Corona-Krise in Berlin und Brandenburg -

Für bestimmte Tätigkeiten und Berufsgruppen sind vorübergehend Ausnahmen beim Arbeitszeitgesetz in Berlin und Brandenburg zugelassen worden.
Berliner Supermärkte dürfen ab sofort auch sonntags die Regale auffüllen lassen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat entsprechende Ausnahmeregelungen bei den Arbeitszeiten erlassen, wie sie am Mittwoch in einer gesetzlichen Verfügung mitteilte.
Diese gelten für den gesamten Handel mit Lebensmitteln, Hygiene- und Medizinprodukten sowie "pandemierelevanter Produkte", die zur Bewältigung der Corona-Krise eingesetzt werden, heißt es in der Verfügung. Sie umfasst Arbeiten wie Produktion, Lieferung und das Einräumen der Artikel.
Befristete Ausnahmen auch in Brandenburg
Auch das Land Brandenburg hat befristete Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie bei der täglichen Höchstarbeitszeit beschlossen, wie das Sozialministerium des Landes mitteilte. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag in Kraft. Demnach dürfen beispielsweise Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, die Medikamente sowie Waren für den täglichen Bedarf wie Nahrungsmittel produzieren und liefern.
Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, ist demnach für unverzichtbare Tätigkeiten auch eine Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ermöglicht worden. Dies betrifft unter anderen Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr sowie Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgungsbetriebe und die Landwirtschaft.
Sendung: Abendschau, 18.03.2020, 19:30 Uhr