Es werde ... Werbung - Riesenposter verhüllt seit zwölf Monaten Haus in Berlin-Charlottenburg

Sa 12.11.22 | 16:18 Uhr | Von Max Kell und Sarah Mühlberger
  47
Ein riesiges Werbeplakat verhüllt die gesamte Hausfassade.
Video: rbb|24 | 12.11.2022 | Material: rbb24 Abendschau | Bild: rbb

Seit mehr als einem Jahr ist die Fassade eines Wohnhauses in der Berliner Kantstraße von riesigen Werbeplakaten verhüllt. Angeblich, weil der Eigentümer renovieren muss. Doch passiert ist noch nichts - und die Genehmigung der Werbung längst abgelaufen. Von M. Kell und S. Mühlberger

Es ist dunkel in der Wohnung von Michael Künzel. Obwohl draußen gerade bestes Wetter ist und die Sonne scheint. Seit mittlerweile einem Jahr wohnt der Mieter einer Wohnung in der Charlottenburger Kantstraße hinter Werbeplakaten. Es sei wie im Gefängnis, sagt Künzel der rbb24 Abendschau. "Hier leben Menschen. Und die wollen rausgucken, die wollen Sonne haben, die wollen teilhaben am Leben und werden weggesperrt."

Das Haus befand sich lange in Privatbesitz, nach dem Tod der Eigentümerin verkauft die Erbengemeinschaft das Objekt höchstbietend. Der neue Besitzer, eine GmbH mit Sitz am Kudamm, kündigt dann vor einem Jahr an, dass das Dachgeschoss ausgebaut werden soll. Es wird ein Gerüst aufgebaut, dann werden die Werbeplakate aufgehängt – und mehr passiert nicht. Es habe ein einziges Schreiben gegeben, sagt Künzel. Darin wird der Baubeginn 8. November 2021 mitgeteilt – und die anvisierte Dauer bis zum 31. August 2022.

Keine Informationen vom Eigentümer

Seither sind weitere drei Monate vergangen – in denen die Mieter nichts vom Eigentümer hörten, wie Künzel beklagt. Nichts dazu, ob sich die Bauarbeiten eventuell verschleppt haben, ob es keine Angebote oder kein Material gegeben habe. "Wir hören gar nichts."

Gebaut worden sei bisher nicht. Einmal seien Maler vorbeigekommen, sonst nur die Arbeiter, die alle paar Wochen die Plakate wechseln. Das empörendste Motiv war Werbung für ein Kriegsspiel im Oktober, erzählt Künzel, mitten während des Ukraine-Kriegs, "Totenkopfgestalten mit Maschinenpistolen – das geht einfach nicht". Zudem sei das Plakat dunkelgrau gewesen, Künzels Wohnung dadurch einen ganzen Monat lang nur noch trübe.

Nachbarin Elke Morneweg hat denselben Ausblick wie Michael Künzel, sie formuliert ihre Perspektive so: "Ich fühle mich in meiner Lebensqualität stark beschränkt. Wenn es zumindest abwechselnd einen Monat eine Plakatwand gebe und einen Monat frei wäre, so dass man mal wieder das Gefühl hat: ich lebe. Aber das passiert ja auch nicht." Das könne man offenbar nicht erwarten, sagt Elke Morneweg, von jemandem, der mit der Werbung "gutes Geld" machen kann.

Lukratives Geschäft für Vermieter

Eine Werbeanlage an einem Baugerüst ist laut Berliner Bauordnung legal. Maximal sechs Monate im Jahr darf so ein Riesenposter hängen [gesetze.berlin.de]. Eine solche Außenwerbung ist nicht nur lohnend für die werbenden Unternehmen, sondern auch für Vermieter oder Eigentümer lukrativ. Mit einem Riesenposter können sie Einnahmen generieren - und so beispielsweise Mietminderungen ausgleichen. Denn wenn eine Werbeplane die Wohnung verdunkelt, empfiehlt der Berliner Mieterverein, die Miete zu mindern [berliner-mieterverein.de].

