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Video: rbb24 Abendschau | 26.10.2022 | Quelle: dpa/C. Soeder

Sperrung der Friedrichstraße rechtswidrig

Jarasch: "Nicht sicher, ob Franziska Giffey verstanden hat, worum es bei dem Urteil ging"

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Sperrung der Friedrichstraße für rechtswidrig erklärt. Nun gibt es in der Koalition offenen Streit. Die Verkehrssenatorin spricht der Regierenden Bürgermeisterin das Verständnis ab und pocht auf ihre Kompetenzen.

Die Berliner Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) hat der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zur Friedrichstraße vehement widersprochen. "Ich bin mir nicht sicher, ob Franziska Giffey genau verstanden hat, worum es bei diesem Urteil ging", sagte Jarasch am Dienstagabend im rbb.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die andauernde Sperrung der Friedrichstraße rechtswidrig ist. Die Regierende Bürgermeisterin hatte daraufhin dafür plädiert, die Friedrichstraße schnell wieder für den Autoverkehr zu öffnen. Es müsse ein vernünftiges Konzept für die Friedrichstraße her, "einfach zu sagen: 'Wir entwidmen' und dann gucken wir mal, kann nicht unsere Antwort sein", sagte Giffey am Dienstag mit Nachdruck zu Jaraschs Plänen, Autos auf der Friedrichstraße dauerhaft zu verbannen.

Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts

Sperrung der Friedrichstraße für Autos rechtswidrig

Die Sperrung der Friedrichstraße für den Autoverkehr ist rechtswidrig, das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung festgestellt. Verkehrssenatorin Jarasch will dennoch an einer Umwandlung der Straße zur Flaniermeile festhalten.

Jarasch: "Für Verkehrswende bin ich zuständig"

Jarasch erläuterte: "Es geht ausschließlich darum, dass Zeit verstrichen ist zwischen dem Ende des Verkehrsversuchs und der endgültigen Teileinziehung - so nennt man die Sperrung für den Autoverkehr", so die Verkehrssenatorin in der rbb24 Abendschau. Das Verfahren habe unter anderem auch deshalb länger gedauert, weil noch Bedenken der Gewerbetreibenden etwa beim Thema Lieferverkehr berücksichtigt wurden. Sie hätte in Kauf genommen, dass dadurch etwas Zeit vergangen sei. "Nun hat das Gericht gesagt: Das ist ein bißchen zu viel Zeit", so Jarasch.

Nach Auffassung der Verkehrssenatorin ändere das Urteil an den Plänen "gar nichts". Zwar werde noch geprüft, ob man gegen das Urteil Einspruch erheben werde, doch wichtig sei: "Die Friedrichstraße wird Fußgängerzone werden", die parallel verlaufende Charlottenstraße "wird eine Fahrradstraße werden", sagte Jarasch. Und weiter: "Für die Verkehrswende bin ich in diesem Senat zuständig. Was aus der Friedrichstraße wird, darauf haben wir uns verständigt in Koalitionsverhandlungen. Dieses Verfahren geht weiter. Es geht ausschließlich um den Weg dahin. Das weiß auch Frau Giffey."

Für Radfahrer gesperrt

Berliner Friedrichstraße soll italienischer Piazza gleichen

Jarasch sieht Friedrichstraße als Flaniermeile als Chance für Shops

Kritik, viele Läden an der Friedrichstraße hätten wegen des Verkehrsversuchs schließen müssen, wies sie zurück. Hier habe es schon vorher Probleme gegeben. Die geplante Flaniermeile sei dagegen eine Chance für die Anrainer. "Ich bin die ganze Zeit mit den Anrainern, mit den Wirtschaftsverbänden im Gespräch. Wir machen uns auch schon Gedanken darüber, wie wir die Friedrichstraße wirklich mal zu was Schönem machen können."

Zur Begründung für die Entscheidung führte das Verwaltungsgercht an, dass für die Sperrung der Friedrichstraße für den Autoverkehr die Voraussetzungen fehlten. Zwar hatte die Verkehrsverwaltung nach dem Ende eines Verkehrsversuchs beantragt, die Friedrichstraße zwischen Französischer und Leipziger Straße dauerhaft umzuwidmen. Das Verfahren ist aber nicht abgeschlossen. Für die Zwischenzeit dürfe der Senat nicht aus städtebaulichen Gründen die Sperrung anordnen - dies sei nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr möglich. Eine konkrete Gefährdung liege aber nicht vor, so das Gericht.

Sendung: rbb24 Abendschau, 26.10.22, 19:30 Uhr

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