Neue bundesweite Regelung - Entschädigung für Verdienstausfall in Quarantäne nur noch für Geboosterte

Fr 15.04.22 | 19:17 Uhr
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Symbolbild: Ein Mann erhält eine Impfung. (Quelle: imago images/D. Haria)
Bild: imago images/D. Haria

Seit Freitag haben nur noch Personen mit Auffrischungsimpfung einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, wenn sie in Quarantäne müssen. Darauf weist das Brandenburger Gesundheitsministerium hin. Gleiches gilt auch in Berlin, denn es handelt sich hierbei um eine bundesweit einheitliche Regelung.

Bundesweit einheitliche Regelung

Zwei Corona-Impfungen reichen dann nicht mehr. Die Regelung geht auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von Ende März zurück.

Zur Begründung heißt es, Bürger und Bürgerinnen hätten im Quarantänefall keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Erkrankung oder Isolation durch einen Booster hätte vermieden werden können. Ausgenommen von dieser Regelung allerdings sind Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, bestätigt durch ein ärztliches Attest.

Sendung: rbb24 Inforadio, 15.04.2022, 14:00 Uhr

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33 Kommentare

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  1. 33.

    Ist der 1. April nicht schon vorbei?

  2. 31.

    Nun, es ist kaum nachvollziehbar, dass drei-, viermal Geimpfte besser gestellt werden, als die Ungeimpften.
    Für den Ungeimpftern ist es wohl kaum nachvollziehbar !
    obwohl sich beide Gruppen genauso anstecken können und den Virus weiter tragen können.
    Ja, aber die Krankheitsverläufe sind da anders als beim Geimpften.

  3. 30.

    Es sollten doch nahezu alle solche Regeln aufgehoben werden und auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung gesetzt werden? Ja genau. Die Ungeimpften sind alle Opfer dieser Maßnahmen. Die armen Leute. Spaß beiseite. Ich wurde u.a. auch schon Geboostert , aber eine 4. Impfung werde ich mit Sicherheit nicht mehr mitmachen. Und ich werde auch weiterhin nur mit Maske einkaufen gehen. Am ende geht es den Verantwortlichen eh nur wieder um Stimmen. Da setzt die
    Vernunft leider aus.

  4. 29.

    Keine Impfpflicht - aber auch kein Geld, wenn man nicht mindestens 3x geimpft ist.

    Und mit diesem (sich selbst erklärenden ) Schwachsinn, müssen dann wieder Gerichte bemüht werden, um unsere Politiker an Logik und ans Grundgesetz zu erinnern.

    Es ist zum Haare raufen.


  5. 28.

    Die Aussage "Infektion durch Blooster hätte vermieden werden können" ist so zynisch! In meinem Kitateam haben alle eine 3. Impfung im Novemver/Dezember erhalten. Und bis auf eine Kollegin alle Corona durchgemacht. Drei Kolleginnen mittlerweile sogar zweimal. Also ein Booster schützt definitiv und erwiesenermaßen nicht vor Ansteckung. Des weiteren wurde sogar mehrfach in den Medien die Aussage wiedergegeben das sich jeder, ausnahmslos, mit Corona infizieren wird. Übrigens greift bei einer Arbeitsunfähigkeit dieses "Gesetz" nicht.

  6. 27.

    Ein völlig sinnloses Gesetz. Denn wer es kennt und nicht geboostert ist, wird im Falle eines Falles zu seinem Hausarzt gehen und sich von dem krankschreiben lassen, wegen Erkältung, Bauchschmerzen oder Migräneanfall oder, oder. Damit ist die Lohnfortzahlung gesichert und Corona wird zu Hause auskuriert.

  7. 26.

    Ich arbeite im sozialen Bereich und habe immer mit vollem für Einsatz gearbeitet, während etliche Kollegen und Kolleginnen trotz geimpft/ geboostert teilweise mehrfach erkrankten und wochenweise arbeitsunfähig waren.
    Einigen waren wahrscheinlich " nur" positiv im Test, dennoch volle 14 Tage in Quarantäne.
    Ich, seit Beginn der Pandemie immer schön am Start!
    Nun soll ich keinen Lohn bekommen,falls....???
    Dankeschön!!!( Bin keine Impfgegnerin, sondern nur doppelt geimpft!)

  8. 25.