Auch deswegen machen seit Jahren immer wieder Fälle Schlagzeilen, in denen Hausbewohner massiv und lange unter der Verhüllung ihrer Häuser leiden. Tagsüber dunkel, abends dagegen durch die Beleuchtung der Werbeflächen viel zu hell in den Wohnungen: So erging es etwa Mietern in der Neuköllner Sonnenallee, seit ein Riesenposter ihr Haus verhüllte. Genehmigt war das jedoch nicht, und nach Medienberichten Anfang der Woche wurde die Werbefläche wieder abmontiert. Auch in Berlin-Friedrichshain mussten Hausbewohner monatelang unter Werbeplanen leben und auf Licht in ihren Wohnungen verzichten.

Besonders lohnenswert für Eigentümer sind die Werbeflächen, wenn die Wohnhäuser an zentralen Orten stehen - und dadurch von vielen Menschen gesehen werden. Auch das Wohnhaus in der Kantstraße liegt an einer vielbefahrenen Kreuzung. Werbeeinnahmen von hohen vier- bis fünfstelligen Beträgen pro Woche sind hier problemlos möglich.

Antrag auf Verlängerung der Genehmigung abgelehnt

Vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gab es zwar eine Genehmigung für die Plakate. Allerdings nur bis August. "Es gab einen Antrag zu verlängern", sagt Stadtrat Fabian Schmitz-Grethlein (SPD), "das haben wir abgelehnt. Und trotzdem hängt das da noch."

Der Werbetreibende, der die Plakate aufgehängt habe, halte sich nicht an geltende Regeln, sagt der Charlottenburger Stadtrat. "Das muss man deutlich sagen. Wir sind dabei, das Verwaltungsverfahren zu betreiben, aber diese Verfahren brauchen eben ihre Zeit." Man müsse auch dem Eigentümer und dem Nutzer die Gelegenheit geben, die Plakate selber zu beseitigen, so Schmitz-Grethlein. Wenn das nicht passiere, werde man es anordnen, wenn das wiederum nicht passiert, werde das Bezirksamt irgendwann ein Bußgeld erheben.

Ob es sich um vorgeschobene Baumaßnahmen handelt, um ein Gerüst aufzustellen, wollte die rbb24 Abendschau von der zuständigen Hausverwaltung wissen. Doch die reagierte auf mehrere Anfragen nicht.

 

Sendung: rbb24 Abendschau, 11.11.2022, 19:30 Uhr

Beitrag von Max Kell und Sarah Mühlberger

47 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 47.

    Man schaue mal nach "kultureller Angemessenheit" des Grundrechts auf Wohnen (z. B. Institut für Menschenrechte).

    -> Der UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat zentrale Dokumente zur Auslegung des Rechts auf Wohnen herausgegeben.

    Wer passiv seine Rechte nur auf dem Papier ruhen lässt, statt sie aktiv einzufordern, muss sich nicht wundern. Auch nicht, wenn er eines Tage in einem Staat aufwacht, in dem diese Rechte abgeschafft worden sind.

    Also, auf, Leute! Werdet aktiv!

  2. 46.

    Und da weiß sich keiner selbst zu helfen?

  3. 45.

    Sorry RBB, aber die Überschrift suggeriert etwas, was nicht Gegenstand des aktuellen Problems ist. Bis einschließlich August war das Ding genehmigt. Warum eigentlich solange? Das wäre doch mal zu klären? Dass es nun nicht so schell geht, es mit Zwang zu entfernen, dürfte jedem klar sein, der schon mal einen Rechtsstreit geführt hat. Aber wenn das Bezirksamt mehr als sechs Monate genehmigt hat, sollte das mal hinterfragt werden. Offenbar muss ja da eine Verlängerung erlaubt worden sein.

  4. 44.

    Hier hing es ja ohne Baugeschehen wesentlich länger.
    Warum schreiten die Behörden da nicht zeitnah ein?
    In der Sonnenallee hat das vor einigen Tagen ja geklappt.
    Offenbar geht es also, wenn man möchte. Warum möchte man in Charlottenburg nicht?

  5. 43.

