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Quelle: dpa/Kurt Meyer

Ausgangssperre und Alkoholverbot an Silvester

Potsdam verbietet Böllern im gesamten Stadtgebiet

Keine Raketen, keine Böller, keine Fontänen: In diesem Jahr soll der Himmel über Potsdam in der Silvesternacht dunkel bleiben. Die Landeshauptstadt verbietet pyrotechnische Erzeugnisse auf öffentlichen Plätzen. Und das ist nicht die einzige Einschränkung.

Potsdam hat am Mittwoch die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2020/21 im gesamten Stadtgebiet untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung gilt für den Zeitraum 31. Dezember, 0 Uhr bis 1. Januar, 24 Uhr.

Demnach dürfen in der Brandenburgischen Landeshauptstadt keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorien F2 verwendet werden. Das gilt für alle öffentlichen Wege, Straßen und Plätze. Von dem stadtweiten Verbot ausgenommen sind Feuerwerke der Kategorie F1, dazu gehören beispielweise Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und sogenannte Knallerbsen.

So ist es in Berlin

Corona-Verordnung in Berlin

Senat beschließt 54 weitere Böllerverbotszonen für Silvester

Kontaktbeschränkungen und Alkoholverbot

In der Silvesternacht gelten zudem die Regelungen der Corona-Eindämmungsverordnung in Brandenburg. Damit ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Zudem gilt in der Öffentlichkeit ein stadtweites Alkoholverbot. Hinzu kommt eine Ausgangssperre in der Silvesternacht von 2 bis 5 Uhr.

Mithilfe des Böllerverbots sollen immer wieder auftretende Verletzungen durch Feuerwerk und Böller möglichst vermieden werden, da die Krankenhäuser in der Region aufgrund der Corona-Pandemie bereits überlastet sind.

Im Ernst-von-Bergmann-Klinikum wurden beispielsweise zum vergangenen Jahreswechsel fünf Patientinnen oder Patienten mit schweren Handverletzungen und zehn bis 15 Menschen mit durch Alkoholkonsum begünstigten Verletzungen sowie Augenverletzungen eingeliefert.

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Weitere Böllerverbote in Brandenburger Landkreisen

Einige Landkreise in Brandenburg hatten bereits zuvor ein Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen beschlossen. Dazu gehören Elbe-Elster und Oder-Spree. In Oberspreewald-Lausitz (OSL) gilt wie in Potsdam ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen, allerdings kein explizites Böllerverbot. Dafür ist in OSL beispielsweise das Betreiben eines privaten Glühweinstandes im eigenen Garten ist untersagt.

Auch in Berlin wurde am Mittwoch ein Böllerverbot in 54 zusätzlichen Zonen erlassen. Bereits in den Vorjahren waren auf dem Alexanderplatz und in der Pallasstraße in Schöneberg pyrotechnische Gegenstände in der Silvesternacht verboten worden, nachdem auf Einsatz- und Rettungskräfte der Polizei und Feuerwehr geschossen wurde.

Sendung: Antenne Brandenburg, 23.12.2020, 14 Uhr

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