Fragen und Antworten - Worum es bei der Sozialwahl 2023 geht

Do 27.04.23 | 13:40 Uhr | Von Frank Preiss
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Symbolbild:Eine Wahlhelferin öffnet in einer Lagerhalle in Berlin einen Wahlbrief der Sozialwahl.(Quelle:dpa/L.Mirgeler)
Bild: dpa/L.Mirgeler

Viele Menschen in Berlin und Brandenburg bekommen derzeit Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023. Oft werden die Schreiben gar nicht groß beachtet oder landen im Müll. Dabei eröffnet die Wahl Möglichkeiten, von denen kaum jemand etwas weiß. Von Frank Preiss

In diesen Tagen landen in Millionen von Briefkästen Wahlunterlagen der Deutschen Rentenversicherung zur Sozialwahl 2023. Mit mehr als 52 Millionen Wahlberechtigten ist sie nach der Europa- und Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Und doch wissen wohl nur die Wenigsten, worum es dabei eigentlich geht.

Entsprechend niedrig lag die Wahlbeteiligung bei der letzten Sozialwahl im Jahr 2017: Lediglich rund 30 Prozent der Wahlberechtigten nutzten ihr Stimmrecht für eine Mitbestimmung der Geschicke ihrer Versicherungen. In den 1990er Jahren lag sie noch bei über 40 Prozent. Um die Wahlbeteiligung zu steigern, wollen die gesetzlichen Krankenkassen erstmals eine Online-Wahl ermöglichen.

Fragen und Antworten zur Sozialwahl 2023, die noch bis Ende Mai läuft:

Worum geht es bei der Sozialwahl 2023?

Rund 52 Millionen Versicherte und Rentnerinnen und Rentner entscheiden bei der Sozialwahl darüber, wer sie in der Rentenversicherung und bei den gesetzlichen Krankenkassen (TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse) in den Versicherungsparlamenten vertritt. Mit Versicherungsparlamenten gemeint, sind die jeweiligen Gremien der Versicherungen. Bei der DRV und der gesetzlichen Unfallversicherung werden Vertreterversammlungen gewählt, bei den Krankenkassen geht es um die Verwaltungsräte.

Allein bei den Ersatzkassen werden seit April 2023 rund 22 Millionen wahlberechtigte Versicherte aufgefordert, ihre Stimme für ihre Vertreterinnen und Vertreter abzugeben. Sie sind selbst Mitglieder der jeweiligen Versicherung und üben ihr Amt ehrenamtlich aus.

Was können diese Gremien bewegen?

Sie beschließen etwa den Haushalt der jeweiligen Versicherung und entscheiden damit über die Verwendung von Beitragsgeldern. Grundsätzlich verstehen sich die Versicherungsparlamente auch als Interessenvertretung und Sprachrohr ihrer Mitglieder auf gesundheitspolitischer Ebene.

Zudem gestalten die Gremien das Leistungsangebot der jeweiligen Versicherung, beispielsweise im Bereich der Rehabilitation der Rentenversicherung. Und sie sollen dafür sorgen, dass den Versicherten ein ansprechender Service geboten wird, beispielsweise durch Ansprechpartner vor Ort, mit denen Anträge und Widersprüche auch kurzfristig besprochen werden können. Wo in Berlin und Brandenburg diese Berater zu finden sind, zeigt eine Karte auf der Internetseite soziale-selbstverwaltung.de.

Zudem entscheidet die Vertreterversammlung über einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Rentenversicherung, wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist. Sie kontrolliert zudem, dass die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber korrekt verwendet werden.

Bei den Ersatzkassen ist der Verwaltungsrat auch an vielen Entscheidungen beteiligt, die Versicherte direkt betreffen: Er beschließt Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme oder Wahltarife, verantwortet wichtige Finanzentscheidungen und wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse.

Somit wirken die Versichertenparlamente bei Entscheidungen mit, die sich unmittelbar auf Leistungen und Finanzierung auswirken. Und sie sind dafür verantwortlich, dass sich die Versicherungsträger im täglichen Geschäft und bei der Umsetzung von Gesetzen an den Interessen und Bedürfnissen der Versicherten orientieren.