    "Etwas mehr Infos wären schon gut @ rbb" steht alles in dem und in dem eingebundenen Beitrag ....

  6. 42.

    "Eine Werbeanlage an einem Baugerüst ist laut Berliner Bauordnung legal. Maximal sechs Monate im Jahr darf so ein Riesenposter hängen [gesetze.berlin.de]"

  7. 41.

    Sie sind offenbar wirklich nicht von dieser Welt. Zum einen kann man leider heutzutage nicht einfach ausziehen, weil es einfach keine Wohnungen gibt. Zum anderen ist das Verhängen von Mietwohnungen mit Riesenpostern, so dass der Mieter im Dunkeln sitzt, wohl kaum ein Angebot zu nennen.

    Und: Einnahmen durch verhüllte Mietshäuser kommen dem Eigentümer zugute, mindern aber ganz bestimmt nicht die umlegbaren Sanierungskosten.

    Hier sind ja wieder wahre Kenner am Start. :-)

  8. 39.

    Ist das denn tatsächlich gesetzeskonform? Wenn ja, sind das menschenfeindliche Gesetze, die eine zwölfmonatige Verhüllung eines Wohnhauses erlauben.
    Wenn nein, müssen die Berliner Behörden sofort handeln.

  9. 38.

    Ihre Aussage ist unbestritten und ja, als Mieter hätte ich ebenfalls geprüft ob da was zu machen ist, ggf. auch ggn die Genehmigung des Bezirkes. Ich wollte nur ausdrücken, dass die Hürden für einen sofortigen Eingriff des Bezirkes vermutlich relativ hoch sind, das rechtssichere Verfahren nun aber leider etwas dauert. Willkür will ja auch niemand.

  10. 37.

    Sorry, das ist Fake.

    Ich verweise auf die Anzahl mietrechtlicher Prozesse, die Gerichte sind hier absolut überlastet.

    Viele Mieter klagen (auch unberechtigt), oftmals sogar auf Kosten der Steuerzahler im Rahmen von Prozesskostenhilfe - ist ja umsonst.

  11. 36.

    Würde dort ein Senats Mitglied wohnen, wäre dort kein Werbe Plakat .

  12. 34.

    Geht ja drunter und drüber hier. Im Normalfall ist es einfach. Das Gerüst gehört einer Gerüstbaufirma. Der Eigentümer duldet dass dort eine Werbung angebracht werden kann und eine weitere Firma, die auf Außenwerbung spezialisiert ist, hat einen Kunden, der dort werben will. Die vertraglichen Situationen sind hier nicht im Bericht erwähnt. Die Genehmigung zur Werbung holt natürlich die Werbefirma ein. Es gibt also reichlich Verantwortliche. Und es gibt sowohl Einnahmen aus der Verpachtung der Fläche. Könnte der Gerüstbauer oder der Eigentümer erhalten. Und Einnahmen aus der Werbung, erhält die Werbefirma. Etwas mehr Infos wären schon gut @ rbb

  13. 33.

    Ich finde es ist eine Verbesserung NICHT auf die Sonnenallee schaunen zu müssen. So sind der Dreck, der furchtbare Autoverkehr, und das tägliche Chaos vor dem Fenster wenigstens nicht mehr sichtbar. Ob es aber auch gegen die Abgase, den Krach und den Staub hilft? So ist das Plakat ein guter Grund endlich wegzuziehen. Schlechter als dort kann es nicht mehr werden. Neukölln olè! Neukölln ade!

  14. 32.

    Warum ist solch eine Werbeplane (und Strahler in der Nacht) an Mietshäusern überhaupt erlaubt, wenn man sieht, wie so etwas ausufert. Natürlich gibt es das Eigentumsrecht, aber dem entgegen steht doch in diesem Fall das viel höhere Grundrecht des Menschen auf z.B. körperliche Unversehrheit (Art. 2)Kein Licht, keine Sonne, keine Luft zum Atmen, kein Schlaf, Depressionen in Folge etc. und der freien Entfaltung der Persönlichkeit.

