Gerichtsurteil - Foto-Veröffentlichung von Pipeline-Besetzung bei PCK ist illegal und wird bestraft

Di 11.10.22 | 18:03 Uhr
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Archivbild: Vor Prozessbeginn stehen Mitglieder und Sympathisanten der Gruppe «Letzte Generation» bei einer Mahnwache vor dem Landgericht und halten ein Transparent mit der Aufschrift «Was, wenn die Regierung das nicht im Griff hat?». (Quelle: düa/B. Wüstneck)
Audio: Antenne Brandenburg | 11.10.2022 | Klaus Lampe | Bild: dpa/B. Wüstneck

Im Frühjahr 2022 besetzten Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" Erdöl-Pumpstationen und drehten Hähne zu. Die Bilder wurden ins Netz gestellt - was aber illegal war. Das hat das Landgericht Neubrandenburg entschieden.

Wer eine Energieanlage besetzt und diese manipuliert, muss nach Einschätzung eines Gerichts mit Strafe rechnen und darf auch Bilder davon nicht veröffentlichen. Das hat das Landgericht Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) am Dienstag in einem Zivilprozess klargestellt, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Richter Steffen Seligmüller habe demnach eine einstweilige Verfügung gegen die Gruppe "Letzte Generation" bestätigt. Deren Mitglieder hatten im Frühjahr mehrfach Pumpstationen der Erdöl-Pipeline von Rostock ins brandenburgische PCK Schwedt (Uckermark) illegal besetzt und die Bilder veröffentlicht. Dagegen klagte das PCK.

Klimaschutz nach rechtsstaatlichen Mitteln

"Wenn jeder meinen würde, er könne - wenn ihm etwas nicht gefällt - eine Straftat begehen, dann landen wir im Chaos", sagte Seligmüller. Die Besetzung der Pumpanlage, in dem Fall im Mai bei Lindenhof (Mecklenburgische Seenplatte), sei Hausfriedensbruch und eine Straftat. Man könne sich für Klimaschutz einsetzen, aber bitte mit rechtsstaatlichen Mitteln, so der Jurist.

Die Erdölleitung verläuft vom Ölhafen Rostock und soll dem für Ostdeutschland wichtigen Betrieb Rohstoffe sichern, wenn im Zuge der EU-Sanktionen oder eines Embargos weniger oder gar kein Erdöl mehr aus Russland durch die unterirdische Erdölleitung Druschba über Polen kommt.

Denn ab dem 1. Januar soll ein Ölembargo gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs greifen. Die Bundesregierung hat sich auf EU-Ebene verpflichtet, auch auf russisches Pipelineöl zu verzichten. Darauf ist PCK aber bisher angewiesen - die Raffinerie wird seit Jahrzehnten über die Druschba-Pipeline mit russischem Öl beliefert.

Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

Die Raffinerie hatte im Juni eine einstweilige Verfügung gegen den Besetzer der "Letzten Generation" beim Landgericht erwirkt. Bei einem Verstoß dagegen wurden 250.000 Euro Strafe oder Ersatzhaft angedroht. Dagegen legte der Beklagte aus der Gruppe - der Schauspieler Raul Semmler - im Juli Widerspruch ein, mit dem sich nun das Landgericht befasste, wie die dpa berichtet.

Da Bilder von der Besetzung weiter im Internet kursieren, hat die Firma laut dpa noch zwei "Ordnungsmittelanträge" gestellt. Darin werden dem Beklagten einmal 1.500 Euro Geldstrafe und eine noch höhere Summe auferlegt. Der Schauspieler und der Anwalt der Gruppe hatten der Raffinerie auch einen Vergleich vorgeschlagen. So wollte Semmler kostenlos für das PCK werben und ein Drehbuch zur Firmenentwicklung schreiben, wenn das Unternehmen ab 1. Januar 2024 klimaneutral produziert. Das sei technisch unmöglich, sagte PCK-Geschäftsführer Ralf Schairer nach dpa-Angaben im Gericht. Man sei beim Klimaschutz "vielleicht gar nicht so weit auseinander". Aber eine Transformation brauche nunmal eine gewisse Zeit.

