Verwaltungsgericht Berlin -
Die Maskenpflicht im Deutschen Bundestag gilt auch für AfD-Abgeordnete: Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag einen Eilantrag von neun Mitgliedern der AfD-Fraktion gegen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Parlamentsgebäuden abgelehnt.
Hausrecht darf ohne weiteres Gesetz ausgeübt werden
Die Anordnung sei bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden, urteilte die 2. Kammer. Der Präsident des Bundestages (Wolfgang Schäuble, CDU/Anm.d.Red.) sei befugt, sein Hausrecht auszuüben, ohne dass es eines konkretisierenden Gesetzes bedürfe. Die Maßnahme diene dem Ziel, den von der Pandemielage ausgehenden Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages zu begegnen, beruhe auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und sei verhältnismäßig.
Im Verhältnis zur grundgesetzlich verankerten Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages hätten die von der Maskenpflicht ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen ein geringes Gewicht und müssten deswegen zurücktreten, so die Richter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Sendung: Inforadio, 20.11.2020, 12 Uhr