    Ich verstehe nicht
    1. Wie ein Eigentümer so dreist und geldgierig sein kann und eine solche Werbeplane ein Jahr hängen lässt, auch noch ohne wirklich zu bauen und ihm ganz egal ist, was die Mieter, die ja Miete zahlen davon halten.
    2. Wie ein Staat soetwas überhaupt erlauben kann und nicht sofort verbietet!!

  15. 31.

    Dunkelheit am Tag und Helligkeit in der Nacht sind gesundheitsschädlich!
    Ich hätte als Mieterin schon längst den Rechtsweg beschritten. Leider traut sich das kaum jemand, obwohl wir doch in einem Rechtsstaat leben.

  16. 29.

    "Was würde denn einem Mieter passieren, der sich ganz unbürokratisch 'Licht" verschafft ??" Der würde vermutlich ne Anzeige wegen Sachbeschädigung und ne Schadenersatzforderung bekommen.
    "Ich bewundere die Geduld der Betroffenen." Ja, allerdings. Die sollten sich wenigstens die Miete mindern, dafür gibt's Auskunft im Mietrecht. Wenn's ans Geld geht, werden manche Vorgänge beschleunigt.

  17. 28.

    "Selten so einen Quatsch gelesen." Ich auch nicht: "Wie sollen denn die Baumaßnahmen dadurch günstiger werden...." Die Werbefirma bezahlt dafür an den Eigentümer, diese Einnahme muss er bei den Kosten, wenn er die auf die Miete umlegt, berücksichtigen.
    "Es ist nichts dagegen zu sagen, dass so etwas gemacht wird wenn auch tatsächlich gebaut wird."
    "Gehts noch? Ich möchte nicht einen einzigen Tag hinter so einer Plane verbringen müssen." Das wird Ihnen u. U. nicht erspart bleiben, wenn z. B. Sandstrahl-Arbeiten ausgeführt werden.
    "Wir alle werden uns durch sämtliche Instanzen dagegen wehren." Dazu brauchen Sie zunächst nur das Mietrecht; Miete mindern im zulässigen Rahmen und erstmal Luft holen und abwarten.

  18. 27.

    Ich finde, die Einnahmen der Werbung für den nicht genehmigten Zeitraum sollten einfach komplett in die Berliner Haushaltskasse fließen. Auch rückwirkend. Dann wird sich der Eigentümer schon darum kümmern, dass die Werbefläche entfernt wird.

  19. 26.

    Es gibt noch ein weiteres Haus in der Kantstraße (ich meine Ecke Schlüterstraße), dass mit riesigen Plakaten - ebenfalls mit Handy-Werbung verhängt ist, die nachts offenbar mit 20 Strahlern "illuminiert" wird. Ich frage mich neben der Belästigung der Mieter:innen, wie denn diese Art von Werbung mit den Energiesparzielen in der Stadt vereinbar ist??

  20. 25.

    Ich stelle mir vor, jemand würde zur Selbsthilfe greifen und das Plakat beseitigen oder zumindest beschädigen. Wie rasch da wohl Verwaltung und Justiz handeln würden?

  21. 24.

    Wenn ich dort wohnen würde, hätte ich meine illegal verdunkelten Fenster schon lange freigeschnitten. Haben die Bewohner keine Küchenmesser? So schwer kann das doch nicht sein.

  22. 23.

    Man kann ausziehen, wenn einem als Mieter das Angebot seines Vermieters nicht zusagt. Ihnen sollte Ihre Lebenszeit zu wertvoll sein, sich aufzuregen und andere Menschen persönlich anzugehen. Sein Sie froh, dass in ihr Haus investiert wird.

  23. 22.

    Warum lassen die Mieter das eigentlich gefallen? Ich verstehe das nicht, dass man das einfach hinnimmt und darauf wartet, dass irgendeine Behörde endlich mal durchgreift. Wenn ich da wohnen würde, hätte ich mich längst mit den anderen im Haus zusammengetan und die Fenster freigeschnitten. Den Richter will ich sehen, der deshalb eine Wohnungkündigung als rechtmäßig betrachtet (allenfalls Sachbeschädigung käme in Betracht).

  24. 21.

