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Audio: rbb24 Inforadio | 26.10.2022 | Franziska Hoppen | Quelle: dpa/Paul Zinken

Fragen und Antworten

Warum die Berliner Friedrichstraße vielleicht doch noch autofrei werden kann

Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, die autofreie Friedrichstraße für rechtswidrig zu erklären, sorgt für Uneinigkeit zwischen Berlins Regierender Bürgermeisterin und der Verkehrssenatorin. Wer hat aber nun recht? Von Franziska Hoppen

Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zur autofreien Friedrichstraße hat einen Streit im Berliner Senat ausgelöst. Das Gericht hatte die Teil-Sperrung der Straße am Montag als rechtswidrig eingestuft.

Sperrung der Friedrichstraße rechtswidrig

Jarasch: "Nicht sicher, ob Franziska Giffey verstanden hat, worum es bei dem Urteil ging"

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Sperrung der Friedrichstraße für rechtswidrig erklärt. Nun gibt es in der Koalition offenen Streit. Die Verkehrssenatorin spricht der Regierenden Bürgermeisterin das Verständnis ab und pocht auf ihre Kompetenzen.

Daraufhin forderte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) ihre Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) auf, die Straße sofort wieder für Autos freizugeben. Die hatte sich aber quer gestellt: Die Straße bleibe autofrei. Sie sei sich nicht sicher, ob Giffey das Urteil richtig verstanden habe. Laut der Grünen-Politikerin geht es nur um die Zeitspanne zwischen dem Ende des Verkehrsversuchs und dem Ende des Verfahrens, mit dem die Friedrichstraße Fußgängerzone werden soll.

Was ist die rechtliche Grundlage?

Was auf Straßen passiert, regelt das Straßenverkehrsrecht. Dies legt fest, das Autos von einer Straße nur verbannt werden können, wenn es dort für Menschen zu gefährlich ist, zum Beispiel durch zu viel Lärm, zu viel Feinstaub oder durch ein großes Schlagloch in der Straße. Diese Gefahren müssen nachgewiesen werden, wie das Gesetz deutschlandweit regelt.

Wie sieht die rechtliche Lage im Fall der Friedrichstraße aus?

In Berlin hat sich die Senatsverwaltung für Verkehr über das Straßenverkehrsrecht - grob gesagt - hinweggesetzt. Mitte 2020 ordnete sie einen Verkehrsversuch in der Friedrichstraße an. Von der Französischen Straße bis zur Leipziger Straße wurden 500 Meter für Autos gesperrt. Um eine Gefahr ging es dabei aber nie. Die Friedrichstraße sollte attraktiver werden und auch nach Ende des Versuchs im Oktober 2021, blieb die Straße für Autos gesperrt, ohne dass eine Gefahr als Grund angegeben wurde.

Worauf basiert der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts?

Genau diese Sachlage hat das Verwaltungsgericht nun als Grundlage für seinen Beschluss genommen. Vermutlich wären die Richter auch 2020 schon zu diesem Ergebnis gekommen, hätte sich schon damals jemand beschwert. Es hatte hat aber niemand ein Beschwerde eingebracht.

Die Autos müssen nun also - rein rechtlich - wieder die Straße befahren können. In diesem Punkt hat Berlins Regierende Franziska Giffey (SPD) also recht. Die Senatsverwaltung für Verkehr kann allerdings Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen. Für die Dauer der Bearbeitung bliebe die Straße dann weiterhin für Autos gesperrt. Damit könnte die Verkehrsverwaltung Zeit gewinnen.

Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts

Sperrung der Friedrichstraße für Autos rechtswidrig

Die Sperrung der Friedrichstraße für den Autoverkehr ist rechtswidrig, das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung festgestellt. Verkehrssenatorin Jarasch will dennoch an einer Umwandlung der Straße zur Flaniermeile festhalten.

Kann die Friedrichstraße trotzdem noch autofrei werden?

Die Verkehrsverwaltung hat bereits eine sogenannte Teileinziehung des aktuell gesperrten Abschnitts der Friedrichstraße beantragt. Dies bedeutet, dass dieser Abschnitt als öffentliche Straße entwidmet werden soll. Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsprozess. In diesem Fall entscheidet die Berliner Verwaltung und nicht ein Gericht. Ist dies geschehen, kann die Straße problemlos autofrei werden. Das wäre auch mit dem Straßenrecht vereinbar.

Kann dagegen Widerspruch eingelegt werden?

Es kann Widerspruch eingelegt werden. Die Händler haben bereits signalisiert, dass sie genau das tun werden. Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) hat also Unrecht, wenn sie sagt, die Friedrichstraße wird definitiv autofrei bleiben. Sie könnte demnächst wieder autofrei werden, je nachdem, wie das Verwaltungsverfahren zur Umwidmung ausgeht. Wann die Entscheidung kommt, ist noch unklar. Und bis dahin gilt, was das Gericht sagt, das Straßenverkehrsrecht hat Recht

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.10.2022, 16:10 Uhr

Beitrag von Franziska Hoppen

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