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Quelle: imago images/Gudath

Schankvorgarten

Spätis in Berlin-Mitte dürfen wieder Stühle und Bänke zum Sitzen aufstellen

Spätis in Berlin-Mitte dürfen ab sofort wieder Stühle und Bänke zwecks eines Schankvorgartens aufstellen. Das hat das Bezirksamt Mitte am Dienstag mitgeteilt [berlin.de]. Zuvor war dies von der Bezirksverordnetenversammlung Mitte beschlossen worden.

Konkret dürfen Spätis, deren Warensortiment in Teilen dem eines herkömmlichen Supermarktes entspricht - was oft der Fall ist - Schankvorgärten von 6 bis 22 Uhr betreiben. Dafür brauchen sie eine Gaststättenerlaubnis und straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis. Im Bezirk Mitte war das seit Mai 2022 verboten.

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Lärmpegel ist entscheidend

Ein nächtlicher Betrieb eines Schankvorgartens, also 22 bis 6 Uhr ist ebenfalls möglich, jedoch muss dafür mit einem Lärmgutachten nachgewiesen werden, dass dies keine störenden Auswirkungen auf die Anwohner hat. Generell könnte Spätibetreibern die Erlaubnis für einen Schankvorgarten entzogen werden, wenn die Nachbarschaft zu stark belastet werde.

Zuletzt hatte der Berliner Bezirk Pankow vor, Stühle und Tische vor Spätis zu verbieten. Grund seien Beschwerden von Anwohnern über Lärm gewesen, hieß es. Betreiber der Läden kritisierten dies.

Sendung: rbb 88.8, 16.04.2024, 19:20 Uhr

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