rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Audio: rbb24 Inforadio | 07.02.2024 | Catharina Hopp  | Quelle: Picture Alliance / Frank May

"Extremistisches Personenpotential"

AfD unterliegt vor Gericht gegen Verfassungsschutz

Der Bundesverfassungsschutzbericht 2022 geht davon aus, dass 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder ein "extremistisches Personenpotential" aufweisen. Dagegen ging die Partei vor Gericht - und musste nun eine Niederlage einstecken.

Die AfD ist mit einem Eilantrag zur Änderung des Bundesverfassungsschutzberichts 2022 vor Gericht gescheitert. Die Passage, dass von einem "extremistischen Personenpotential" von etwa 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder ausgegangen werde, sei nicht zu beanstanden, teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch unter Verweis auf einen Beschluss vom 2. Februar mit. In dem Bericht werde dieses Potential auf "gegenwärtig schätzungsweise" etwa 10.000 Personen beziffert. Diese Schätzung sei nicht als willkürlich anzusehen. (AZ: VG 1 L 340/23)

Grüne fordern Verbot

Gericht: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als rechtsextremistisch einstufen

Die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD, ist nicht mehr nur ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz. Nach einem Gerichtsbeschluss ist eine neue Einstufung und Behandlung rechtens, die Grünen fordern ein Verbot der Organisation.

Mit Auflösung des AfD-"Flügels" sei Rechtsextremismuspotential der AfD nicht verschwunden

Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential bei einem Teil der Mitgliedschaft der AfD vor, betonte das Gericht. Die Zuordnung sei "zutreffend auf der Grundlage der Stärke des ehemaligen sogenannten 'Flügels' der AfD und des Netzwerkes um Björn Höcke gezogen" worden, betonte das Gericht. Auf die angebliche Auflösung des "Flügels" komme es nicht an, weil damit das Rechtsextremismuspotential nicht verschwunden sei. Der Verfassungsschutzbericht müsse deshalb vom Bundesinnenministerium vorerst nicht, wie von der AfD verlangt, korrigiert werden.

Gesetz erlaubt Berichterstattung bereits in der Verdachtsphase

Das Bundesinnenministerium sei nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz berechtigt, die Öffentlichkeit in einem jährlichen Bericht über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorlägen, betonte das Gericht. Eine Berichterstattung bereits in der Verdachtsphase sei zulässig. Diese Voraussetzungen seien in dem Fall erfüllt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 07.02.2024, 11:00 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen