Wahl-Chaos in Berlin - In diesen Wahlbezirken soll die Bundestagswahl wiederholt werden

Fr 11.11.22 | 09:12 Uhr
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Grafik/Säulendiagramm: Wahlurne in Berlin bei der Bundestagswahl. (Quelle: imago images/E. Contini)
Video: rbb24 | 11.11.2022 | Leonie Schwarzer | Bild: imago images/E. Contini

Wegen zahlreicher Pannen bei den Wahlen in Berlin im vergangenen Jahr soll die Bundestagswahl in 431 der rund 2.300 Stimmbezirke wiederholt werden. rbb|24 zeigt in einer interaktiven Karte, welche Wahllokale und Bezirke betroffen wären.

Hier finden Sie die ursprüngliche Übersicht der Wahlbezirke nach dem Beschluss des Bundestags im November 2022. Sie hat in großen Teilen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2023 Bestand. Allerdings kamen einige Wahlbezirke dazu und einige weg. Eine aktualisierte Karte finden Sie hier.

Die Bundestagswahl von 2021 soll in 431 der insgesamt 2.257 Berliner Wahlbezirke wiederholt werden. Dieser Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses ist der Bundestag gefolgt. Die Wiederholung soll demnach mit Erst- und Zweitstimme erfolgen.

Ob Sie voraussichtlich betroffen sind, können Sie in der folgenden Karte sehen. Diese zeigt Ihnen die Urnenwahlbezirke oder - mit Klick auf den Reiter über der Karte - die Briefwahlbezirke.

Wenn Ihnen die Grafik nicht angezeigt wird, klicken Sie hier.

Viele Pankower müssten nochmal an die Urne

Die meisten Wahlbezirke sind in Pankow betroffen. In 176 von 215 Wahlbezirken soll dort die Bundestagswahl wiederholt werden, das sind fast 82 Prozent der Wahlbezirke, gefolgt von Charlottenburg-Wilmersdorf mit 77 von 195 Wahlbezirken. Die wenigsten Pannen gab es mit drei von 158 Wahlbezirken in Spandau und in vier von 234 Wahlbezirken in Treptow-Köpenick.

In ganz Berlin sind 19,1 Prozent der Urnenwahlbezirke betroffen, sowie 17,4 Prozent der Briefwahlbezirke.

In den folgenden Tabellen sind Urnen- und Briefwahlbezirke, in denen die Bundestagswahl wiederholt werden soll, noch einmal aufgelistet. Sie können auch die Suchfunktion nutzen: Dazu müssten Sie aber die Nummer Ihres Wahlbezirks kennen. Gesucht werden kann auch nach der Adresse ihres Wahllokals.

Wenn Ihre Suche nichts ergibt und/oder Ihr Wahllokal nicht aufgelistet ist, sind Sie voraussichtlich nicht von der Wiederholungswahl betroffen. Entscheidend wird aber sein, ob Sie tatsächlich eine Wahlbenachrichtigung bekommen oder nicht. Weiterführende Informationen zu möglichen Wiederholungszahlen finden Sie hier.

Wahlbezirke nach Bezirken

  • Zuordnung

  • Mitte

  • Friedrichshain-Kreuzberg

  • Pankow

  • Charlottenburg-Wilmersdorf

  • Spandau

  • Steglitz-Zehlendorf

  • Tempelhof-Schöneberg

  • Neukölln

  • Treptow-Köpenick

  • Marzahn-Hellersdorf

  • Lichtenberg

  • Reinickendorf

Sendung: rbb24 Abendschau, 10.11.2022, 19:30 Uhr

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46 Kommentare

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  1. 46.

    Herr Heinz!
    Nein, bin ich nicht.
    Die 2te Lüge von Ihnen heute.
    DAS IST Fakt ! Und beide öffentlich und somit belegbar! Und DAS IST DUMM.
    Ist aber wohl Aufnahmebedingung bei Second Hand Bolschewisten, oder? Dazu muss man nicht einmal ihre Beiträge (psycho-)analysieren, Minnie Mouse! Wie sagte ein Dieter Bohlen sogar : " Das Problem ist: Erkläre einem Blöden, dass er blöd ist.".
    Olle Siggi Freud hätte seine wahre Freude an Ihnen, Kleines!
    So, und jetzt geh' Schularbeiten machen!

  2. 45.

    Durch die Ungültigkeit korrekt erhobener Stimmen entsteht ein viel höheres Ungleichgewicht und das Wissen über das Wahlergebnis ist heute um einiges größer als zum Zeitpunkt der Hochrechnungen. Da wurde überall noch gezählt und zwar zuerst die Bundestagswahl. Vor 20 Uhr gab es praktisch keine Ergebnisübermittlung zur Abgeordnetenhauswahl, also warum sollten diese Stimmen nicht zählen? Einziger Grund für ungültige Wahlen sind fehlerhafte oder vertauschte Stimmzettel, die Nachwahlen in den davon betroffenen Wahlkreisen wären überschaubar.

  3. 44.

    Zu viele Veranstaltungen an einem tag

  4. 43.

    "Mit Verlaub Herr Heinz (Becker?) :
    Sie sind ein 'Dommschwätzer' !"

    Und sie ein Rechtsextremist. Mal sehen ob das zensiert wird wo man es hier mit der Nettiquette nicht so genau nimmt.

  5. 42.

    Auch diese Ihre Meinung wird bei einer abzusehenden Überprüfung durch das BVerfG eingeordnet werden können. Bis dahin ist es allerdings Ihre Meinung, keine Tatsache.

  6. 41.

