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Video: Abendschau | 11.03.2021 | Rainer Unruh | Gespräch mit Dilek Kalayci | Quelle: imago images/Andrey Popov

Neue Regelung für Berlin

Pflegebedürftige und enge Kontaktpersonen erhalten Impf-Einladungen

Nach chronisch Kranken unter 65 Jahren werden nun auch Pflegebedürftige in Berlin bei der Impfreihenfolge vorgezogen. Menschen mit Pflegegraden, die zuhause betreut werden, können zudem zwei enge Kontaktpersonen ihrer Wahl für Impfungen vorschlagen.

Pflegebedürftige, die nicht durch ambulante Pflegedienste, sondern privat versorgt werden, und zwei von ihnen zu benennende enge Kontaktpersonen können schon bald geimpft werden. Das hat die Senatsgesundheitsverwaltung am Freitag mitgeteilt und damit eine vorherige Mitteilung des Senats konkretisiert.

Am Donnerstag hieß es bereits vom Senat, dass Menschen, die zu Hause gepflegt werden, zwei Kontaktpersonen benennen können, die geimpft werden könnten. Daneben werden aber auch die Pflegebedürftigen selbst bei Impfungen vorgezogen, auch wenn sie unter 65 Jahre alt sind, wie die Senatsgesundheitsverwaltung am Freitag ergänzte. Zur Begründung dieser Regelung hieß es, dass auf diesem Weg die extrem wichtige Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch das soziale Umfeld in Corona-Zeiten abgesichert werden solle.

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Wer dafür in Frage kommt, erfährt das Land Berlin von den 685 ambulanten Pflegediensten in der Stadt. Anhand der regelmäßigen Beratungsbesuche für Pflegebedürftige, die Geldleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, werden die Bedarfsmeldungen erfasst, erklärt die Gesundheitsverwaltung. Grundsätzlich ist jeder Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad Eins dazu berechtigt, seine zwei engsten Kontaktpersonen sowie sich selbst vorzeitig impfen zu lassen.

Derzeit würden diese Daten gesammelt, anschließend bekämen die Pflegebedürftigen Impfcodes für sich und jeweils zwei Kontaktpersonen. Mit diesen Codes sind die Betreuenden dann zur Impfung berechtigt und könnten einen Termin vereinbaren. In einem nächsten Schritt sollen auch Pflegebedürftige erfasst werden, zu denen keine Verbindung zu Pflegediensten besteht.

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Am Mittwoch waren sind bereits chronisch Kranke zwischen 18 und 64 Jahren in Berlin bei der Impf-Reihenfolge vorgezogen worden, die über keinen Pflegegrad verfügen. Auch sie bekommen schon bald eine Einladung zur Corona-Impfung von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Bisher war das nur für die 65- bis 70-Jährigen vorgesehen.

Zugleich entfällt auch für die jüngeren chronisch Kranken die in der Impfverordnung vorgesehene Ausstellung eines ärztlichen Attests. Darauf haben sich den Angaben zufolge die KV und die Senatsverwaltung für Gesundheit verständigt. Diese neue Regelung gilt jedoch nur für gesetzlich Versicherte, auf deren Abrechnungsdaten die KV zugreifen kann. Privatpatienten brauchen weiter ein Attest.

Auf der Grundlage von Abrechnungsdaten würden alle chronisch Erkrankten angeschrieben, die in Paragraf 3 der Impfverordnung aufgeführt seien, hieß es von der KV Berlin. Dazu zählen etwa Patienten mit chronischer Nierenerkrankung und mit schweren chronischen Lungenerkrankungen. Bei der gesamten Gruppe handle es sich in Berlin um mehr als 400.000 Menschen.

Sendung: Abendschau, 12.3.2021, 19:30 Uhr

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