Corona-Lockdown - Justizsenator Behrendt will Ausgangssperre in Berlin kippen

Mo 04.01.21 | 18:02 Uhr
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Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bei einer Pressekonferenz in Berlin. Quelle: dpa/Britta Pedersen
Bild: dpa/Britta Pedersen

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) will die corona-bedingte Ausgangssperre in der Stadt abschaffen. Die Beschränkung sei juristisch fragwürdig, sagte sein Sprecher, Sebastian Brux, am Montag. Außerdem sei sie für die Pandemie-Bekämpfung nicht notwendig.

Laut der derzeitigen Corona-Schutzverordnung dürfen Berlinerinnen und Berliner ihre Wohnungen nur aus triftigen Gründen verlassen. Dazu zählen etwa Einkaufen, die Wahrnehmung von Terminen, Bewegung im Freien oder Gassigehen mit dem Hund.

Bei der Ausgangssperre müsse es sich um eine "Ultima Ratio" handeln, sagte der Sprecher weiter. Solange Profifußball stattfinden und Läden teilweise geöffnet bleiben könnten, sei eine Ausgangssperre nicht zu rechtfertigen. Diese "kann man aus unserer Sicht ersatzlos streichen", sagte Brux.

Der Berliner Senat berät am Mittwoch über eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen. Etwaige Änderungen wie auch eine Abschaffung der Ausgangssperre könnten frühestens am 10. Januar in Kraft treten.

Sendung: Inforadio, 04.01.2021, 18 Uhr

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32 Kommentare

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  1. 32.

    Na? schon Wahlkampf?

  2. 31.

    Das ist Wortklauberei. Rein formal dürfen Sie Ihr Haus nur aus triftigen Gründen verlassen und müssten diese bei Kontrolle glaubhaft belegen können. Das ist ein gravierender Eingriff in die Freiheit des Einzelnen. Das dies nicht von längere Dauer sein darf, dürfte jedem klar sein. Der Senator muss darauf achten und äußert sich daher zurecht.

  3. 30.

    warum hat er und seine grünen konsorten das dann erst beschlossen? Was kümmert mich mein geschwätz von gestern?!
    Es ist superwahljahr, da wollen die grünen wohl der AfD ein paar protestwähler abjagen.

  4. 28.

    Dem Herren ist schlichtweg bewusst, dass es sich um eine Ausgangssperre handelt, egal welches Wort man dafür erfindet.

  5. 27.

    Schön, dass sie beweisen, dass sie nicht richtig gelesen habe, was ich schrieb.

    Ihr Wikipedia-Artikel hat eine Historie, schauen Sie nach, wie der vor März aussah, als das Kunstwort "Ausgangsbeschränkung" noch nicht erfunden war...

    Aber jetzt ist ja gerade eine "Ausgangsbeschränkung" in Planung, nach der man sich nur noch sehr begrenzt um die eigene Meldegrenze bewegen darf, die können sie ja dann auch als "Ausgangsbeschränkung" Hochjubeln, Nachdenken scheint ja nicht so ihr Ding.

  6. 26.

    Für wie dumm halten uns Politiker? Das Haus/ die Wohnung aus einem triftigen Grund verlassen? Ha, ha! Einfach mal hier schauen, wer alles offiziell öffnen darf:
    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/orientierungshilfe-fuer-gewerbe/
    Ein Witz!

  7. 25.

    Vielleicht wusste Herr Behrendt ja da schon, was die Mathematikerin heute Frau Merkel ins Ohr geflüstert hat. 5 km Umkreis ist schon eine Ausgangssperre, örtlich begrenzt.
    Bin ja froh, dass er endlich mal was sagt. Die rechtliche Bewertung Herrn Müller oder Herrn Geisel zu überlassen, war bisher doch eher suboptimal.

  8. 24.

    Wir haben Ausgangsbeschränkungen, aber keine Ausgangssperre. Diesen Unterschied sollte Herr Behrendt kennen.

  9. 23.

    Ich fand es damals schon unmöglich und jetzt auch. Ich kann keiner Ausgangssperre, oder wie man das jetzt immer nennen mag, folgen. Nicht jeder hat eine große, schöne, gemütliche, ruhige Wohnung. Wer in beengten Verhältnissen lebt, mit lauten Nachbarn, der muss raus! Aber die, die das beschließen, wissen sicher nicht, wovon ich rede und können sich solche Situationen auch nicht vorstellen.

  10. 22.

    "Eine Ausgangssperre kann zeitlich, räumlich oder personal begrenzt sein. Ist sie darüber hinaus durch weitreichende Ausnahmen sachlich begrenzt (z. B. für Fahrten zur Arbeit, Einkaufen, Notfallhilfe, Beerdigungen, Arztbesuche, Haustierversorgung), spricht man eher von Ausgangsbeschränkungen."
    Quelle. https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgangssperre

    Ähm ... *Tusch*

  11. 21.

