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Video: rbb24 Abendschau | 08.01.2024 | Nachrichten | Quelle: dpa/Britta Pedersen

Arbeitsgericht Berlin

Ehemaliger rbb-Produktionsdirektor mit Kündigungsschutzklage erfolgreich

Eine Kammer des Arbeitsgerichts Berlin hat die fristlose Kündigung des rbb-Produktionsdirektors Christoph Augenstein als unzulässig bewertet.

Damit muss der Rundfunk Berlin-Brandenburg seinem ehemaligen Direktor Gehalt nachzahlen, das mit der fristlosen Kündigung einbehalten wurde. Auch die Ruhegeldansprüche Augensteins bleiben bestehen. Insgesamt beläuft sich der Streitwert auf mehr als 500.000 Euro.

Rundfunkratssitzung

Intendantin Demmer kritisiert Novellierung des rbb-Staatsvertrags

In seiner Sitzung am Donnerstag übte der Rundfunkrat scharfe Kritik an der Novellierung des rbb-Staatsvertrags. Die neue Intendantin Ulrike Demmer sprach von einem Eingriff in die Strukturen des Senders, dessen Kern die Staatsferne sei.

Zuvor hatten drei andere Kammern in den Fällen des Verwaltungsdirektors, der juristischen Direktorin und der Leiterin der Intendanz gegensätzlich entschieden und deren Kündigungen bestätigt. Die anderen Kammern hatten die Ruhegeldvereinbarungen zwischen dem rbb und seinen Direktoren als grundsätzlich sittenwidrig bewertet.

In diesen Fällen sind die betroffenen ehemaligen rbb-Führungskräfte in Berufung gegangen. Auch im Fall des Produktionsdirektors Augenstein ist eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht möglich. Die Berufung müsste in dem Fall der rbb einlegen. Der Sender wird Rechtsmittel prüfen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 08.01.2024, 17:00 Uhr

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