Nach Ausbruch im Barnim - Uckermark verabschiedet Allgemeinverfügung gegen die Afrikanische Schweinepest

Mo 09.08.21 | 14:01 Uhr
Wildschweine wandern am Wasser entlang
Bild: rbb

Noch ist die Uckermark von der Afrikanischen Schweinepest verschont geblieben. Nach dem Ausbruch im Barnim wirken die Restriktionen allerdings auch in den Norden hinein. Nun ist eine Zaunbau-Verfügung in Richtung Barnim erlassen worden.

Nach dem Fund von fünf mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweinen Ende Juli im Barnim rückt die Tierseuche jetzt auch näher an die Uckermark heran. Deshalb gilt seit Montag eine Tierseuchenverordnung des Kreises. Diese legt neue Restriktionsgebiete mit Sperr- und Pufferzonen fest. Eine Karte dazu und Maßnahmen hat die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite zur Verfügung [www.uckermark.de] online gestellt.

Kreise bauen gemeinsamen Zaun

Laut Anordnung wird in dieser Woche ein Elektrozaun an der Landkreisgrenze zum Barnim errichtet, bestätigt Amtstierarzt Achim Wendlandt dem rbb. Das Material für den Bau von Elektrozäunen sei bereits vorhanden und eine Absperrung in Richtung Barnim könnte bereits Ende der Woche fertig sein. "Der Barnim baut den Zaun von Süden in Richtung Norden hoch und dort schließen wir dann an", so Wendlandt. Dieser führe etwa am Uckermärkischen Radrundweg bei Gellmersdorf südöstlich von Angermünde entlang. Unterdessen laufe noch die Suche nach einer jetzt veränderten Linienführung für den zweiten ASP-Schutzzaun entlang der Oder.

Außerdem seien nun verstärkt Jäger zu Fallenjagden in dem Gebiet zwischen Schmargendorf, Angermünde und Stützkow unterwegs. Darüber hinaus werde das Gebiet in dieser Woche sowohl mit Suchtrupps als auch mit Drohnen abgesucht.

Private Schweinehalter sollen Bestände aufgeben

Private Schweinhalter sind jetzt laut Verordnung zu verstärkten Hygienemaßnahmen im Stall verpflichtet. Amtstierarzt Wendlandt zufolge darf Gras, Stroh und Heu aus dem als gefährdetes Gebiet markierten Arealen nicht in die Ställe zu den Tieren gebracht werden. "Nachdem in Spree-Neiße und Märkisch-Oderland auch Hausschwein-Bestände betroffen waren, vermutet man, dass die Infektion durch Gras- oder Heuschnitt hineingetragen wurden", betont der Amtstierarzt.

Achim Wendlandt rät dazu, die Hausschwein-Haltung in den gefährdeten Gebieten ganz aufzugeben. "Es ist wohl so, dass Kleinsthalter pro Schwein 200 Euro bekommen können, wenn sie sich verpflichten die Schweine abzuschaffen und innerhalb von 24 Monaten keine neuen Schweine einzustallen." Das Angebot gelte bereits und entsprechende Anträge zeitnah gestellt werden.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte den Schweinepest-Erreger am 28. Juli erstmal im Barnim bestätigt. Den Angaben des Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge handelte es sich dabei um eine Bache, die nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt auf dem Gebiet der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen gefunden worden war. Drei Frischlinge, die in unmittelbarer Nähe erlegt wurden, waren ebenfalls befallen. Der Fundort liegt in der bereits eingerichteten Sperrzone.

Sendung: Antenne Brandenburg, 09.08.2021, 08:30 Uhr

Nächster Artikel