Einsatz in Berlin-Steglitz - Ermittlungen gegen Polizisten nach Tritt ins Gesicht

So 14.05.23 | 11:10 Uhr
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Blaulicht eines Polizeiwagens (Symbolbild, Quelle: Imago)
Bild: www.imago-images.de

Bei einer Festnahme in Berlin-Steglitz soll ein Polizist einen 21-jährigen Verdächtigen ins Gesicht getreten haben. Zuvor soll der Verdächtige den Beamten mit der Faust die Nase blutig geschlagen haben, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Zudem soll der 21-Jährige einen weiteren Beamten gebissen haben.

Der Verdächtige wurde den Angaben zufolge von Rettungskräften zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht, das er aber auf eigenen Wunsch wieder verlassen habe. Auch der Polizist wurde demnach im Krankenhaus ambulant behandelt.

Gegen den Beamten, der den 21-Jährigen getreten haben soll, wurde nach Angaben der Polizei ein Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet.

21-Jähriger soll geparkte Wagen beschädigt haben

Die Beamten waren laut Polizeimitteilung am frühen Samstagmorgen von Anwohnern in die Brentanostraße gerufen worden, wo der 21-Jährige in Begleitung einer 26-Jährigen unterwegs war und mehrfach gegen geparkte Wagen geschlagen haben soll. Dabei soll den Angaben zufolge die Heckscheibe eines Kleinwagens zu Bruch gegangen sein. Als die Beamten das Pärchen am Breitenbachplatz aufgespürt hatten und deren Identität feststellen wollten, soll der 21-Jährige plötzlich zugeschlagen haben.

Die Beamten rangen den Mann nieder und legten ihm Handfesseln an, wie die Polizei mitteilte. Dabei setzten sie den Angaben zufolge auf Pfefferspray ein. Der 21-Jährige habe einen weiteren Beamten in den Oberarm gebissen, so dass dieser nach Behandlung der Wunde den Dienst beenden musste.

Gegen den 21-Jährigen werde nun wegen des Verdachts der Sachbeschädigung, der Körperverletzung sowie des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ermittelt, heißt es in einer Mitteilung der Polizei.

Sendung: rbb88,8, 13.05.2023, 18 Uhr

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29 Kommentare

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  1. 29.

    Die Polizei in Deutschland,sollte die gleichen Rechte haben, wie die Polizei in Spanien oder Frankreich.

  2. 28.

    Das "Gesichttreten" wird nirgends materialisiert. Könnte beispielsweise auch eine Erfindung des Randalierers sein. Nichts Genaues weiß man nicht.

  3. 27.

    "Ermittlungen gegen Beamten" wird als Allererstes mitgeteilt. Und erst im letzten Satz heißt es "Gegen den 21-Jährigen wird wegen des Verdachts der Sachbeschädigung, der Körperverletzung sowie des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ermittelt.". Mal sehen, was die Ermittlungen erbringen. Woher hat RB die Information vom "ins Gesicht treten"? Geht aus dem RBB Text nicht hervor. Der gewalttätige Randalierer spazierte nach dem "Gesichtstritt" einfach aus dem Krankenhaus.

  4. 26.

    "Junger Mann greift Polizei gewältig an?"
    Und wo steht dort das angemahnte "mutmaßlich"?

  5. 25.

    Ich habe überhaupt kein Verständnis für Randalierer, Sachbeschädiger oder Menschen, die Gewalt anwenden. Ich wünsche mir, dass der Mann wegen Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und wegen Körperverletzung eine Haftstrafe ohne Bewährung bekommt. Da gibt's auch keine "schwere Jugend".

    Andererseits finde ich es richtig, dass die Arbeit der Polizei sich im gesetzlichen Rahmen bewegt und immer auch einer Kontrolle unterliegt. Rache oder "Wie du mir, so ich dir" haben bei einem Polizisten (mwd) nichts verloren. Ich kann die Reaktion des Polizisten nachvollziehen, zumal der Festgenommene sicher noch weiter verbal beleidigend war. Aber da erwarte ich Professionalität. Polizisten haben eine Ausbildung, in der auch solche Situationen geübt werden.

  6. 24.

