Prozess in Cottbus -
Am Cottbuser Landgericht ist am Donnerstag der Prozess gegen die Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens aus Bestensee (Dahme-Spreewald) fortgesetzt worden. Ihr wird Steuerbetrug mit den Einnahmen für Toilettennutzungen auf Autobahnraststätten und in Schnellrestaurants vorgeworfen. Laut Anklage soll sie über 1,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben.
Konkret soll die Angeklagte nicht richtig angegeben haben, wieviel Geld die Toilettennutzer freiwillig auf den Teller vor der Toilette gelegt haben. In Folge sollen in den Jahren 2005 bis 2008 zu wenige Steuern gezahlt worden sein. Der Prozess konnte erst jetzt beginnen, weil sich die Ermittlungen laut Gericht über mehrere Jahre hingezogen haben.
Nachdem der erste Prozesstag bereits Mitte Juni stattgefunden hatte, konnten sich die Prozessbeteiligten erst auf eine gemeinsamen Termin zur Fortsetzung im August einigen.
Richter zweifelt Schadensumme an
Zum Prozessauftakt äußerte der zuständige Richter Zweifel an der Schadenshöhe. Er hält die Summe, die Finanzamt und Staatsanwaltschaft angegeben haben, für zu hoch angesetzt. Neu geschätzt würde man laut dem Richter auf die Hälfte kommen, also rund 600.000 Euro. Damit könnte sich auch das Strafmaß ändern.
Zusätzlich sei aufgefallen, dass vier der 78 Sanitärobjekte nicht in Deutschland, sondern in Österreich liegen. In diesen Fällen ist fraglich, inwiefern deutsches Recht angewandt werden kann. Darüber hinaus sei unklar, ob die richtige Person im Gericht sitzt. Die Angeklagte ist Geschäftsführerin der Reinigungsfirma, die den Schaden verursacht haben soll. Möglicherweise hätten aber die Gesellschafter der Firma die unrechtmäßigen Zahlungen erhalten, so der Richter.
Die 49-jährige Angeklagte hat sich am Donnerstag selbst nicht zu den Vorwürfen geäußert, ließ aber eine Einlassung von ihrer Anwältin vorlesen. Rückfragen dazu wurden nicht zugelassen. Außerdem wurde die Mutter der Angeklagten als erste Zeugin im Prozess vernommen. 27 weitere Zeugen sollen im Laufe des Prozesses insgesamt gehört werden.
Der nächste Prozesstag ist für Mitte September angesetzt. Sollte sich der Tatvorwurf bestätigen, droht der Angeklagten eine Haftstrafe in Höhe von sechs Monaten bis zehn Jahren wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall.
Mit Informationen von Isabelle Schilka.
Sendung: Antenne Brandenburg, 25.08.2022, 15:00 Uhr