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Video: rbb24 Abendschau | 06.09.2022 | Catrin Bonhoff | Quelle: dpa/F. Gaertner

Verwaltungsgericht entscheidet

Bewohner der Clayallee wehren sich erfolgreich gegen Busspur

Eine neue Busspur in Berlin-Zehlendorf ist nach einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig und muss entfernt werden. Damit haben sich Berlin Anwohner der Clayallee im Südwesten der Stadt zunächst erfolgreich gegen die neue Regelung gewehrt, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit.

Demnach sollte die neue eingerichtete Spur montags bis freitags in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr nur von Bussen, Krankenwagen, Taxis und Fahrrädern befahren werden dürfen. Aus Sicht des Gerichts sind dafür aber die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die zentrale Straßenverkehrsbehörde habe die "besondere Gefahrenlage" nicht dargelegt, hieß es am Dienstag vom Gericht.

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"Diese Menschen wollen anecken"

In Berliner Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht - aber immer weniger Menschen halten sich daran. Was bringt sie dazu, die Maske wegzulassen - und was würde sie dazu bringen, sie wieder aufzusetzen? Der Psychologe Stephan Grünewald hat Erklärungen.

Neun Busse pro Stunde für Busspur nicht ausreichend

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) muss nun den sogenannten Bussonderfahrstreifen samt Fahrbahnmarkierungen binnen einer Woche nach Rechtskraft der Entscheidung entfernen. Die SenUMVK prüfe nach Angaben eines Sprechers noch, ob sie gegen den Beschluss vorgeht und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegt.

Nach dem geltenden Vorschriften sei die Einrichtung neuer Busspuren deutlich aufwendiger zu begründen als etwa Radverkehrsanlagen, erklärte der Sprecher der Senatsverwaltung. Dazu gehöre zum Beispiel die Busfrequenz. Diese war im Fall der Clayallee wesentlich. Bundesweit gilt laut Gericht: In der Regel bedarf es mindestens 20 Linienbusse pro Stunde für die Errichtung eines Sonderfahrstreifens. Im vorliegenden Fall habe der Behörde aber eine Mindestfrequenz von lediglich neun Bussen stündlich gereicht, beanstandete das Gericht.

Das Berliner Mobilitätsgesetz, wonach der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) Vorrang vor dem Individualverkehr hat, greife in diesem Fall nicht, weil es sich um Bundesbestimmungen handele, erklärter der Senatssprecher. Aus diesem Grund seien auch "Pop-Up-Busspuren" nicht möglich. Gemeinsam mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und den Bezirken suche der Senat aber nach Möglichkeiten, von der BVG gewünschte Busspuren zur Beschleunigung des ÖPNV einzurichten.

Sendung: rbb24 Abendschau, 07.09.2022, 19:30 Uhr

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