Kreis erweitert Pufferzonen bis nach Vorpommern - Zweiter Schweinepest-Fall in der Uckermark bestätigt

Do 16.09.21 | 18:10 Uhr
Symbolbild: Mit einem Kadaversuchhund wird bei einer Praxisübung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) das Aufspüren von Wildschweinen trainiert. (Quelle: dpa/Sina Schuldt)
Bild: dpa/Sina Schuldt

In der Uckermark ist ein zweiter Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Wie das Brandenburger Verbraucherschutzministerium am Donnerstag mitteilte, hat das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut den Fall amtlichen bestätigt.

Uckermark leitet Eindämmungsmaßnahmen ein

Den Angaben zufolge handelt es sich bei dem untersuchten Tier um einen toten Frischling. Dieser wurde nördlich von Schwedt bei Blumenhagen, rund fünf Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt, entdeckt. Das junge Wildschwein lag westlich des festen Zauns entlang der Grenze.

Um den Fundort werde ein Kerngebiet eingerichtet, so das Ministerium weiter. Die bereits bestehende Sperrzone beziehungsweise Pufferzone werde nun bis zur Grenze nach Mecklenburg-Vorpommern erweitert.

Dort sind etwa Jäger verpflichtet, verstärkt nach toten Wildschweinen zu suchen und stärker zu bejagen. Zudem gelten für Tierhalter strengere Hygiene- und Abgrenzungsvorschriften. Darauf weist der Kreis in seiner Tierseuchenallgemeinverfügung hin [www.uckermark.de]. Um den Fundort herum werde jetzt außerdem eine intensive Fallwildsuche veranlasst.

Der erste ASP-Fall in der Uckermark wurde am 12. August dieses Jahres bestätigt. Damals war östliches des Schutzzaunes bei Criewen, südlich von Schwedt, ein krankes Wildschwein erlegt worden. Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im September vergangenen Jahres wurden das Virus Brandenburg weit bei insgesamt 1.670 Tieren nachgewiesen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 16.09.2021, 17:30 Uhr

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