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Quelle: dpa/Christian Ditsch

Brandenburger Landtag

Kritik an Rechtsaufsicht im rbb-Untersuchungsausschuss

Im Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags zur Aufarbeitung der Krise im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gibt es weiter Kritik an der Rechtsaufsicht. Die liegt bei den Ländern Berlin und Brandenburg.

Zu Zeiten der Intendanz von Patricia Schlesinger hätten sich die Vertreter der Berliner Senats- und der Brandenburger Staatskanzlei nur selten zu Wort gemeldet, sagte Erik Stohn, Brandenburger SPD-Abgeordneter und Rundfunkratsmitglied.

Brandenburger Landtag

Ehemalige Intendantin Vernau im rbb-Untersuchungsausschuss befragt

Ehemaliger Produktions- und Betriebsdirektor als Zeuge gehört

Vor Bekanntwerden der Probleme im rbb hätten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Rechtsaufsicht meist auf das Justitariat des rbb verlassen, so Stohn. Inzwischen habe sich das allerdings geändert und die Rechtsaufsicht der Länder schalte sich auch in Rundfunkratssitzungen aktiver mit Fragen ein.

Zur Aufklärung der rbb-Affäre hat der Untersuchungsausschuss des Landtags auch Christoph Augenstein, den ehemaligen Produktions- und Betriebsdirektor, als Zeugen befragt. Der gab an, das Bonussystem für Führungskräfte weder zu Vertragsbeginn 2018 noch danach hinterfragt zu haben. Er habe die für die Boni nötigen Ziele stets erreicht, so Augenstein. Neben seinem Grundgehalt von rund 190.000 Euro pro Jahr seien so bis zu 20 Prozent Zusatzgehalt möglich gewesen.

Arbeitsgericht Berlin

Ehemaliger rbb-Produktionsdirektor mit Kündigungsschutzklage erfolgreich

Augensteins Ruhegeldzahlung in Erster Instanz bestätigt

Vor einem Jahr hatte der rbb Augenstein gekündigt; der bezeichnet die Kündigung als rechtswidrig. Anfang Januar hat das Berliner Arbeitsgericht in erster Instanz entschieden, dass der rbb Augenstein bis zu seinem Renteneintritt im Jahr 2030 monatlich knapp 9.000 Euro Ruhegeld zahlen muss.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.02.2024, 18:00 Uhr

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