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Audio: Inforadio | 31.03.2021 | Kirsten Buchmann | Quelle: dpa/Christian Beutler

Mehr Tests, mehr Home-Office, mehr FFP2

Diese neuen Corona-Regeln gelten seit Mittwoch in Berlin

Der Senat nimmt Unternehmen bei der Eindämmung der Pandemie stärker in die Pflicht: Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten wöchentlich Corona-Tests anbieten. Auch für das Shoppen gelten seit Mittwoch neue Regeln. Und FFP2 ist an weiteren Orten Pflicht.

Hinweis: Dieser Beitrag wird nicht mehr aktualisiert. Alle neuen Corona-Regeln für Berlin ab dem 1.4.2021 finden Sie hier.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen gelten in Berlin ab Mittwoch strengere Auflagen in der Corona-Verordnung. Außerdem werden künftig die Corona-Tests deutlich ausgeweitet.

Berliner Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern künftig zwei Mal in der Woche einen kostenlosen Corona-Test ermöglichen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehe dabei keine Testpflicht, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Samstag. "Der entscheidende Punkt bleibt, dass es ungeschützte Kontakte in Innenräumen gibt, die zu Ansteckungen führen und zu schwersten Erkrankungen", so Müller. Mitarbeiter mit Kontakt zu Kunden und Kundinnen sind jedoch verpflichtet, sich einmal pro Woche testen zu lassen. Der Arbeitgeber muss die Tests ermöglichen.

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Der Senat hat auch eine Begrenzung der Bildschirmarbeitsplätze in Unternehmen beschlossen. Künftig müssen Müller zufolge Arbeitgeber sicherstellen, dass maximal 50 Prozent aller Bildschirmarbeitsplätze in Büroräumen besetzt werden. Ziel dieser Maßnahme sei es, dass noch mehr Berliner im Home-Office arbeiten, so Müller.

Dies sei ein wichtiger Schritt und zugleich eine Belastung für viele Unternehmen. "Aber wir können nicht immer weiter im privaten Bereich einschränken, bei Kindern, Schulen und im Einzelhandel", sagte Müller nach der Senatssitzung am Samstag.

Negativ-Test muss tagesaktuell sein

Eine stärkere Nutzung von Corona-Tests soll künftig auch diejenigen Lockerungen absichern, die der Senat bereits im Februar für den Einzelhandel beschlossen hatte. So ist ab Mittwoch für jeden Berliner ein tagesaktueller negativer Corona-Test Voraussetzung für das Shopping - also um in Geschäften jenseits von Supermärkten, Apotheken oder Drogerien Einkaufen gehen zu können. Das geht aus einer Pressemitteilung des Senats vom Sonntag zur neuen Infektionsschutzverordnung hervor.

Auch in Friseursalons, Kosmetikstudios und bei anderen körpernahen Dienstleistungen ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis Zugangsvoraussetzung. Eine Terminvereinbarung bleibt ebenfalls nötig. Dasselbe gilt für den Besuch kultureller Einrichtungen wie Museen, Galerien und Gedenkstätten. Wenn bei Veranstaltungen in Innenräumen mehr als fünf Personen zusammenkommen, darf das ebenfalls nur unter Nachweis eines negativen Corona-Tests passieren. "Religionsausübung sowie Demonstrationen bleiben davon unberührt", teilte der Senat weiter mit.

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Zudem wird in Berlin die Masken-Pflicht verschärft. Überall, wo bislang medizinische Masken Pflicht waren - also etwa in Geschäften, Arztpraxen, in Kultureinrichtungen, im ÖPNV - gilt jetzt: Es muss eine FFP2-Maske getragen werden. Diese Pflicht gilt nicht für Menschen, die an diesen Orten arbeiten. Sie dürfen weiterhin zwischen OP-Masken und FFP2-Masken wählen.

Für den Einzelhandel - mit Ausnahme der Grundversorgung wie Supermärkte - schreibt der Senat verbindlich vor, dass digitale Möglichkeiten zur Anwesenheitsdokumentation genutzt werden müssen zum Beispiel die Luca-App. Für alle Dienstleister und Gewerbetreibende gilt digitale Dokumentation nicht als Pflicht, aber der Senat appelliert trotzdem dringend, sie zu nutzen.

Vorerst keine Kultur und Sport mit Zuschauern

Modellprojekte für Kultur- oder Sportveranstaltungen mit Zuschauern werden gestoppt, wie Müller ankündigte. Am Samstagabend hatte die Berliner Clubszene noch den Konzertbetrieb unter Pandemie-Bedingungen ausprobiert. Weitere Projekte dieser Art würden vorerst zurückgestellt, sagte Michael Müller. "Es ist völlig klar, dass die Modellprojekte, die wir uns vorgenommen haben, für Kultur, für Sport, möglicherweise für Gastronomie, so jetzt nicht weiter umgesetzt werden können."

Die Koalition appelliert an die Berlinerinnen und Berliner, alle Kontakte über die Ostertage auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Wenn Treffen stattfinden - maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder unter 14 Jahre sind weiterhin erlaubt - sollten sich alle Beteiligten vorher testen lassen: "Jeder Test, der gemacht wird, schützt im privaten Bereich, bei Familien und im Freundeskreis."

Eine Ausgangssperre, wie sie in Brandenburg beschlossen wurde, ist in Berlin vorerst vom Tisch. Auch für die Schulen soll es kurzfristig keine Änderungen an den geltenden Regeln geben.

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Lockdown bis mindestens 24. April

Die geltenden Beschlüsse hatte der Berliner Senat am Samstag bei seiner Sondersitzung beschlossen. Die neuen Details zur neuen Berliner Corona-Verordnung sind auch auf der Website des Senats abrufbar [berlin.de/corona]. Der Senat hatte bereits Mittwoch vergangene Woche entschieden, den Lockdown zur Eindämmung der Pandemie bis zum 24. April zu verlängern. Müller hatte angesichts steigender Infektionszahlen mehrfach betont, dass es weiteren Handlungsbedarf gebe.

In seiner Regierungserklärung im Abgeordnetenhaus betonte Müller am Tag darauf allerdings, er halte es nicht für einen gangbaren Weg, jetzt wieder alles zurückzudrehen, was in den letzten Wochen an Möglichkeiten und Freiheiten erkämpft worden sei. Bund und Länder hatten sich bei einer Videokonferenz auf eine "Notbremse" zur Eindämmung der dritten Pandemiewelle verständigt. Sie sieht vor, dass Lockerungen der Corona-Regeln von Februar zurückgenommen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil über 100 liegt. In Berlin ist dies der Fall.

Video: Abendschau | 28.03.2021 | T. F. Nicolas | Studiogespräch C. Amsinck Unternehmensverbände

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Sendung: Abendschau, 27.03.2021, 19:30 Uhr

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