    Ganz genau. Die Strategie der Bundesrepublik lässt sich als Lockdown als Alternative zur Gesundheitsversorgung beschreiben. Die Überlastung der Intensivstationen und der Krankenhäuser sowie das Kliniksterben und der chronische Personalmangel sind die Folgen der Privatisierung der Gesundheitsversorgung. Wegsperren und Kollateralschäden sind aber bei allen Parteien eher akzeptabel als der Wegfall der Pfründe privater Dienstleister.

  12. 20.

    Ich habe aufGrund dieses Berichtes die Verordnung noch mal gelesen.
    Mir fehlt an dieser Stelle die Ergänzung für Menschen, die zwar Bekannte aber keine Verwandten haben und auch keine feste Beziehung. War die Formulierung nicht mal viel mehr auf die Berliner Lebensverhältnisse abgestimmt?
    „der Besuch bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, und die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,“
    Dann habe ich am Sonntag beim Spaziergang mit einer Freundin, trotz Abstand wohl unwissentlich gegen die Verordnung verstoßen- Entschuldigung.
    Ab jetzt bleibe ich zu Hause ohne Partner und Verwandte.

  13. 19.

    Es ist schon erstaunlich wenn der Herr Justizsenator den Unterschied zwischen Ausgangssperre oder Ausgangsbeschränkung nicht kennt. Aber wahrscheinlich ist bei dem Herrn der Wahlkampf eröffnet. Und Geschlossenheit innerhalb des Senats sieht anders aus.

  14. 18.

    Die Grünen... wenn alle draußen rumrennen ist es draußen ?? na ?? VOLL !! Siehe Schiegebiete. Eine Gruppe entsteht nicht wenn man sich kennt sondern wenn man dicht zusammen ist. Eine Gruppe ist auch, wenn 50 Fahrgäste in die BVG rammeln und auf sie warten um sinnlos irgendwohin zu fahren. Und dabei denen den Platz zum Abstand nehmen, die beruflich unterwegs sein müssen.
    Die Grünen sind wirklich sowas von ungeeignet für aber auch alles.. das geht auf keine Kuhhaut.

  15. 17.

    Na immerhin das einzigste Vernünftige, was ich seit Monaten aus der Politik gehört habe.
    Wenn man die Sterbezahlen von Deutschland und Schweden mal mit Ruhe und Nüchternheit betrachtet, erscheinen mir die aktuelle Pandemiehysterie und die exzessiven Maßnahmen reichlich übertrieben.
    Krankenhäuser kollabieren in Berlin schon seit Jahren in der Grippesaison. Das ist nichts neues.

  16. 16.

    Eine "Ausgangsbeschränkung" die grundsätzlich verbietet, die Wohnung zu verlassen, nennt man *Trommelwirbel* Ausgangssperre.

    Die Nutzung des Wortes "Ausgangsbeschränkung" für eindeutige Ausgangssperren ist durch Politiker eingeführt worden, hört sich halt besser an als das, was man besprochen hat. Und die Leute glauben es auch noch.

    Suchen Sie mal in Dokumenten von vor März 2020 nach der Definition von "Ausgangsbeschränkung" - könnte schwierig werden.

  17. 15.

    Sport und ein Spaziergang, geht auch mit mehreren Personen und Abstand.Warum wird daraus "dicht an dicht" ohne Abstand und Maske,so das alle eingesperrt gehören und man solle auf diese oder jene zeigen! Nein,das ist unmenschlich und falsch und führt nur zu mehr Spaltung!Man macht es sich zu einfach, beim jeweils Anderen die "Quelle allen Übels" zu sehen
    Die Ansteckungen geschehen dort, wo viele Menschen (nicht jene oder solche) auf dichtem Raum drinnen länger zusammenkommen hauptsächlich am Arbeitsplatz, in Heimen und Betreuungseinrichtungen,Krankenhäusern, Praxen,zu Hause,Restaurants/Kneipen (sorry Gastwirte).Steht doch so in den Situationsberichten vom RKI!Leider viele unvermeidbare Orte,also schon mal bis April einplanen!Und der Religion "draußen ist gefährlich" trete ich nicht bei,verfolge aber auch die Nachrichten,falls sich wissenschaftliche Erkenntnisse überwerfen sollten;schon aus Überlebensinstinkt.Gute Nacht wünsche ich.

  18. 14.

    Naja - fast richtig.
    Berlin hat eine Ausgangsbeschränkung, keine Ausgangssperre. Nicht nur vom Wort her ein deutlicher Unterschied.

    Keine Ausgangssperre hat man übrigens, wenn ... nur eine Beschränkung vorliegt oder der Mist endlich vorbei ist.

    Klingt komisch, is' aber so.

  19. 13.

    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

    § 2 Kontaktbeschränkung, Aufenthalt im öffentlichen Raum
    Abs.1 Satz 4
    Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig.
    Abs.3
    (3) Triftige Gründe im Sinne von Absatz 1 Satz 4 sind insbesondere ...
    Punkt 14: Sport nach Maßgabe von § 18 und Bewegung im Freien.

    Eine Zeitschranke ist nicht enthalten. Die üblichen, sonstigen Regeln müssen aber eingehalten werden.
    Kann alles nachgelesen werden.

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