Nach Blockade des Kraftwerks Jänschwalde - Kohlegegner und Staatsanwaltschaft akzeptieren Gerichtsurteil nicht

Fr 25.11.22 | 14:29 Uhr
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Ein Kohlegegner wird von der Polizei abgeführt, nachdem er eine Gleisverbindung für den Transport von Braunkohle zum Kraftwerk Jänschwalde blockiert hatte (Foto: dpa/Pleul)
Audio: Antenne Brandenburg | 25.11.2022 | Florian Ludwig | Bild: dpa

Das Urteil gegen zwei Kohlegegner, die nach einer Blockadeaktion des Kraftwerks Jänschwalde (Spree-Neiße) festgenommen worden waren, ist weiterhin nicht rechtskräftig. Das teilte das Cottbuser Amtsgericht am Freitag mit.

Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil Berufung eingelegt - die beiden Angeklagten Rechtsmittel. Das bedeutet, die Angeklagten haben sich noch nicht festgelegt, ob sie Berufung oder eine Sprungrevision beantragen. Dafür haben sie vier Wochen Zeit, nachdem ihnen die schriftliche Urteilsbegründung zugeschickt worden ist. Das werde "demnächst" passieren, sagte ein Gerichtssprecher rbb|24. Die beiden Kohlegegner sitzen weiter in Untersuchungshaft.

Bis zu fünf Jahre Haft möglich

Vergangene Woche hatte das Amtsgericht Cottbus die zwei Kohlegegner zu vier Monaten Freiheitsstrafe wegen Störung öffentlicher Betriebe, Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für sie sechs Monate ohne Bewährung beantragt. Möglich gewesen wäre für die Anklagepunkte eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Die beiden Angeklagten hatten sich nach ihrer Festnahme geweigert, ihre bürgerlichen Namen zu nennen. Hätten sie ihre Namen genannt, hätten sie nicht in Untersuchungshaft gemusst. Gegen die Frau und den Mann mit den Decknamen "Ava" und "Ralph" wurde in einem beschleunigten Verfahren verhandelt. Das wird meist angewendet, wenn die Beweislage klar und die Aufklärung einer Straftat einfach erscheint.

"Angriff auf Versorgungssicherheit"

Eine Gruppe von Kohlegegnern war am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks in Jänschwalde eingedrungen, hatte sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt. Zweit Kraftwerksblöcke wurden zeitweise runtergefahren. Der Energiekonzern Leag hatte die Blockade als "Angriff auf die Versorgungssicherheit" bezeichnet und Strafanzeige gestellt.

Die Aktivisten verteidigten zuvor "radikale Aktionen" als gerechtfertigten Protest gegen wachsende Umweltzerstörung. Sie beruft sich nach eigenen Angaben auf "den rechtfertigenden Notstand, der angesichts der rasanten Erhitzung der Atmosphäre besteht".

Sendung: Antenne Brandenburg, 25.11.2022, 13:30 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    Urteile fällen in unserem Land immer noch Richter und das im Namen und somit im breiten Interesse des Volkes, weil sie demokratisch legitimierten Gesetzen entsprechend urteilen sollen.
    Welche Staatsanwälte sollen sich denn Ihrer Ansicht nach einseitig auf irgendeine Seite gestellt haben?

  2. 5.

    "Ich würde ein Urteil "auf Bewährung" gerecht finden." Das kann es ja nicht geben, solange die Täter ihre Identität nicht bekanntgeben.
    ".....und es wurde niemand persönlich geschädigt oder verletzt." Ach so.... dass die Produktion gestoppt wurde, Arbeitsabläufe unterbrochen usw. stellt keinen Schaden dar?

  3. 4.

    Was sind das für s t a a t sanwälte? Sie sollten doch im Interesse des Staates urteilen und sich nicht einseitig auf diese demoebene stellen. Wo kommen wir da hin? Ich habe Angst vor der Zukunft

  4. 3.

    Also sind Straftaten ok, wenn niemand persönlich verletzt wird??
    Steuerhinterziehung ala Hoeness, Cum Ex ala Scholz also auch ok....
    Wo soll dies hinführen, bitte?

  5. 2.

    Ich würde ein Urteil "auf Bewährung" gerecht finden.
    Auch wenn es nervt, muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und immerhin sollen es ja "Ersttäter" sein und es wurde niemand persönlich geschädigt oder verletzt.
    Ich bin zwar nicht der Meinung daß Blockieren von Gleisen ok ist, aber man sollte die Protestierer nun nicht gleich "vernichten" wollen. 5 Jahre Haft können das unter Umständen.
    Grüße Ralf

  6. 1.

    Wünsche hier der Staatsanwaltschaft gutes Gelingen, 5 Jahre , das hätte schon eine gewisse Singnalwirkung .

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