    1. Anzeige Sachbeschädigung 2. Plakat wäre wiederverwendabr gewesen - Schadenersatz 3. Strafrechtl. Vefolgung - Gefährdung der Öfentlichkeit weil bei 'Schnibbelarbeiten' Plakat auf Bürgersteig hätte fallen können /gefallen ist - 4. Und Sie können sich sicher sein - hier geht alles ganz schnell

  25. 20.

    Aber doch nicht so lange Zeit, in dem Haus wohnen doch keine Kellerasseln, sondern Menschen, die Licht brauchen, und zwar Tageslicht

  26. 19.

    Na, da isser ja wieder, der Berliner Amtsschimmel in all seiner Pracht. Was würde denn einem Mieter passieren, der sich ganz unbürokratisch 'Licht" verschafft ?? Ich bewundere die Geduld der Betroffenen.

  27. 18.

    Das fast gleiche Joachimsthaler Straße Ecke Lietzenburger Straße … Und natüüürlich auch noch fett beleuchtet … Mit einer Flutlichtanlage, die (im Verbrauch) ihres Gleichen sucht … Wenigstens nach 22:00 Uhr aus … Im Gegensatz zu den Litfaßsäulen von Wall und Co. … Die leuchten alle munter die ganze Nacht !!!

  28. 17.

    Selten so einen Quatsch gelesen. Wie sollen denn die Baumaßnahmen dadurch günstiger werden und was hat ein Mieter davon?

    "Es ist nichts dagegen zu sagen, dass so etwas gemacht wird wenn auch tatsächlich gebaut wird." Gehts noch? Ich möchte nicht einen einzigen Tag hinter so einer Plane verbringen müssen.

    Sowas könnte uns hier im Haus durch bevorstehende Sanierung auch bevorstehen, denn wir haben einen sehr skrupellosen österreichischen Vermieter. Wir alle werden uns durch sämtliche Instanzen dagegen wehren.

  29. 16.

    Wenn m/w die Wirtschaft schon mit umsatzunfreundlichen Strassenberuhigungen etc. behindert, dann etwas Ausgleich obwohl viele Produkte ja per WWW gekauft werden, die Berl. W. nicht viel hat. Der Bürger. auch nicht, er zahlt sogar noch für die Tätigkeit der Behörden im Verfahren. Davon erschöpft können sie sich nicht ums Abhängen kümmern. Und da brauchtv es nicht lange Mahnverfahren. Und Rechtsstreit mit dem Vermieter? 1. Bei der Wohnungssituation? u. 2. Kosten (ach ja - Spruch 'gehen se doch zum M.verein')

  30. 15.

    Wenn durch Werbung die Baumaßnahme kostengünstiger wird. Sollte man die Verhüllung mit Werbeplakaten unbedingt auch im Interesse der Wohnungsinhaber zulassen.

  31. 14.

    Danke für Ihre Worte, die mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ist darstellen. Ein Verwaltungsverfahren ist in der Regel mit Fristen verbunden und auch Rechtsbehelfen der Gegenseite. Sonst wird die Entscheidung schnell gerichtlich kassiert (Was dann hier im rbb wieder für unqualifiziertes Rumkommentieren über dieninkompetente Verwaltung sorgt). An eine sofortige Vollziehung von Maßnahmen sind i.d.R. hohe Hürden geknüpft, da geht es bspw. in die Kategorie Gefahr für Leib und Leben.

  32. 13.

    Hoffentlich kommt kein böser Bube mit einen Teppichmesser!

  33. 12.

    Die Genehmigung ging bis Ende August. Nun sind erst 2,5 Monate drüber. Natürlich dauert es. Aufforderung zum Entfernen usw. Fristsetzungen … ggfs. Anhörungen … Fraglich ist, weshalb die Genehmigung für eine derartige Verdunklung überhaupt erteilt wurde.

  34. 11.