INFOBOX

Auf einem Briefumschlag für die Sozialwahl 2023 liegt ein Kugelschreiber (Bild: imago images/Sascha Steinach)
Sascha Steinach

Geschichte der Sozialwahl

Schon kurz nach Gründung der Bundesrepublik waren sich die meisten Parteien einig, dass die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen an die Stelle staatlicher Bevormundung treten muss. Wer einzahlt, soll auch mitbestimmen können – die Versicherten und die Arbeitgeber zu je 50 Prozent. Bereits 1952 trat das erste Selbstverwaltungsgesetz für die Sozialversicherungen in Kraft. Die Sozialversicherungen verwalten sich somit selbst, sind also organisatorisch und finanziell weitgehend unabhängig vom Staat.

Die ersten Sozialwahlen gab es bereits 1953. Als Ergebnis wurde damals beispielsweise die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) gegründet (die heutige Deutsche Rentenversicherung Bund, DRV-Bund). Seit 1962 finden die Sozialwahlen regelmäßig alle sechs Jahre statt – bis auf eine einjährige Verzögerung durch die Wiedervereinigung.

Wann wird gewählt?

Die Wahlunterlagen werden seit dem 20. April 2023 versandt, Wahltag ist der 31. Mai. Bis dahin müssen die Wahlunterlagen zurückgeschickt werden.

Bei der Sozialwahl handelt es um eine reine Briefwahl, es gibt keine Wahllokale. Alternativ bieten in diesem Jahr die Ersatzkassen erstmals die Möglichkeit einer Online-Wahl an. Dazu später mehr.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sind Versicherte, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Rentner.

Bei den Ersatzkassen kann jeder mitwählen, der dort versichert ist, selbst Beiträge zahlt und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Azubis dürfen damit wählen, familienversicherte Studentinnen und Studenten aber nicht.

Auch im Ausland lebende Personen können wählen. Wahlberechtigte, die in den Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz leben oder arbeiten, werden angeschrieben. Alle anderen können die Teilnahme an der Wahl vorher im Wahlbüro der DRV, 10704 Berlin beantragen.

Wie läuft die Sozialwahl ab?

In diesen Tagen erhalten die Wahlberechtigten die Wahlunterlagen automatisch per Post, dafür muss man nichts tun. Auf dem Stimmzettel kann man ein Kreuz setzen, danach wird er in den roten bereits frankierten Umschlag gelegt und bis zum 31. Mai 2023 wieder zurückgeschickt.

Versicherte der Ersatzkassen können bei dieser Wahl auch erstmals online wählen. Wie genau das funktioniert, darüber informieren die Versicherungen auf ihren jeweiligen Internetseiten.

Die Sozialwahl 2023 ist barrierefrei: Alle Sozialversicherungsträger bieten blinden und sehbehinderten Wählern Hör-CDs, Wahlschablonen in Brailleschrift sowie barrierefreie Internetauftritte an.

Bei welchem Versicherungsträger kann ich wählen?

Für die Versicherten gilt: bei dem Versicherungsträger, bei dem man versichert ist. Theoretisch könnte man als Versicherter an drei Wahlen teilnehmen:

• bei der eigenen Rentenversicherung,
• bei der eigenen Krankenkasse,
• bei der zuständigen Unfallversicherung.

Für Arbeitgeber gilt: bei all den Versicherungsträgern, bei denen die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versichert sind. Sind diese zum Beispiel in 15 verschiedenen Krankenkassen versichert, könnte der Arbeitgeber an den Wahlen von allen 15 Krankenkassen teilnehmen.

Wen kann ich wählen?

Bei der Sozialwahl stellen sich keine politischen Parteien, sondern Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Die Personen in den Listen sind selbst Versicherte. Gewählt werden keine Einzelpersonen, sondern Wahllisten. Je mehr Stimmen eine Wahlliste erhalten hat, desto mehr Vertreter kann sie in die jeweiligen Gremien schicken.

Zur Wahl stehen Kandidatinnen und Kandidaten vor allem von Arbeitnehmerorganisationen, darunter Gewerkschaften. Es können sich aber auch Versicherte zu "freien Listen" zusammenschließen und antreten.

