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Quelle: dpa/K. Nietfeld

Einbußen durch Sperrstunde

Wirte in Berlin können ab Montag Mietzuschuss beantragen

Berliner Wirte, die durch die Corona-Sperrstunde existenzbedrohende Einbußen erlitten haben, können ab 23. November Mietzuschuss beantragen. Das teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft am Donnerstag mit. Das Hilfsprogramm war bereits angekündigt worden und gehört zur Vielzahl von Soforthilfen, die das Land Berlin seit Beginn der Pandemie auf den Weg gebracht hat.

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Antragsberechtigt sind Schankbetriebe mit bis zu 249 Mitarbeitern, die im Monat Oktober durch die eingeführte Sperrstunde zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr mindestens 20 Prozent ihres Umsatzes verloren haben. Sie können einmalig bis zu 3.000 Euro Zuschuss zur Nettokaltmiete des Monats Oktober bekommen - sofern sie die Einbußen "plausibel machen können", so die Wirtschaftsverwaltung. Details zum Hilfsprogramm sollen ab Freitag bei der Investitionsbank Berlin im Netz einsehbar sein [ibb.de/schankwirtschaft].

Für den Antrag werden der aktuelle Mietvertrag, ein nachweis über die Mietzahlung für Oktober 2020 und die Gewerbeanmeldung benötigt. Zudem wird ein digitales Identifizierungsverfahren oder ein persönliches Gespräch bei der IBB durchgeführt.

Klagen gegen Sperrstunde erfolgreich...

Der Gastronomieverband DEHOGA hatte die Sperrstunde wiederholt scharf kritisiert. Es fehle der Nachweis, dass Hotels, Kneipen und Restaurants Treiber der Pandemie sind. Die versprochenen Hilfen seien oft unzureichend, um Gewerbe zu retten. "Bei vielen Bars, Kneipen und natürlich den Clubs reichen 3.000 Euro Mietzuschuss vom Berliner Senat einfach nicht aus", so der Verband im Oktober. Zudem befürchte man, dass die Sperrstunde als Teil des Gaststättengesetzes dauerhaft bleibt.

Die Sperrstunde für Gastronomie und Handel gilt seit 10. Oktober. Alle Gaststätten sowie fast alle Geschäfte müssen in der Nacht schließen. Zusätzlich gilt ein Ausschankverbot für Alkohol. Dagegen hatten sich mehrere Wirte juristisch gewehrt und waren vor dem Verwaltungsgericht zunächst erfolgreich. Allerdings hat das Land Berlin dagegen Beschwerde eingereicht, der Fall liegt nun beim Oberverwaltungsgericht.

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Zuletzt waren mehrere Berliner Gastronomen und Künstler mit Eilanträgen gegen die Schließung ihrer Lokale im November allerdings vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies 22 Anträge zurück, wie ein Sprecher Anfang November mitteilte. Die betroffenen Gaststätten bleiben damit zunächst geschlossen. Die Verordnung des Berliner Senats, mit der dieser die Schließung der Betriebe im November angeordnet hatte, beruhe "auf einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage". Das Verbot diene "dem legitimen Ziel der Bekämpfung der Krankheit Covid-19, die sich insbesondere in Berlin in kürzester Zeit dramatisch verbreitet" habe.

"Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentlich zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar", gab ein Gerichtssprecher den Beschluss der Kammer wieder. "Auch wenn das Robert Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich zurückführe, ließen sich drei Viertel der Erkrankungen nicht mehr auf eine bestimmte Quelle zurückführen." Gegen die Entscheidung des Gerichts können die Parteien nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen.

Kurz darauf wies das Verwaltungsgericht weitere Eilanträge von weiteren Betrieben gegen die Schließungsanordnung des Senats ab. Demnach müssen Nagel- und Kosmetikstudios, aber auch Fitnessstudios und Kletterhallen wegen der Corona-Pandemie vorerst weiterhin geschlossen bleiben. Die Maßnahmen des Senats seien verhältnismäßig und wegen der steigenden Infektionszahlen auch angemessen, so das Gericht. Es verwies außerdem darauf, dass das Öffnungsverbot befristet ist und dass der Bund den betroffenen Unternehmen Hilfen zur Verfügung stellt.

 

Sendung: Inforadio, 19.11.2020, 15 Uhr

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