Zwölf Verfahren anhängig

Als Motiv für die Anlagenbesetzungen hatte die Umweltgruppe angegeben, die "fossile Zerstörung" stoppen zu wollen, die in eine "Klimakatastrophe" führe. Die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft ermittelt in zwölf solcher Verfahren wegen Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gegen Besetzer.

Sendung: Antenne Brandenburg, 11.10.2022, 17:30 Uhr

15 Kommentare

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  1. 15.

    Die Justiz schuchtert nicht ein. Die Verbrecher haben eine Straftat begangen und fremdes Eigentum beschädigt

    Daher muss auch geprüft werden, ob diese Organisation als kriminelle Vereinigung verboten wird. Die ist gleichzusetzen mit Clans und anderen Verbrechern

  2. 14.

    Dieses Geld gleich einziehen um die Polizei Einsätze zu bezahlen nicht daß der Steuerzahler noch für Diese Kriminellen zahlen muß.

  3. 13.

    Für ist die Letzte Generation eine Kriminelle Vereinigung die unter dem Deckmantel des Umweltschutz argirt. Die Vereinigung gehört in Deutschland vom Staat verboten. Die Aktionen dieses Leute haben nichts mit Umweltschutz zu tun sondern sind Verbrechen und da frage ich mich wie lange die Verantwortlichen dieses Staates sich dieses noch gefallen lassen wollen.

  4. 12.

    Ob diese Summe nicht etwas aufgerundet ist, wird wohl das Geheimnis dieser Saboteure bleiben. Das soll Sympathisanten vorgaukeln. Außerdem sollte man die Spender wegen Beihilfe drankriegen.

  5. 11.

    Warum benennt man diesen Personenkreis noch immer verniedlichend "Aktivisten" und nicht so, was sie wirklich sind: Kriminelle und Saboteure.

  6. 10.

    Sehr gut!

  7. 9.

    Wer eine Energieanlage besetzt und diese manipuliert muss mit einer Strafe rechnen, so die Einschätzung des Gerichts.

    Na das ist wohl klar, zumal wenn es sich um eine organisierte Gruppe handelt.
    Jetzt kann man gespannt sein, ob es als einfacher Hausfriedensbruch beurteilt wird, oder nach §88StGB als Verfassungsfeindliche Sabotage.

  8. 8.

    Die PCK setzt doch Einzelinteressen durch, ungeachtet dessen Kriege zu finanzieren, Lebensgrundlagen zu zerstören und das Klima zu schädigen. Ich denke das ist Gewalt und sollte mit allen Mitteln unterbunden werden. PCK sind die wahren Verbrecher nicht die Protestierenden.

  9. 7.

    Leider ist in dem Artikel nicht einmal ansatzweise erläutert, weshalb - also nach welcher Rechtsgrundlage - die Veröffentlichung der Bilder "illegal" ist. Die wiedergegebene Äußerung des Richters betrifft doch ausschließlich das Tatgeschehen (Hausfriedensbruch).

  10. 6.

    Und ich hoffe, die sogenannten Aktivisten gehen mal in den Knast und das bei Wasser und Brot.

  11. 5.

    Einfach mal die Webseite von denen aufrufen . gestern Nachmittag waren da 169.000 .- Euro auf dem " Spendenkonto ".Den Rest kann sich jeder selber denken ... ohne Aufmerksamkeit rollt der Rubel nicht .

  12. 4.

    " Johann " Sie haben aber ein bedenkliches Rechtsempfinden.

  13. 3.

    Ich bin nicht Ihrer Meinung. Demokratie heißt Mehrheit und nicht Durchsetzung von Einzelinteressen mit Gewalt

  14. 2.

    Völlig absurdes Urteil. Protest muss sein und Bilder gehören dazu. Der Vorschlag des Richters ist inakzeptabel, da normale Demos kaum Aufmerksamkeit bekommen. Ich hoffe, die Aktivisten lassen sich nicht einschüchtern.

  15. 1.

    Den Illegalen Weltverbesserern scheint die Gerichtsbarkeit jetzt doch einen Riegel vorzuschieben.

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