rbb24
  1. rbb|24
  2. Kultur
Quelle: dpa/Stache

Kino, Theater und Konzerte in Brandenburg

Kulturbranche kann ab Juli Finanzhilfe für Neustart beantragen

Die Brandenburger Kulturbranche kann für ihren Neustart auf finanzielle Unterstützung des Bundes zurückgreifen - ab 1. Juli können dafür entsprechende Anträge gestellt werden, wie die Brandenburger Kultur- und Wirtschaftsministerien am Montag mitteilten.

Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten, wie Kulturministerin Manja Schüle und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (beide SPD) am Montag in Potsdam betonten. Bundesweit stünden dafür bis 2023 bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Anträge für das Hilfsprogramm können in Brandenburg ab 1. Juli gestellt werden - nur online unter folgender Internetadresse: [sonderfonds-kulturveranstaltungen.de]

Brandenburger Kulturministerin

Schüle weckt Hoffnungen auf weitere Lockerungen im Kulturbereich

Hilfen zunächst für Events mit bis zu 500 Personen

"Kaum eine Branche traf die Corona-Krise so hart wie Kunst und Kultur", sagte Schüle. Je nach Event werde mit dem Sonderfonds eine gezielte und angepasste Hilfe geschaffen. "Auch wenn nach graduellen Lockerungen Kulturveranstaltungen wieder stattfinden können, wird dies zunächst nur mit Hygieneauflagen und verminderten Teilnehmerzahlen möglich sein", sagte Steinbach. Durch die Auflagen sei die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen reduziert.

Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen unterstützt den Angaben zufolge die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen. Angeboten wird eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen zunächst mit bis zu 500 Personen, die unter Beachtung coronabedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Zudem gebe es eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen ab 1. September.

Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und ähnliche Einrichtungen dürfen in Brandenburg derzeit bis zu 1.000 zeitgleich anwesende Besucherinnen und Besucher empfangen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28. Juni 2021, 13 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen