Bis Ende Januar 2023 - Finanzminister verlängern Abgabefrist für Grundsteuererklärung
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Brandenburgs Finanzministerin Lange hatte die Frist zuvor als "nicht zu machen" bezeichnet.
Statt bis Ende Oktober 2022 muss die Grundsteuererklärung bundesweit jetzt erst Ende Januar 2023 abgegeben werden. Das haben die Finanzminister der Länder am Donnerstag beschlossen. Zuerst hatte das "Handelsblatt" [Artikel hinter Bezahlschranke] berichtet. Politiker aus Bund und Ländern hatten zuvor eine Verlängerung der Abgabefrist gefordert.
Nach Angaben des Brandenburger Finanzministeriums waren dort bis Anfang Oktober bislang knapp 321.000 der geforderten Erklärungen eingegangen - gemessen an den rund 1,8 Millionen Grundstücken in dem Bundesland nur rund 17,8 Prozent. Für Finanzministerin Katrin Lange (SPD) war das "schlicht zu niedrig". Sie vermutete daher, dass eine Einhaltung der Frist bis Ende Oktober "nicht zu machen sein wird."
Auch die Brandenburger CDU forderte, dass Brandenburg die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängern soll. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Jan Redmann, brachte sogar eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31. März 2023 ins Spiel.
Für eine Verlängerung der Abgabefrist hatte sich auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) stark gemacht. "In diesen Zeiten haben wir alle anderes und wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen", hatte Lindner gesagt. Er hatte angekündigt, das Gespräch mit den Ländern zu suchen, um die Abgabefrist um mehrere Monate zu verlängern. Die Entscheidung lag bei den Ländern.
Berlin hält Fristverlängerung für überflüssig
Berlin hielt eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung hingegen für überflüssig. "Für Berlin besteht keine Notwendigkeit, die Abgabefrist zu verlängern, die seit langem bekannt ist", sagte Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) der Deutsche Presseagentur Anfang Oktober.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die die Besitzer in einer Art zusätzlichen Steuererklärung über die Steuersoftware "Elster" oder ein Portal des Finanzministeriums hochladen müssen - Behörden-Steuersprache inklusive. Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es viel zu kompliziert sei.
Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Wenige Tage später offenbarten sich bereits technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war "Elster" lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Selbst Eigentümer von Kleingärten müssen eine Erklärung abgeben, zusätzlich zu Millionen Hausbesitzern und Eigentümern einer Wohnung.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.
Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.
Sendung: rbb24 Inforadio, 13.10.2022, 14:20 Uhr