Video | Kabul-Luftbrücke - Berliner NGO hilft bedrohten Afghan:innen bei ihrer Flucht

Mo 15.08.22 | 17:19 Uhr
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Sami von der NGO "Kabul-Luftbrücke" in Berlin (Quelle: rbb / DOCDAYS Productions)
rbb / DOCDAYS Productions
Video: rbb|24 | 15.08.2022 | Material: Mission Kabul-Luftbrücke | Bild: rbb / DOCDAYS Productions

8 Kommentare

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  1. 8.

    Es gibt nur eine offiziell richtige Sprache, die Sie zu Recht anmahnen. Und die hat zum Glück und aus gutem Grund einen geschlechtsneutralen und damit nicht biologisierenden Plural. Das Einfache ist das Geniale...

    P.S. "Umerzieher*innen" scheitern immer...

  2. 7.

    Die präzisere Frage ist doch, auf welcher hiesigen Rechtsgrundlage operiert dann dieser Verein "kabul-Luftbrücke", denn dort auf der Homepage wird undifferenziert die "sichere Ausreise aller Gefährdeten aus Afghanistan" als Geschäftszweck genannt. Mir ist nicht bekannt, dass dies die Bundesregierung wünscht, noch ist mir bekannt, dass es hier eine gesetzliche Möglichkeit gibt, alle "Gefährdete", was dies auch im Einzelfall meinen mag, nach Deutschland zu verbringen. Es geht auch nicht um "Ausreise", das ist Sache der dortigen Behörden, es geht um Einreise nach Deutschland. Entgegen den Wünschen dieses Vereins gibt es weder ein "Bundesaufnahmeprogramm" noch eine Anlaufstände von der Bundesregierung für derartige Zwecke. Warum dann auch nur aus Kabul die "Gefährdeten" herholen, warum nicht beispielsweise aus Jemen. Denn da gibt es aktuell sogar Krieg.

  3. 6.

    Woher nimmt RBB das Mandat seine Ausführungen zu gendern? Auch hier wieder "Afghan:innen"!! Die Benutzung so genannter "gendergerechter Sprache" wird laut einer neuen Umfrage weiterhin von einer Mehrheit der Deutschen abgelehnt. 74 Prozent denken nicht, dass sich die deutsche Sprache im Sinne einer "Geschlechtergerechtigkeit" verändern sollte, so eine Erhebung des Instituts INSA für die "Bild-Zeitung" (Dienstagausgabe).

  4. 5.

    Wenn es so ist, dass nur sehr wenige einen rechtichen Anspruch auf Aufnahme und ggf. Versorgung haben, wie soll man dann die Bemühungen des im Beitrag vorgestelltenn Schutzsuchenden aus Afghanistan einordnen? Denn dort auf der Homepage werden solche präzisen Vorgaben nicht genannt, offensichtlich sollen alle nach Deutschland hergeholt werden, die das wünschen.

  5. 4.

    Da sind Sie im Irrtum
    "n der Regel werden bereits Visa an Ihre Kernfamilie (ein Ehegatte und eigene, minderjährige
    Kinder) erteilt, sodass diese gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen.
    Darüber hinaus sind die Regeln des Familiennachzuges sind streng. Dieser ist grundsätzlich nur
    für einen Ehegatten und die eigenen, minderjährigen Kinder möglich. Für andere Familienan-
    gehörige besteht diese gesetzliche Möglichkeit in der Regel nicht."

    https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/info-aufnahme-afghan-ortskraefte.pdf?__blob=publicationFile&v=12

  6. 3.

    Wenn Sie die Zahl einer Ortskraft mal 20 nehmen, kommt es doch hin. Selbstverständlich bleibt die Familie, auch die Großfamilie, nicht "außen vor."

  7. 2.

    Um welche Zahlen geht es bei den Ortskräften , die für die Bundeswehr tätig waren? Von was für einer "Luftbrücke" für welchen Personenkreis ist hier die Rede? Laut Miniserin Faeser sind 15.759 Ortskräfte und Familienangehörige nach Deutschland geholt worden. Die Ortskräfte arbeiteten früher beispielsweise als zivile Helfer für die Bundeswehr oder als Dolmetscher. Sprach Frau Merkel nicht einmal von etwa 800 Ortskräften, die die Bundeswehr in Afghanistan unterstützen?

  8. 1.

    Ist der Stammel-Doppelpunkt inzwischen von den einschlägigen deutschen Gremien in der Schriftsprache anerkannt?

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