Landgericht Cottbus - Jobcenter-Angreifer zu acht Jahren Haft verurteilt

Do 13.02.20 | 14:00 Uhr
  7
Ansicht des Eingangs vom Landgericht Cottbus (Foto: rbb/Krüger)
Video: Brandenburg aktuell | 13.02.20 | Anke Blumenthal | Bild: rbb

Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung ist ein 38-jähriger Cottbuser zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eine Jobcenter-Mitarbeiterin angegriffen - die Frau leidet immer noch unter der Attacke.

Im Prozess um des Angriff auf eine Mitarbeiterin des Cottbuser Jobcenters ist der Angeklagte am Donnerstag zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der 38-jährige Cottbuser ist wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden.

Der Angeklagte hatte die Mitarbeiterin des Jobcenters im Juni 2019 mit einem Messer bedroht und am Hals verletzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Opfer töten wollte und seine Tat auch geplant hatte. Per Brief und E-Mail an seine Familienmitglieder habe der Mann den Angriff angekündigt.

Spätfolgen bei angegriffener Mitarbeiterin

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert. Die Verteidigung sprach sich hingegen für eine mildere Strafe aus. So wurde argumentiert, dass es sich nicht um einen Mordversuch gehandelt habe. Staatsanwalt Martin Mache zeigte sich am Donnerstag zufrieden mit dem Urteil; Verteidiger Maik Bunzel erwägt hingegen eine Revision.

Noch immer leide die angegriffene Mitarbeiterin unter den Folgen des Angriffs und ist weiterhin krankgeschrieben, hieß es vom Behördenleiter Sven Mochmann im Dezember. Ihre Anwältin bestätigt, dass die 36-Jährige unter Panikattacken und Angstzuständen leide und in psychologischer Behandlung sei.

Für die Arbeitsagentur und das Jobcenter sind nach dem Angriff die Sicherheitsvorkehrungen deutlich erhöht worden. Der Sicherheitsdienst sei personell aufgestockt worden, Mitarbeiter würden für den Umgang mit kritischen Situationen regelmäßig geschult, so Mochmann.

7 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 7.

    "Keine wie auch immer geartete Aktion eines Jobcentermitarbeiters rechtfertigt einen vorsätzlichen Messerangriff, bei dem der Täter versucht das Opfer zu töten."
    Den Angriff an sich rechtfertigt das nicht. Da haben Sie vollkommen recht. Gerichte müssen allerdings umfassend das gesamte Umfeld des Geschehens betrachten und berücksichtigen, zumindest wird uns dies ja bei anderen Einzelfällen oft erklärt. Das Wirken der Job-Center ist nicht immer nur rein fürsorglich, da haben viele der Vorkommentatoren schon recht. Wie es im beschriebenen Fall aussieht, kann ich nicht beurteilen. Der betroffenen Mitarbeiterin wünsche ich, dass sie das Geschehene bald und vollständig verarbeiten kann.

  2. 6.

    Dann müßte man womöglich die Anmaßungen und systematischen Verfehlungen der Armutsverwaltung thematisieren.

  3. 5.

    Inwiefern ist das für Sie interessant? Damit begeben Sie sich auf ein Terrain, bei dem Sie vermutlich viel Meinung, aber wenig Ahnung haben. Glauben Sie mir, die meisten Sachverhalte sind sehr komplex und müssen unter Berücksichtigung der relevanten Rechtsnormen erläutert werden. Sie werden nur vereinfacht unter Auslassung von Fakten in der einschlägigen Presse postuliert, damit es adressatengrecht wird. Er Gut und die anderen Böse, klappt nur in ganz bestimmten Filterblasen.

    Sie implizieren außerdem, das die Sachbearbeiterin eine Mitschuld am Tatgeschehen trägt. Das ist unsachlich, unverschämt und wurde vom Vorsitzenden Richter korrekterweise als nicht relevant erachtet.

    Keine wie auch immer geartete Aktion eines Jobcentermitarbeiters rechtfertigt einen vorsätzlichen Messerangriff, bei dem der Täter versucht das Opfer zu töten.

  4. 4.

    Auch ich möchte gerne wissen, was vorgefallen ist. Was genau hat die Sachbearbeiterin angestellt, dass der Mann derartig die Nerven verliert?

  5. 3.

    Da so ein Angriff nicht vom Himmel fällt, würde mich mal das Motiv des Täter´s interessieren. Und war die Mitarbeiterin nur ein zufälliges Opfer oder war der Angriff auf sie persönlich ausgerichtet?

  6. 2.

    Aus gegebenem Anlass möchte ich auf einen Artikel des rbb verweisen, wo es um die lebensrettende Tat eines Kunden geht, der im Nebenzimmer war, mutig eingriff und womöglich für ein "versuchten Mordes" sorgte. Dass der Täter den Angriff plante und ankündigte ohne dass diese sozialen Kontakte ihn davon abbringen konnten, wollten, wasauchimmer ist auch interessant. Vll. nahm man die Ankündigung auch nicht ernst. Wirklich irrer Fall das Ganze, ich werde meinem nächsten Sachbearbeiter ruhiger entgegentreten, falls Angst vor Wiederholungstätern besteht. Danke an den rbb f<für die umfassende Berichterstattung!

  7. 1.

    Wurde auch erörtert, was den Angreifer zu seiner Tat veranlasst hat?

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Die asiatische Elefantenkuh Don Chung steht im Freigehege und wirft mit ihrem Rüssel Erde in die Luft (Quelle: dpa/Pleul)
dpa/Pleul

Tierpark in Cottbus - Eine Paartherapie für Elefanten

Seit acht Monaten leben die Elefantendamen Sundali und Don Chung gemeinsam im Cottbuser Tierpark. Doch noch immer verstehen sie sich nicht so gut, wie es die Pfleger gern hätten. Wie schafft man es, dass sich zwei Dickhäuter mögen? Von Florian Ludwig