Bei den Arbeitgebern sind es in erster Linie Arbeitgeber-Organisationen. Aber auch dort können sich "freie Listen" bilden.

Unter den Kandidatinnen und Kandidaten sind auch acht aus Berlin und Brandenburg. Zu den prominentesten gehören dabei die Berlinerin Dagmar König (Mitglied im Verdi-Bundesvorstand), der Berliner Jan Otto (Geschäftsführer der IG Metall Berlin) sowie der Potsdamer Ronald Krüger,(Vorstandsmitglied des DRV Bund).

Wie entscheide ich, wen ich wählen soll?

Da es keinen Wahlkampf gibt, müssen sich die Wahlberechtigten vorab selbst informieren, wofür welche Liste steht. Die Versicherungsträger sind verpflichtet, den kandidierenden Listen Selbstdarstellungsmöglichkeiten einzuräumen.

Informationen findet man in den Mitgliederzeitschriften und auf den Internetseiten der Versicherungsträger. Viele Listen haben auch eigene Internetauftritte.

Welche Listen stehen zur Wahl – und worin unterscheiden sie sich?

Bei jeder Krankenkasse stehen unterschiedlich viele Listen zur Wahl. Hier findet sich eine Übersichtsseite zu den unterschiedlichen Listen [sozialwahl.de]. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund treten zum Beispiel folgende 13 Listen zur Wahl an:

BfA DRV-Gemeinschaft - Die Unabhängigen - Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Sozialversicherung e. V.
Verdi – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengemeinschaft
Barmer Versicherten-Gemeinschaft - Die Unabhängigen
• Industriegewerkschaft Metall – IG Metall
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V. / Kolpingwerk Deutschland / Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e.V.
DAK-VRV e.V.
DAK Mitgliedergemeinschaft e.V. – gewerkschaftsunabhängig
DBB Beamtenbund und Tarifunion
KKH-Versichertengemeinschaft e.V.
Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB
Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)
Barmer Interessenvertretung der Versicherten

Die jeweiligen Listen setzen grundsätzlich ähnliche Schwerpunkte, vor allem bei den Themen Rentenentwicklung, Renteneintrittsalter, Rehabilitationsangebote für Berufstätige, Pflege und soziale Gerechtigkeit.

Allerdings setzen die Listen teils unterschiedliche Prioritäten. Während z.B. die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) ein Existenzminimum für alle sowie mehr Reha-Angebote für Post- und Long-Covid-Patienten fordert, setzt die DAK-VRV zwar auf Digitalisierung, "aber ohne Überforderung der Versicherten", wie es in der Selbstdarstellung heißt. Der DBB stellt in seiner Präsentation in den Mittelpunkt, dass die Regelaltersgrenze nicht weiter angehoben werden dürfe. Vielmehr gehe es um "einen gleitenden und flexiblen Übergang aus dem Erwerbsleben".

Die Kernpunkte aller 13 Listen hat die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

Bei den Krankenkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk treten jeweils eigene Listen an. Für jede Krankenkasse gibt es zudem unterschiedlich viele Listen, die sich zur Wahl aufgestellt haben. Auf dieser Internetseite [sozialwahl.de] gibt es eine Übersicht zu den Listen, die bei den jeweiligen Krankenkassen antreten.

Wann steht das Wahlergebnis fest?

Direkt nach Ablauf des Wahltermins beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses. Dabei wird nach dem Verhältniswahlrecht verfahren. Außerdem werden nur Listen berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Da die Zahl der Wahlberechtigten bei den Sozialversicherungsträgern unterschiedlich hoch ist, dauert die Stimmenauszählung unterschiedlich lange. Spätestens zwei Wochen nach Ende des Wahlgangs sind jedoch in der Regel alle Stimmen ausgezählt.

Hinweis: Dieser Text erschien erstmals am 17. Februar 2023.

Sendung: rbb24 Inforadio, 16.02.2023, 10:25 Uhr

Beitrag von Frank Preiss

41 Kommentare

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  1. 41.

