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Quelle: picture alliance/Jochen Eckel

Gesetzesänderung

Windparkbetreiber wollen Gemeinden häufig nicht an Gewinnen beteiligen

Seit über einem Jahr können Windparkbetreiber die angrenzenden Gemeinden an ihren Gewinnen beteiligen. Diese Abgabe ist aber keine Pflicht, sondern freiwillig. Die Windparkbetreiber sind deshalb sehr zurückhaltend. Von Daniel Friedrich

Einer der größten Windparks in Brandenburg befindet sich zwischen Dahme (Teltow-Fläming) und Luckau (Dahme-Spreewald). Er ist so groß, dass vor rund 20 Jahren sogar das kleine Dörfchen Schlagsdorf weichen musste - die etwa 15 Einwohner mussten umziehen. Heute stehen 200 Windräder in dem Windpark. Und die umliegenden Gemeinden hätten gern etwas von den Gewinnen, die der Park abwirft.

Die Möglichkeit, als Gemeinde an den Gewinnen beteiligt zu werden gibt es seit Anfang 2023. Damals war das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf Bundesebene geändert worden. Die Änderung gab den Betreibern von Windparks die Möglichkeit, 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde Strom an die Gemeinden zu zahlen. So, das war die Idee, sollte die Akzeptanz von Windkraftanlagen erhöht werden. Das Problem: Die Gewinnbeteiligung ist freiwillig - und wird deshalb von vielen Windparkbetreibern einfach ignoriert. So, wie im Windpark zwischen Dahme und Luckau.

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Nach einem Jahr nur 25 Prozent mit Verträgen

Betreiber neuer Windparks müssen den angrenzenden Gemeinden in Brandenburg seit 2019 jährlich 10.000 Euro zahlen. Bereits bestehende Windparks sind davon aber ausgenommen - die Neufassung des EEG sollte die Lücke schließen. Durch die Freiwilligkeit in der Regelung passiert das nach rbb-Recherchen aber offenbar bislang kaum.

Der Amtsdirektor von Dahme/Mark, David Kaluza (parteilos) wollte im vergangenen Jahr Nägel mit Köpfen machen und schrieb die Betreiber von Windkraftanlagen in seinem Verantwortungsbereich an. "Das erste Ergebnis war absolut ernüchternd, da gab es gar keine Rückläufer", sagt Kaluza. Mittlerweile, nach mehrfachem Nachfragen, haben etwa 25 Prozent der Betreiber Verträge mit den jeweiligen Gemeinden. Einige Betreiber wollen allerdings nicht die im Gesetz vorgesehenen 0,2 Cent pro Kilowattstunde, sondern nur die Hälfte zahlen.

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Windparkbetreiber: Gewinne nicht hoch genug

Auch die Nachbarstadt Calau (Oberspreewald-Lausitz) kennt diese Probleme. Würden hier alle Windparkbetreiber zahlen, kämen jährlich über 300.000 Euro mehr in die Stadtkasse. Dieses Geld könnten sich die Anlagenbetreiber sogar teilweise vom Netzbetreiber erstatten lassen.

Dennoch sind die Unternehmen häufig zurückhaltend und verweisen trotz möglicher teilweiser Erstattung darauf, dass sie nicht genug Gewinn machen würden, um Gemeinden zu beteiligen. "Bei gestiegenen Kosten für Wartung und Betrieb unserer Anlagen bewegen sich die erwirtschafteten Erträge lediglich im Rahmen der kalkulierten Wirtschaftlichkeit", erklärte einer der angefragten Windkraftanlagenbetreiber schriftlich dem rbb.

Von fehlender Wirtschaftlichkeit spricht wiederum der Landesverband Windendergie nicht. Der Verband bittet lediglich um Geduld, weil das Gesetz noch nicht lange in Kraft sei. "Deswegen möchte ich darauf hinweisen, dass man sich ein bisschen Zeit nimmt und gemeinsam überlegt, wie man die Ansprache so macht, dass auch Bestandsanlagen diese Abgaben zahlen", so Jan Hinrich Glahr vom Landesverband.

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Nicht nur Grundstücksbesitzer beteiligen, sondern ganze Region

Laut Glahr gibt es sogar Windparkbetreiber, die den Gemeinden derzeit "hinterherlaufen", um die Abgabe zahlen zu dürfen. Davon merkt Gerald Lehmann, der Bürgermeister von Luckau, hingegen nichts. Er hat die gleichen Erfahrungen gemacht, wie sein Kollege Kaluza. Auch auf seine Nachfragen bei den Betreibern gab es kaum Rückmeldungen.

Lehmann, der auch im Präsidium des Brandenburger Städte- und Gemeindebundes sitzt, erwartet mehr Engagement von den Anlagenbetreibern. "Es ist ja keine Schande, Geld zu verdienen", betont Lehmann. "Aber dass wir Geld verdienen können, haben wir auch der Region zu verdanken und nicht nur dem einzelnen Grundstückseigentümer", so der Bürgermeister weiter.

Bis es also verpflichtende Regelungen für die Betreiber auch alter Windparks in Brandenburg gibt, müssen die Gemeinden weiter auf den guten Willen der Betreiber hoffen, die möglicherweise freiwillig zahlen. Auch sie dürften schließlich ein Interesse an größerer Akzeptanz der Windkraft haben.

Sendung: Antenne Brandenburg, 15.04.2024, 16:10 Uhr

Beitrag von Daniel Friedrich

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