    Das kommt darauf an, welches Interesse für die Demokratie überwiegt. Sind die Fehler in den Wahlbezirken derart eklatant und verbreitet, dass eine teilweise Wahlwiederholung eine verzerrende Wirkung auf die Verteilung der Mandate hätte, ist auch eine vollständige Wahlwiederholung nicht ausgeschlossen. Darüber entscheidet letztlich der Verfassungsgerichtshof von Berlin. Eine vollständige Neuwahl für Berlin ist unwahrscheinlich, aber grundsätzlich möglich. Die Entscheidung hier bezog sich nur auf die Wahl zum Bundestag. Für die Berlin-Wahl waren die Fehler in den Wahllokalen nicht zwingend deckungsgleich. Da die Wähler, die neu wählen dürfen bzw. müssen aber einen Vorteil durch neues Wissen haben, entsteht gleichzeitig ein Vorteil gegenüber denen, die nicht neu wählen und damit ein Ungleichgewicht. Das kann durchaus ein Grund für eine komplette Wahlwiederholung sein, wenn der Gerichtshof dies höher gewichtet.

  7. 40.

    Ich hoffe, dass man das gleich als Anlass nimmt veraltete Wahlstrukturen an die heutige Zeit anzupassen, vielleicht auch einige Abläufe mehr digitalisiert. Die öffentlichen Wahlen sind einer der höchsten Güter in der Demokratie und diese sollte deutlich besser unterstützt werden, damit sowas in Zukunft nicht mehr vorkommt.

  8. 39.

    Nein. Die Wahl liegt bereits so lange zurück, dass ein neues Wählerverzeichnis erstellt werden muss. Berechtigt sind die zu diesem neuen Zeitpunkt im Wahlbezirk wohnenden Bürger. Hinzugezogene und neu Wahlberechtigte (Volljährige, Eingebürgerte) vertreten bzw. ersetzen in diesem Fall die Weggezogenen und zwischenzeitlich Verstorbenen.

  9. 38.

    Ich hoffe sehr dass sich das Berliner Verfassungsgericht an dieser Entscheidung orientiert und nur in den Wahlkreisen erneut gewählt wird, wo eklatante Fehler gemacht wurden. Die Definition dieser Fehler kann gern vom Bundestagsprüfungsausschuss übernommen werden. In meinem Wahlkreis gab es keinerlei Fehler, also wo ist die Berechtigung der Wahlwiederholung?

  10. 37.

    Ich hoffe sehr dass sich das Berliner Verfassungsgericht an dieser Entscheidung orientiert und nur in den Wahlkreisen erneut gewählt wird, wo eklatante Fehler gemacht wurden. Die Definition dieser Fehler kann gern vom Bundestagsprüfungsausschuss übernommen werden. In meinem Wahlkreis gab es keinerlei Fehler, also wo ist die Berechtigung der Wahlwiederholung?

  11. 35.

    Es geht in erster Linie nicht darum, dass die Ergebnisse einer neuen Wahlvielleicht anders ausfallen.

    Es geht um die Demokratie um nicht mehr und nicht weniger. Die Wahl muss, egal was dabei heraus kommst legitim sein.
    Der jetzige Senat hat aufgrund der massiven Unregelmässigkeiten keien Legitimation. Der Senat hätte sich unter den bekannten Bedingungen nicht konstituieren dürfen, das Wahlgesetz wurde massiv missachtet.

  12. 34.

    Die Berliner Abgeordnetenwahl und die zugehörige Bundestagswahl 2021 ist aufgrund der massiven Unregelmässigkeiten und der Organisationsprobleme in Berlin ungültig!!! Der Senart hätte sich nie konstitutieren dürfen.

    Die Wahl zum Berliner Abgeoerdnetenhaus ist illegitim und muss vollständig wiederholt werden, ansonsten ist es nicht mehr abzustreiten, dass wir in einer Banenrepubilk leben. Mit dieser Entscheidung des Bundestags ist ein weiterer Demokratiabbau gegeben.

  13. 33.

    Das ist nicht korrekt. Da die Wahl mehr als 6 Monate zurückliegt, muss ein neues Wahlregister erstellt werden. Darin sind dann alle Personen enthalten, die inzwischen die Wahlberechtigung erlangt haben.

  14. 32.
    Antwort auf [Heinz] vom 10.11.2022 um 17:36

    Natürlich nicht! Nicht ein einziger Politiker hat Angst um seinen Stuhl. Wirklich niemand von denen hat Angst um seinen Posten! Und Geld und Macht verachten die geradezu!
    Dafür sind die ja bekannt!
    Mit Verlaub Herr Heinz (Becker?) :
    Sie sind ein 'Dommschwätzer' !

  15. 31.

    Nein.
    Nur wer zum 1. Wahlgang wahlberechtigt war (in Ihrem Falle die Volljährigkeit des Kindes) , darf bei der Wiederholung zur Urne gehen.

  16. 30.

    Dass eine Aufarbeitung stattfindet, dass eine Wiederholung aufgrund nachgewiesener Fehler erfolgt, dass keine Wiederholung dort erfolgt, wo die Wahl den rechtlichen Vorgaben entsprach ... dass zeugt vom Funktionieren des demokratischen Systems.

    0 Fehler zu erwarten und eine (abstrakte, da nicht begründete) vorhandene Schädigung herbeizureden ist nur Populismus von Ihnen.

  17. 29.

    Da stimme ich Ihnen zu. Gesellschaftlicher Wandel findet statt. Mit oder ohne Politik...

  18. 28.

    „Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie schon längst verboten.“ (angeblich: Kurt Tucholsky)

  19. 27.
    Antwort auf [Heinz] vom 10.11.2022 um 17:36

    Wenn unsere Demokratie noch nicht beschädigt ist, ist sie doch durch solche Gegebenheiten doch schon recht angeschlagen. Denn wenn die Regierung demokratisch gewählt worden wäre, müsste die Wahl ja wohl nicht wiederholt werden.

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