Neuer Bußgeldkatalog passiert Bundesrat - Rasen und Falschparken wird teurer
Schon längst sollten neue Regeln für Verkehrsverstöße gelten, die mussten aber wegen eines Formfehlers zurückgezogen werden. Nun hat ein zweiter Anlauf den Bundesrat passiert - bald wird unter anderem Rasen und Falschparken deutlich teurer.
Der Bundesrat hat am Freitag nach langem Ringen höheren Bußgeldern für Verkehrssünder zugestimmt. Mehr Geld kosten nun unter anderem Geschwindigkeits- und Parkverstöße. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen: Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.
Vor allem Rasen und Falschparken wird teurer
Künftig kostet eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften mit einem Pkw um mehr als zehn Stundenkilometer mindestens 50 Euro statt wie bisher 25 Euro. Bei einer Überschreitung um mehr als 30 Stundenkilometer sind mindestens 260 Euro fällig, 100 Euro mehr als bisher.
Außerhalb von Ortschaften sollen für eine Überschreitung von mehr als zehn Stundenkilometern 40 statt 20 Euro fällig werden, bei mehr als 20 Stundenkilometern Überschreitung sind es 100 Euro statt bisher 70 Euro.
Auch in anderen Bereichen wird es teuer. Einfache Parkverstöße kosten bis zu 55 Euro statt bisher 15 Euro. Wird dabei ein Geh- oder Radweg blockiert, sind es sogar bis zu 110 Euro. Dieser Betrag kann auch beim unerlaubten Halten auf Schutzstreifen oder beim Parken in zweiter Reihe fällig werden.
Lkw müssen künftig beim Rechtsabbiegen grundsätzlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren, um den Rad- und Fußverkehr nicht zu gefährden. Verstöße kosten 70 Euro. Das unerlaubte Nutzen oder Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld bis zu 320 Euro plus einem Monat Fahrverbot geahndet.
Verordnung tritt vermutlich im Herbst in Kraft
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung nun noch unterschreiben. Die Änderungen treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft - erwartet wird dies noch im Herbst.
Ursprünglich war eine Reform bereits vor einem Jahr zwischenzeitlich in Kraft getreten, dann aber wegen eines Formfehlers wieder außer Kraft gesetzt worden [tagesschau.de]. Bei der folgenden Überarbeitung wurden die Regelungen zu den Fahrverboten bei zu schnellem Fahren wieder entschärft.
Auf die jetzt kommende Verordnung hatte sich die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern bereits im April geeinigt. Die Umsetzung durch das Bundesverkehrsministerium zog sich dann aber hin.
Polizeigewerkschaft hätte lieber Fahrverbote statt höhere Bußgelder
Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), sprach von einem starken Signal für die Verkehrssicherheit.
Die Polizeigewerkschaft DPolG begrüßte die Einigung grundsätzlich und erklärte, mit dem Beschluss herrsche nun "endlich Rechtsklarheit". Zugleich beklagte die Gewerkschaft aber, dass statt der ursprünglich vorgesehenen Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße nun "lediglich höhere Geldbußen" vorgesehen seien.
Sendung: Inforadio, 08.10.2021, 14:00 Uhr
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