    Das Problem ist leider nur, dass die Politik die Sozialwahl zur Farce macht, weil sie seit Jahrzehnten viel mehr Einfluss auf die Sozialkassen nimmt, als es die Selbstverwaltung jemals könnte. Das ist für mich eine Schau-Demokratie, die aber am Tropf der aktuellen politischen Verhältnisse im Bundestag hängt. Kann meines Erachtens weg, denn die Wahllisten sind doch letztlich eh die Gleichen, die auch direkt Einfluss auf die Bundespolitik zu nehmen versuchen.

  2. 40.

    Dazu würde wohl zunächst mal gehören, den Begriff "sich um die Kinder kümmern" zu definieren, oder hier Erfolgsboni für leistbare Entwicklungsschritte einzuführen.

    Ich will jetzt erst gar keine Extrembeispiele konstruieren, aber nimmt man Menschen etwa Rente weg, wenn sich deren Kinder zu gemeingefährlichen, leistungsscheuen Dauerkostenstellen entwickeln ?

    Zahlen diese Eltern dann Extrarente an ggf. auch Singles, die im Laufe ihres Lebens Opfer dieser Kinder wurden ?

    Gebähren und satt machen kann Dank auskömmlicher, staatlicher Leistungen jeder, Klempner oder Clanführer ? Kranführer oder Serienvergewaltiger ? Tendenziell eher ohne elterliches Kümmern, ohne Liebe, ohne Interesse am Gemeinwohl ! Die sollen künftig rentenrechtlich durchstarten ???

  3. 39.

    Ganz einfach: Die, die sich um ihre Kinder gekümmert haben kriegen mehr als der Eckrentner, die ohne Kinder und ohne Kümmern wesentlich weniger. Das wäre eine riesige gerechte Umverteilung,vor allem von Mann nach Frau. Warum haben Frauen eine so geringe Rente? Weil sie sich um die zukünftigen Renteneinzahler kümmerten !! Und danach gehen sie in die Altersarmut!

  4. 38.

    Leider keine Option um gegen "die Rentenniveaus dürfen nicht sinken und das Eintrittsalter darf nicht steigen" zu stimmen. In unserem heutigen System ist die Rente nicht finanzierbar. Irgendwas muss sich ändern. Dafür würde ich gerne stimmen.

  5. 37.

    „Ich wähle da nie mit. Auf welcher Grundlage denn ? Kreuze ich einen an, der in meiner Stadt lebt, ohne zu wissen, ob das nicht der Oberpfosten der Nation ist ?“

    Wie wär’s denn vielleicht, wenn Sie sich – wie auch im Artikel erwähnt – einfach mal selbst zu informieren?

    Wenn Ihnen das jedoch zu viel Aufwand ist oder Sie dazu aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, dann sollten Sie vielleicht tatsächlich lieber nicht mitabstimmen …

  6. 36.

    Sie haben Zeit bis zum 31. Mai, nicht April (zumal es den 31 April ja gar nicht gibt).

  7. 34.

    Habe meine Briefwahlunterlagen vor Wochen angefordert und erst am 25. April erhalten. Bis zum 31. müssen sie postalisch zurückgegangen sein. Super Zeitraum, 4 Tage all incl.

    Vielleicht liegt die geringe Wahlbeteiligung auch daran?

    Abermillionen € für die Verwaltung, und dann …? Das.

  8. 33.

    Ich wähle da nie mit. Auf welcher Grundlage denn ? Kreuze ich einen an, der in meiner Stadt lebt, ohne zu wissen, ob das nicht der Oberpfosten der Nation ist ?

    Beim Mieterbeirat mache ich das genauso. Und bei den kirchlichen Wahlen auch.

    Ich weiss auch null, was da so kassiert wird, wenn man gewählt ist, da lobe ich mir die Transparenz des Bundestages (und das soll schon was heissen).

    Meiner Erfahrung nach gibt es Wahlkämpfe immer dann, wenn es um richtige Prfünde geht. Scheint also bei den Sozialwahlen nicht allzuviel zu sein.

    Dazu kommt immer, dass es eher opportun ist, Kassen zu plündern anstatt zu stabilisieren, nachhaltig, auch für junge Menschen (Guckst du Scholz).

    Da würde ich mich schäbig fühlen.

  9. 32.

