Antrag über digitale Plattform - Studierende erhalten Energiepreispauschale wohl erst 2023

Mi 09.11.22 | 11:45 Uhr
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Symbolbild: Heizkosten sparen - eine junge Frau sitzt an der Heizung mit Muetze und Handschuhen. (Quelle: dpa/T. Trutschel)
Audio: Fritz | 09.11.2022 | Timo Mascheski | Bild: dpa/T. Trutschel

Alle Studierende und Fachschüler in Deutschland sollen in der Energiekrise 200 Euro erhalten. Nun ist klar, wie die Auszahlung organisiert werden soll. Ausgezahlt wird das Geld aber wohl erst im nächsten Jahr.

Die mehr als drei Millionen Studierende und Fachschüler in Deutschland werden die ihnen versprochene 200-Euro-Energiepreispauschale voraussichtlich im nächsten Jahr bekommen und sie vorher beantragen müssen. Das sieht ein erster Entwurf für ein entsprechendes Gesetz aus dem Bundesbildungsministerium vor, der dem rbb vorliegt und nun innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern abgestimmt werden muss.

Die Gesetzgebung soll nach den Plänen des Ministeriums Mitte Dezember abgeschlossen sein, das Gesetz im Januar in Kraft treten.

Studierende müssen Zahlung beantragen

Der Vorlage zufolge sollen alle, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind, Anspruch auf die 200 Euro Einmalzahlung haben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zu diesem Stichtag. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.

Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zur Zeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren, nicht jedoch, wer für ein Promotionsstudium eingeschrieben ist.

Bis das Geld fließt, wird es voraussichtlich noch ein bisschen dauern. Zunächst ist der Aufbau einer Plattform im Netz geplant, bei der Studierende und Fachschüler die 200 Euro beantragen können. Wann die Plattform online geht, wie sie heißen soll, welche Nachweise verlangt werden und andere Fragen müssen noch geklärt werden. Studierende und Fachschüler müssen die 200 Euro laut Gesetzentwurf dann bis spätestens 30. September nächsten Jahres beantragen.

Heizkostenzuschüsse für Bafög-Empfänger:innen

Bafög-Empfänger:innen erhalten zwei Heizkostenzuschüsse. Ein erster in Höhe von 230 Euro wurde bereits Ende September ausgezahlt. Voraussetzung dafür war, zwischen Oktober 2021 und März 2022 Bafög empfangen zu haben und nicht mehr bei den Eltern zu wohnen. Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss ist Anfang 2023 zu rechnen, der beträgt dann 345 Euro. Azubis und Studierende, die nebenbei arbeiten gehen, erhalten auch die Energiepreispauschale von 300 Euro.

Sendung: Fritz, 09.11.2022, 15:30 Uhr

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12 Kommentare

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  1. 12.

    Danke für den so überaus freundlichen Hinweis. Bin immer wieder begeistert, wie locker man hier antwortet, wenn etwas missverstanden wird.

  2. 11.

    Hey Mutti muss weiterhin kochen, das Studizimmer muss geheizt werden, der wohl notwendige Rechenknecht zieht auch Strömlinge und der Schreibkram macht sich doof bei Petromleumlampen. Nesthockende sind auch nicht immer glücklich mit der Situation - nur 'ne eigene Studibude muss auch erstmal finanziert werden. Die Zeit, die dafür draufgeht, kann man auch ins Studibum stecken - ist sinnvoller. Also sind die paar Euro doch ein angenehmer Tip für den 24/7-Service.

  3. 10.

    Wieder einer, der keine Ironie versteht.

    Zur Sache
    Studenten - sollen sich wohl warme Gedanken machen. Da lernt man was für's Leben.
    Aber warum soll es denen besser gehen, als allen anderen, die ihre Winterhilfe im Januar, Februar.... oder überhaupt nicht kriegen.
    Ich hab's jedenfalls in dem ganzen Durcheinander immer noch nicht verstanden, was denn nun werden wird. Wahrscheinlich wird's im Winter kalt und eher dunkel. Das ist gewiss. Alles andere..... wird man sehen.

  4. 9.

    Warum nicht einfach an die Unis geben und die geben das als Rabatt zum nächsten Semesterbeitrag weiter.

  5. 8.

    Wo haben Sie denn diese Info her? Aus der Zeitung mit den großen Buchstaben? Wo man als Schlagzeile gerne mal nimmt: "Studenten können sich mit den Zuschüssen bereichern?" Meine Erfahrung ist eine andere.
    Meine beiden Studentenkinder bekommen kein Bafög, weil wir Eltern zu viel verdienen. Und nein, wir sind nicht reich, nur die Grenzen für das erlaubte Einkommen der Eltern sind lachhaft gering. Also arbeiten beide Studenten nebenbei, und wir helfen wo wir können. Übrigens zu Coronazeiten hatten sie null Einkommen, da ihre Nebenjobs weggefallen sind und es keinerlei Unterstützung vom Staat gab, da durften wieder die Eltern ran. Kein Bafög heißt auch keine Miet-und Heizkostenzuschüsse, keine GEZ Befreiung usw. Und der Wunsch mit 23/24 nicht mehr im Kinderzimmer zu leben, sondern alleine zu wohnen, ist wohl auch mehr verständlich. Nicht jeder Studiengang ist in drei Jahren geschafft(z.B. Medizin oder Jura, nicht zu vergessen, die Verlängerungen durch Corona Semester)

  6. 7.

    Für das Semester, in dem nur noch die Abschlussarbeit geschrieben wird, muss sich der Student nicht mehr rückmelden. Spart den Semesterbeitrag, aber der Studi hat dann auch kein Semesterticket mehr. Habe ich auch so gemacht. Ihr Kommentar ergibt irgendwie null Sinn.

  7. 5.

    Schön für die, die im September ihren Abschluss gemacht haben und kein Bafög beziehen. Die sind durch alle Raster durchgefallen.

  8. 4.

    "Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zu diesem Stichtag."

    Ach, so einfach ist das? Also bekommen Muttis Nesthocker ohne eigene Wohnung ebenso die 200€. Na das nenne ich mal "soziale Gerechtigkeit".

  9. 3.

    Was kostet die Plattform ?
    Wer verdient daran ?
    Haben Rot-Grün-Gelb Ihr Vertrauen an die
    deutsche Bildungs-Elite und Ihr
    Gottvertrauen schon an die Opposition
    durchgereicht ?
    Nein, die Universitäten scheitern bereits mit dem 9-Euro-Ticket.

  10. 2.

    Wie jeder weiß haben Studierende ausreichend Geld. Deswegen ist es absolut vertretbar, dass diese möglichst spät Geld erhalten

  11. 1.

    "...Aufbau einer Plattform im Netz..." , Antrag bis spätestens 30.September nächsten Jahres.
    Wie heißt es doch im Märchen: ...und wenn sie(bis dahin) nicht gestorben sind, leben sie noch heute...
    Wieder ein Glanzstück der Politik.


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