Corona-Pandemie -
In Brandenburg hat der erste Landkreis die bereits bestehenden Beschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus verschärft: In Ostprignitz-Ruppin sind ab Donnerstag touristische Reisen aus privatem Anlass verboten.
Dazu zählen laut der Kreisverwaltung ausdrücklich auch nur vorübergehende Kurzaufenthalte an Wochenenden oder einzelnen Tagen. Auch vermeidbare oder aufschiebbare Reisen in den Landkreis zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sind untersagt.
Touristen müssen bis Samstag ausreisen
Ebenfalls nicht mehr gestattet ist laut der nun geltenden Allgemeinverfügung [ostprignitz-ruppin.de] der Aufenthalt am Zweitwohnsitz - es sei denn, die Nutzung ist "für die Ausübung einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zwingend erforderlich".
Reisende, die sich bereits im Gebiet des Landkreises aufhalten, müssen bis spätestens Samstag ihren Aufenthalt beenden und abreisen. Die Regelung gilt bis zum 19. April.
Sendung: Inforadio, 25.03.2020, 16:30 Uhr