    Ob es stimmt oder nicht, das weiß ich wirklich nicht, aber Herr Stadtrat Fabian Schmitz-Grethlein (SPD) soll (!) (Voll-)Jurist sein.
    Wenn er auch als evtl. Nicht-Jurist nichts machen kann (oder etwa ... nicht w...?)keine Ahnung, dann hätte doch mal die Partei SPD eine Bundesinitiative starten können! Wollte die SPD nicht auch für die Mieterstadt da sein???
    m Übrigen war die Werbung für das Spielzeug wirklich unterste Schublade! Manchmal schämt man sich langsam.

  35. 10.

    Was für eine bodenlose Frechheit und ein Versagen der Verwaltung, welche mMn unverzüglich die sofortige Anordnung des Abbaus des Plakates anordnen sollte (weiss nicht, ob es hier eine legale Grundlage gibt). Wenn man sich nicht auf sein gutes Recht verlassen kann, werden Aktionen der Selbstjustiz immer wahrscheinlicher und vertretbarer.
    Die Betreiberfirma kann man auch gerne öffentlich machen!

  36. 9.

    In dem Bericht kommt die ganze Hilflosigkeit der Verwaltung ggü. Den Machenschaften der Vermieter. Warum wird hier nicht eine einstweilige Abordnung und dann Zwangsabbau ins Auge gefasst. Das könnten übrigens auch die Mieter_innen versuchen. Außerdem Mietminderung auf Null Euro. Als Mietender_in hat man viele Möglichkeiten.

  37. 8.

    "...Der Werbetreibende, der die Plakate aufgehängt habe, halte sich nicht an geltende Regeln, sagt der Charlottenburger Stadtrat..."
    Daran sieht man wieder einmal die Unfähigkeit der Verantwortlichen. Die Gehnemigung ist längst abgelaufen und dennoch wird seitens der Stadtverwaltung/Bezirksamt nicht unternommen. Die Werbung sollte i.A. des Bezirks SOFORT entfernt werden und die Kosten dann dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden. Wo ist also das Problem, weshalb ist dafür ein langes Verwaltungsverfahren erforderlich? Hier werden Mieterrechte mit Billigung des Bezirks grob missachtet. Wenn ich davon betroffen wäre, würde ich aufgrund der Einschränkung meiner Wohnqualität 1. die Miete kürzen und 2. als Mietergemeinschaft den Bezirk zum sofortigen Handeln aufffordern, notfalls gerichtlich.

  38. 6.

    Wie in dem Artikel steht ist die Genehmigung zum Aufhängen der Pläne abgelaufen. Und es passiert nichts. Insofern ist es schon ein massives Versagen der Verwaltung.

  39. 5.

    Ich würde die Miete einbehalten und notfalls die Plane öffnen! Aber wie ich die deutschen Gesetze kenne, werden diese Handlungen um mein Recht durchzusetzen, mir auf die Füße fallen.

  40. 4.

    Das Haus ist Privat und der Eigentümer kann leider damit machen was er will. Was hat des jetzt also mit unfähigen Staatsbeamten zu tun? Aber bei mir wär auch die Plane lange weg vom Fenster.

  41. 3.

    Ganz einfach verbieten, dass Gerüste in der Stadt, die noch dazu vor Wohnhäusern stehen, für Werbeposter genutzt werden dürfen. Für Bewohner dahinter eine völlig unzumutbare Belastung und für alle verschandeln solchen Riesenposter das Stadtbild. Wie so oft: sehr viele leiden, werden wie Dreck behandelt- damit einer fett verdient. Und warum wird der Name der Eigentümer nicht genannt? Warum schont der rbb diese rücksichtslosen Geldmacher?

  42. 2.

    Das ist Berlin. Der Amtsschimmel wiehert an allen Ecken und Enden. Diese unfähigen Staatsbeamten sind Deutschland untergang

  43. 1.

    Diese menschenverachtende Methode scheint sich jetzt zu häufen. Es ist nichts dagegen zu sagen, dass so etwas gemacht wird wenn auch tatsächlich gebaut wird. Warum auch nicht? Aber es geht gar nicht, wenn über Monate keine Bautätigkeiten festzustellen sind. Ich wüsste jedenfalls was ich machen würde. Raus aufs Gerüst und meine Fenster freischneiden.

Nächster Artikel