Verordnungen zum Infektionsschutz -
Der Landtag in Brandenburg hat künftig mehr Rechte im Umgang mit neuen Corona-Regeln der Landesregierung.
Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Potsdam für ein neues Gesetz, das dem Parlament ein Informationsrecht sowie ein Vetorecht für neue Verordnungen des Infektionsschutzes einräumt. Es sieht vor, dass die Regierung den Landtag vor dem Erlass von Verordnungen informieren muss. Wenn dieser eine Verordnung ablehnt, muss die Landesregierung sie innerhalb von sieben Tagen zurücknehmen.
Die Koalitionsfraktionen und die Freien Wähler stimmten dem Gesetz zu, AfD und Linke waren dagegen. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Christoph Berndt, kritisierte, der Landtag habe künftig nur ein Widerspruchsrecht nach Verkündung einer Verordnung. Notwendig wäre aber eine Vorabbefassung. Die Linke wollte darüber hinaus, dass die Landesregierung den Rechtsausschuss fragen muss, fand dafür aber keine Mehrheit.
Sendung: Antenne Brandenburg, 15.12.2020, 19:00 Uhr