    Egal ob krank oder Quarantäne… der AG muss die Lohn zahlen. Diesen Ausfall bekommt er dann bei Krankheit von der KK und bei Quarantäne vom Senat erstattet.
    Der Senat weigert sich, also müsste der AG die Lohn kürzen.
    Jeder AN der in einer Gewerkschaft ist, ist automatisch Rechtsschutz versichert.
    Egal wie, der AG ist der Dumme… entweder hat er eine Klage mit dem AN an der Backe oder klagt selbst gegen den Senat.
    Da es ja bereits seit November 2021 die Regel gibt (da 2fach geimpft) gibt es bestimmt Erfahrungen, wie oft davon Gebrauch gemacht wurde. Ich habe da noch von keinem Fall gehört.

  9. 24.

    Eine Maßnahme die mir wenig durchdacht erscheint. Auf die Um- und Durchsetzung bin ich schon heute gespannt.

  10. 23.

    Irgendwie typisch… was ist mit den frisch 2fach geimpften? Was können die dann dafür"
    Tja, was können die dann dafür?
    Seit 2 Jahren liegt man vor diesen Leuten auf den Knien und bettelt darum, das sie sich impfen lassen mögen.
    Evtl. hätten sie uU vielleicht doch schon früher?
    Man weiß es nicht.

  11. 22.

    Ich würde mal sagen das die 2fach geimpften ein bisschen spät dran sind und sich selbst in diese Lage gebracht haben.
    Wenn erkrankt ist bekommt man vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung! Da bekommt man auch Lohnfortzahlung.

  12. 21.

    Das wird vermutlich schon so in der jetztigen Fassung drinnen stehen. Man darf nicht vergessen, dass in den vergangenen 4 Wochen immer nur darüber debattiert wurde, ob der Wegfall der Maskenpflicht richtig oder falsch ist. Über anderre Änderungen oder Beschlüsse hat man sich nicht gescheert.

  13. 20.

    Na?
    Merken wir was?
    Wir werden immer weiter veräppelt.
    Dem demnächst heißt es nur noch 4fach geimpfte bekommen Lohnfortzahlung in der Quarantäne.
    Und so weiter.
    Also wer das noch mitmachen will?

  14. 19.

    Es geht doch nicht darum, ob man sich trotz Impfung anstecken kann oder nicht? Wer keine Booster-Impfung nachweisen kann, bekommt halt während der Quarantäne keine Lohnfortzahlung. Wo ist das Problem?

  15. 18.

    Einer Beweisführung bedarf es nicht. Wer keine Booster-Impfung nachweisen kann, bekommt im Fall des Falles keine Lohnfortzahlung. Gute Regelung. Niemand wird gezwungen

  16. 17.

    Aus meiner Sicht fehlt hierfür die Rechtsgrundlage. Es gibt keinen Impfzwang.Die Rechtsanwälte werden die Gewinner dieser Scharade sein .

  17. 16.

    Also ich möchte meinen Anspruch auf Verdienstausfall nicht einlösen :-)

    Mal im Ernst: Liest jemand auch mal, was hier so geschrieben wird? Es geht doch wahrscheinlich um die Entschädigung für Verdienstausfall.
    Und da hab' ich so meine Zweifel, ob dieser Schnellschuss Bestand hat.
    Zumindest müsste man nach meinem Rechtsempfinden dieses Vorgehen in einer angemessenen Frist ankündigen, damit der Bürger reagieren kann: Also Erst- und Zweitimpfung und dann die Dritte - da vergehen locker vier Monate. Wenn dann noch eine Infektion dazwischen kommt, kann man nicht geimpft werden - stand damals jedenfalls auf den Formularen, die ich vor der Impfung unterschrieben habe.
    Außerdem: Ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht eine Tarifangelegenheit und entzieht sich dadurch dem staatlichen Eingriff?

  18. 14.

    Demnächst gibt es dann bei Krankheit durch Impfnebenwirkungen auch keinen Anspruch auf Entschädigung.
    Denn die Krankheit hätte durch Nichtimpfen ja vermieden werden können... oh man.

  19. 13.

    Ok, da geht doch keiner mehr zum offiziellen Testen, man lässt sich einfach telefonisch krankschreiben mit "Erkältung" und den Worten "neiiiin, Test war negativ!" Danke für nichts. Ich stelle jetzt JEDEN, der schnieft oder hustet, unter Generalverdacht. Das gibt böses Blut im Betrieb...

  20. 12.

    Deutsche Sprache, schwere Sprache, oder?
    Sie haben gewiss keinen Anspruch auf Verdienstausfall sondern auf eine Erstattung desselben.
    Lieber rbb!

  21. 11.

    Das schreckt niemanden ab, weil sie sich eine Krankmeldung vom Arzt holen. Dann bekommen sie ihre Lohnfortzahlung weil Krankmeldung von Quarantänebescheid geht. Schwachsinnige Regelung, die keinem Arbeitgeber finanzielle Entschädigung bringt. Das war schon nutzlos, als das für die Umgeimpften galt.