    Da wissen Sie mehr, als man zum Tathergang lesen kann. Das "ins Gesicht treten" muss gutachtermäßig materialisiert werden. Das mutmaßliche Opfer, der Täter, der vorher gegen Polizeikräfte randaliert hatte, wäre kein glaubhafter Zeuge, zumal er nach ambulanter Behandlung von dannen zog. RBB sollte sagen, woher die Information vom "Gesichtstreten" stammt.

  7. 23.

    Hier die Pressemitteilung der Polizei, daraus ergibt sich mehr als der rbb schreibt

    https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2023/pressemitteilung.1323933.php

    Hoffe, der rbb veröffentlicht es.

  8. 22.

    Ist auch richtig so. Von einem Straftäter kann man es nicht erwarten, aber ein Polizist hat sich nun Mal gesetzeskonform zu verhalten. Was auch immer der Mann getan hat, es rechtfertigt keine übermässige Gewaltanwendung eines Polizeibeamten. Insofern ist die Ùberschrift vollkommen adäquat, weil sie das beschreibt, worum es geht. Isso

  9. 21.

    Der Täter kann von Glück sprechen, dass ihn nicht die Betroffenen Autobesitzer geschnappt haben.

  10. 20.

    Jeap, da kann ich zustimmen, die Überschrift ist total reißerrisch. Gleicht ihr euch ans Bildnineau an? Immerhin sind die Rechtschreibfehler etwas besser geworden.

  11. 18.

    Warum wird das hier wieder so als Polizei bashing dargestellt im rbb? Warum fängt der Artikel nicht so an das erst mal die Vermeintlichen Taten des 21 Jährigen dargestellt werden bis dahin das der Polizist so schwer verletzt wird das es zu dem Tritt kam!

  12. 17.

    Die Schlagzeile ist irreführend. Der eigentliche Inhalt ist doch wohl der Vandalismus und die Gewaltbereitschaft des Festgenommen. Aber nein, es wird mit der Überschrift nur Polizeigewalt suggeriert. Warum @ rbb?

  13. 16.

    Die Überschrift hätte auch heißen können "Polizist durch Faustschläge im Gesicht verletzt". Auch, ob der Tritt im Rahmen der Selbstverteidigung /Notwehr ausgeführt wurde, wird vorenthalten. Hier wird etwas suggeriert, bzw unterstelle ich ein Problem des Verfassers mit einer Berufsgruppe. Neutrale Berichterstattung sieht anders aus.

  14. 15.

    Was müssen sich die Polizisteni noch alles gefallen lasseni? Die Aggression ging doch von dem Mann aus.
    Mir recht es langsam.
    Hier werden die Täter mehr geschützt als die Opfer, und das in jeder Beziehung.

  15. 14.

    Es ist dich nicht der ernst? Da wird dem Polizisten ins Gesicht geschlagen und gegen den Beamten wird ermittelt? So wird dich gegenüber der Polizei und die m Gesetz ein völlig diffuses Bild gezeichnet. Und die Behörden streicheln den Tätern noch sanft über den Kopf und suggerieren ein fatales bild. Und der RBB veröffentlicht hier einen Artikel, der in den ersten zwei Absätzen viermal die Formulierung "soll" verwendet. Was ist das denn.?

  16. 13.

    Die "Immer feste druff"-Fraktion ist, wie immer, sicher, das sie immer auf der richtigen Seite des Stiefels ist.

  17. 12.

    Na warten sie mal ab. Hier werden ihnen die üblichen Kommentatoren schon gleich erklären, warum der Polizist falsch gehandelt hat.
    Bin schon gespannt. In meinen Augen darf er sich verteidigen.
    Das kommt natürlich nicht bei jedem gut an.

  18. 11.

    So ist das halt im ach so bunten Berlin.
    Ob sich da deutlich was ändert?
    Der neue OB & seine Crew hatten da ja nen Plan….

  19. 10.

    Also mal bei aller Rücksicht auf Opfer von polizeilichen Gewalt: wie kann es sein, dass jemand, der einem Polizisten die Nase blutig schlägt und einen weiteren so heftig beißt, dass dieser seinen Dienst beenden muss, nach der Behandlung das Krankenhaus eigenständig verlassen darf? Was zur Hölle ist los, diese Person gehört in die GeSa, danach in Untersuchungshaft und danach in die Psychatrie.

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