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Quelle: dpa/Christoph Soeder

Ab Impfquote von 80 Prozent

In Berliner Pflegeheimen darf wieder gesungen werden

Während die Debatten über die Rechte von Geimpften noch laufen, hat Berlin für die Pflegeheime bereits einen Beschluss getroffen: Sind vier Fünftel der Bewohner gegen Corona geimpft, sind - im Rahmen - Tanz und Theater wieder drin.

In Berliner Pflegeeinrichtungen dürfen wieder sportliche und kulturelle Veranstaltungen durchgeführt werden. Die Lockerung gilt unter der Bedingung, dass eine Impfquote von 80 Prozent unter den Bewohnern erreicht ist. Eine entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung gab die Senatsverwaltung für Gesundheit bekannt. Die Lockerung ist seit Sonntag in Kraft.

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Danach dürfen Gruppenveranstaltungen wie Singen, Tanzen, Theater und Sport in Kleingruppen bis zu einer Gruppengröße von zehn Personen durchgeführt werden. Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden – dazu gehört auch das Tragen einer medizinischen Maske. Das kann jetzt auch eine OP-Maske sein, bisher waren FFP2-Masken Vorschrift. Die zeitliche Beschränkung für Besuche auf dem Außengelände auf eine Stunde ist aufgehoben.

Auch der Besuch von Friseuren in den Unterkünften sei ausdrücklich zugelassen. Bewohner sollten ermutig werden, Angebote anzunehmen, so die Gesundheitsverwaltung.

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