  22. 10.

    Ohne Impfpflicht an dieser Festlegung zu halten? Auf die Beweisführung, dass ein Booster die Quarantäne vermieden hätte bin ich aber gespannt!

  23. 9.

    Wer müßte denn aktuell überhaupt noch in amtlich angeordnete Quarantäne? Es sollten doch nahezu alle solche Regeln aufgehoben werden und auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung gesetzt werden? Ansonsten könnte das als Ausweichbewegung einfach zu weniger Tests führen bzw. zum Ignorieren von positiven Schnelltesten, da der Druck von Seiten der Firmen in einigen Fällen nicht unerheblich sein dürfte.

  24. 8.

    Nun, es ist kaum nachvollziehbar, dass drei-, viermal Geimpfte besser gestellt werden, als die Ungeimpften, obwohl sich beide Gruppen genauso anstecken können und den Virus weiter tragen können.
    Sind die neuerlichen "Vergünstigungen" die gescheiterte Impfpflicht durch die Hintertür?

  25. 7.

    Immer wieder neue Ideen, um den Impfstoff loszuwerden. Ein nicht unerheblicher Teil der neu infizierten Menschen sind geboostert, wo ist da die Logik? Die Aussage suggeriert, dass die 3. Impfung vor einer Infektion mit Covid 19 schützt, zu so einem Statement findet sich ganz sicher kein Experte bzw. Expertin, der/die das öffentlich vertritt. Wenn ich krank bin, ob geimpft, ungeimpft oder geboostert, lasse ich mich krank schreiben, dazu sind Ärzte (noch)verpflichtet. Dann zahlt der Arbeitgeber den Lohn (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse. Meist ist die Infektion nach 2 Wochen aber wieder vorbei. Man darf gespannt sein, welche Kaninchen noch aus dem Hut gezaubert werden.

  26. 6.

    Und was ist mit all den 3x Geimpften, die sich trotz Booster mit Covid infizieren? Fälle gibt es ja leider genug (ich spreche auch aus eigener Erfahrung).
    Diese Personen haben ja scheinbar nicht bewiesen, dass eine "Infektion durch Blooster hätte vermieden werden können".
    Vielleicht sollte man solche politischen Verzweiflungstaten wenigstens dann erst starten, wenn ein zugelassener Impfstoff allgemein zur Verfügung steht, der auch gegen die aktuell verbreitete Covid-Variante schützt.
    Humbug!!

  27. 5.

    Nun, es ist kaum nachvollziehbar, dass drei-, viermal Geimpfte besser gestellt werden, als die Ungeimpften, obwohl sich beide Gruppen genauso anstecken können und den Virus weiter tragen können.
    Ist das die gescheiterte Impfpflicht durch die Hintertür?

  28. 4.

    Irgendwie typisch… was ist mit den frisch 2fach geimpften? Was können die dann dafür? Man kann sich ja erst wieder frühestens nach 3 Monaten Boostern lassen!?
    Will man hier den Impfstoff auf Krawall loswerden? Schon komisch alles. Selbst bei Erkrankung keine Lohnfortzahlung? Man man man… schon mitbekommen das die Geboosterten auch Sich reihenweise anstecken? Wird immer schlimmer mit den Regelungen!!! Schöne Ostern noch :/

  29. 3.

    Auch der Text hat die gleiche Problematik. "Wer hat einen Verdienstausfall, wenn er in Quarantäne muss? Oder sollte es nicht heißen, wer bekommt Lohnfortzahlung bzw Lohnersatzlekstungen?"
    Kurz zum Thema : Der Gesetzgeber verweigert eine gesetzliche Leistung, aufgrund einer Wahrscheinlichkeit. Selbst er stellt die Wirksamkeit aufgrund der Impfverdagen in Frage.

  30. 2.

    Inzwischen ist bekannt, dass auch die dritte Impfung nicht vor Erkrankung und Isolation schützt. Ich bin selbst geboostert, habe nach einer Infizierung Symptome (wenn auch leichte) gehabt und musste mich isolieren. Dass "die Erkrankung oder Isolation durch einen Booster hätte vermieden werden können" ist reine Mutmaßung und die neue Regelung daher nicht zu rechtfertigen. Schade, dass auch hier das Corona-Management wieder durch Maßnahmen glänzt, die nicht nachvollziehbar sind und nur für Ärger in der Bevölkerung sorgen.

  31. 1.

    Müsste dafür nicht zuerst das Infektionsschutzgesetz geändert werden?

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