    Das System muss umfassend reformiert werden. Die Kosten für die Verwaltung in diesem Bereich sollten begrenzt werden auf max. 1% des jährlichen Beitragsaufkommensschnitts der letzten 5 Jahre!

  10. 31.

    Bei den Krankenkassen stimme ich vollumfänglich zu - Rentenversicherungsträger haben wir nur einen: die DRV Bund.

  11. 30.

    Hallo Jo,du sprichst mir da sehr aus der Seele. Ehrlich gesagt bei dem Wust Papierkram das da in meinem Briefkasten lag,hat mich auch sehr überfordert und der ganze Sinn dieser Wahl hat mich leider noch nicht erleuchten können.Ob da meine Stimme gefragt ist oder nicht,kann ich nicht erkennen.




  12. 29.

    Ihr Ton stimmt nicht: Gutverdienende „in der Rentenzeit der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen“.
    Wer viel gibt kann nicht ein schlechter Mensch sein....und bekommt weniger Leistungen raus als er der Allgemeinheit gibt. An Ihrer Stelle würde ich nicht „die Hand schlagen die einen füttert“!!!!! !

  13. 28.

    Eine Einheitsrente ist ungerecht, weil nicht alle gleich sind und auch nicht sich gleich anstrengen. Auch nicht lange genug oder unterschiedlich lange.
    Ansonsten gibt es das was Sie sagen: Es heißt Rentenpunkte. Besser geht es nicht. Hier werden die Anzahl der Jahre und die Höhe der Einzahlungen berücksichtigt. Bis zur Bemessungsgrenze. Die ist eingeführt worden, damit die Rentenkasse nicht zuviel auszahlen muss. Wer mehr will, muss es privat absichern.

  14. 27.

    Zählt denn die Lebensleistung eines Besserverdienenden mehr als die eines Arbeiters im Niedriglohnsektor? Es sollte nach Arbeitsjahren berentet werden mit Einheitsrente. Das wäre wirklich sozial und gerecht. Wer mehr verdient kann sich parallel privat absichern, ohne in der Rentenzeit der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen.

  15. 25.

    Die postalische Ankündigung dieser Wahl ist Beitrags-, Porto- und Papierverschwendung. Die endgültigen Wahlunterlagen hätten es auch getan. Wann wird diese Wahl endlich digital durchgeführt?

  16. 24.

    Die Wahlen sind eigentlich schon ganz gut.
    ABER: Wie und wann die Listen aufgestellt werden, bleibt wieder einmal völlig im Dunkeln. Daran wird schon seit vielen Jahrzehnten Kritik geübt, ohne dass sich bisher etwas geändert hat. Daher sicher auch die niedrige Wahlbeteiligung!
    Die Listen werden nämlich schon Anfang des Vorjahres (!) aufgestellt. Wie bei jeder Wahl gibt es einen Wahlausschuss. Dieser soll nach der Wahlordnung für die Sozialversicherung über die Wahl informieren, u.a. auch die Presse. Und die Frist zum Kandidieren ist eben schon längst vorbei.
    rbb24 - wurde hier etwa Anfang 2022 über die Suche von Kandidaten berichtet? Ich habe jedenfalls weder über meine Kranken- oder Rentenversicherung die Chance erhalten, zu kandidieren. Kein Wunder, dass man sich da als bloßes Stimmvieh verschaukelt fühlt.
    Quelle für die Wahlordnung, Paragraf 10 ff.: https://www.gesetze-im-internet.de/svwo_1997/BJNR194600997.html

  17. 23.

    Die Unabhängigen klingen doch gut.

  18. 22.

    Ich verstehe, dass ich nachlesen kann, was versprochen wird, aber die Umsetzung oder Beeinflussung der Versprechen kann ich nicht nachlesen. Wer ist aktuell die bestimmende Kraft? Was haben die erreicht? Keine Ahnung. Am Ende wähle ich eine Liste, die noch schlechter ist als die aktuell bestimmende Liste. Und als ob sie irgendwas zu sagen hätten. Die Rangliste der Macht: 1. Wirtschaft/ Unternehmen, 2. Politik und dann vielleicht die Sozialgremien. Als ob sie Rentenkürzungen verhindern können...

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