Datenschutz- und Greenwashing-Vorwürfe - Verbraucherzentrale verklagt Tesla

Di 19.07.22 | 19:19 Uhr
  8
Symbolbild: Logo des Herstellers auf einem Tesla (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Audio: Antenne Brandenburg | 19.07.2022 | VZBV-Rechtsexperte Heiko Dünkel | Bild: dpa/Christophe Gateau

Der Verbraucherzentralen-Bundesverband hat Klage beim Landgericht Berlin gegen Tesla erhoben. Einerseits geht es um Datenschutzbedenken, andererseits wird dem US-Konzern Greenwashing mittels irreführender Werbung vorgeworfen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wirft dem US-amerikanischen Elektroauto-Hersteller Tesla irreführende Werbung zu CO2-Emissionen und mangelnde Aufklärung der Käufer beim Datenschutz vor. Deshalb sei beim Landgericht Berlin im Mai eine Klage gegen den US-Konzern eingereicht worden, wie VZBV-Rechtsexperte Heiko Dünkel dem rbb am Dienstag bestätigte.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres habe der Verband eine Abmahnung bei Tesla vorgelegt. Der US-Konzern habe daraufhin Teil-Unterlassungserklärungen in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens abgegeben. Offen blieben aber Erklärungen zu umweltbezogenen Werbeaussagen und zum sogenannten "Wächter-Modus".

Daher wurde nun gegen den E-Fahrzeughersteller geklagt, teilte die Verbraucherzentrale zunächst selbst mit [vzbv.de]. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage. Von Tesla gab es bislang keine Reaktion.

"Wächter-Modus" missachtet offenbar Datenschutz

Die Verbraucherzentrale kritisiert insbesondere den "Wächter-Modus" der Autos. Mit diesem überblicken geparkte Tesla-Fahrzeuge per Kamera ihre Umgebung. "Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen", erklärte Heiko Dünkel im rbb. "Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist."

Demnach bräuchten Nutzerinnen und Nutzer eigentlich stets eine Einwilligungserklärung sämtlicher Passanten, die an dem geparkten Auto vorbeilaufen. Dass der Wächter-Modus trotz großer Datenschutzmängel zugelassen worden sei, weise auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin, so der VZBV.

Greenwashing durch irreführende Werbung

Ein weiterer Vorwurf bezieht sich auf das Umweltversprechen des US-Konzerns auf seiner Webseite, wonach Tesla-Fahrzeuge keine CO2-Emissionen hätten. Verbraucher würden demnach davon ausgehen, dass durch den Kauf eines Teslas der CO2-Ausstoß durch Autos insgesamt verringert werde. "Für viele ist das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto", heißt es in der Mitteilung des Verbraucherverbands.

"Dabei verschweigt Tesla aber an dieser Stelle, dass der Mutterkonzern 2020 weltweit allein 1,6 Milliarden Euro Umsatz mit dem Handel mit sogenannten CO2-Credits gemacht hat", so Dünkel gegenüber dem rbb. Diese CO2-Zerfikate könnten andere Autobauer nutzen, um ihre eigenen Flottengrenzwerte zu überschreiten.

Der europäische Emissionshandel sei erlaubt, betont Dünkel. Die Verbraucherzentrale werfe Tesla aber eine "Irreführung durch Unterlassen" vor, da derartige Informationen über diesen Handel nur versteckt auf der Konzern-Webseite platziert seien.

Sendung: Antenne Brandenburg, 19.07.2022, 17:30 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 19.07.2022 um 20:09 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

8 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 8.

    Sie scheinen Erfahrung mit dem Schwarzmarkt für mutmaßlich unrechtmäßig wie hier von den Tesla-Kunden erhobene Daten zu haben. Man denke nur an die vor Polizeipräsidien parkenden Fahrzeuge mit Umfeld-Kameras, die hier neulich das Thema gewesen.

  2. 7.

    Ließe sich das nicht auch gut für Spionagezwecke mißbrauchen? Diese Autos dürfen doch sicher in sensible Bereiche gar nicht einfahren oder auf Sichtweite geparkt werden.

  3. 6.

    Gerade der Wächtermodus führte zur erfolgreichen Unfallklärung und zum erkennen einer Diebesbande in einem Parkhaus.

  4. 5.

    Man könnte meinen, der kleine Elon hat früher zu viel Knight Rider geguckt.

  5. 4.

    Gleiche Logik wie: ich tanke in Polen, dann fahre ich hier CO2 frei.

  6. 3.
    Antwort auf [Alfred Neumann] vom 19.07.2022 um 17:51

    Das mit dem kritischen Fragen zum CO2 Austoß ist wohl nicht ganz neu und betrifft alle E Autos. Aber wird nicht gerade seitens der Politik dieses Thema schlichtweg "vergessen"? So lange es nicht gewährleistet ist, das ein E Auto zu 100% Ökostrom tankt ist es auch nicht klimaneutral oder CO2 frei. Dazu kommt die Herstellung der Komponenten der E Autos unter Einbeziehung von fossilen Energieträgern. Aber diese Aufklärung ist politisch nicht gewollt. Und ja, es betrifft nicht nur Tesla. Und es ist noch etwas, was nicht korrekt ist, eigentlich wird das Auto nicht über eine Batterie betrieben, aber es stört sich keiner dran.

  7. 2.

    Na wer verfolgt denn da welche Interessen? Will man Tesla benachteiligen? Das wäre dann ein grobes Foulspiel. Andererseits wären Daten, die dem Teslakunden gehören, wenn man sie zur Auswertung „abkaufen“ würde, ein riesen Verkaufsargument und aus einem Nachteil entsteht so ein Vorteil...

  8. 1.

    Der Ende vorigen Jahres abgemahnte Wächter-Modus wie auch die hier nicht erwähnten Assistenzsysteme sind immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren. Neu ist nur der Aspekt zu den CO2-Emissionen. Berücksichtigt der VZBV anders als der Gesetzgeber auch die Atmung der Insassen? Schließlich geben auch andere Hersteller die Emissionen des jeweiligen Batterieautos mit 0 g/100 km an und betreiben fleißig CO2-Pooling.

Nächster Artikel