigentum, sowie die Pflicht am Eigentum. Zu diesen Pflichten gehört auch den Auszug aus sein eigenes Grundbuch lesen und verstehen zu können.
    Es gehört auch zu den Pflichten die Märchen von den Tatsachen zu unterscheiden. Das Märchenbuch Buch das ab dem November geschätzt wird, ist ein Märchen.
    Bei einer hartnäckig Weigerung die Erklärung abzugeben kann eine sachgerecht Schätzung erfolgen, nach mehreren Aufforderung und Ankündigung.

  7. 3.

    Und wieder werden die ehrlichen Steuerzahler für dumm erklärt.

  8. 2.

    Hat es nicht geheißen, dass alle die nicht fristgerecht ihre Erklärung einreichen, geschätzt würden?

  9. 1.

    Die Verlängerung der Frist wird es auch nicht besser machen. Auch nach dem 31.01. werden sicherlich die Daten von nur 50% aller Grundstücke von den Eigentümern abgegeben worden sein. Warum, weil 1. viel zu kompliziert und 2. die Menschen die sogenannte "Reform" für überflüssig halten weil mit dem bisherigen System zufrieden sind und 3. andere Probleme gerade haben als dem Finanzamt seine Arbeit zu übernehmen. So viel Bürokratie und Aufwand für nichts und wieder nichts und am Ende kommt nichts positives für uns als Eigentümer raus. Außer Spesen nichts gewesen, schöne ABM Maßnahme für uns Bürger/Eigentümer, als ob wir sonst nichts zu tun hätten und auch die FAs, deren Mitarbeiter auch schon freuen, nach Ende der Frist Bußgeldbescheide an die zu verschicken und nachzuhalten, die nicht abgegeben haben.

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