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Video: Brandenburg Aktuell | 29.12.2021 | M. Nowak | Quelle: dpa/Michael Kappeler

Berlin

Merkel, Scholz und Länderchefs beraten am Dienstag über Corona-Krise

Die Regierungschefs der Länder wollen bereits am Dienstag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) über schärfere Maßnahmen in der Corona-Pandemie beraten. Das hat das ARD-Hauptstadtstudio erfahren.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP handelt es sich bei dem vereinbarten Treffen um eine zusätzliche Abstimmungsrunde. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist bislang für den 9. Dezember geplant.

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Erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Eines der Themen der Runde am Dienstag ist demnach das für Dienstag erwartete Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Corona-Maßnahmen. Das Gericht will dabei erstmals in der Hauptsache eine Entscheidung über die sogenannte Bundesnotbremse veröffentlichen. Die Karlsruher Richter wollen dabei klären, ob und inwieweit der Gesetzgeber zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Bevölkerung zu Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen verpflichten (AZ: 1 BvR 781/21 und weitere) sowie Schulschließungen veranlassen darf.

Aus der geplanten Ampel-Koalition hatte es zuletzt geheißen, vor einer möglichen Verschärfung des Corona-Kurses sollten die Karlsruher Entscheidungen abgewartet werden.

Wie die "Welt" berichtet, ist die für 13 Uhr angesetzte Telefonkonferenz auf Ebene der Regierungschefs auch als Beratung für den vorgesehenen Bund-Länder-Krisenstab zur Corona-Pandemie gedacht. Auch werde über "weitere Maßnahmen" gesprochen, um den raschen Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen und der Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken.

Der Handlungsdruck wächst wegen ständig wachsender Infektionszahlen und der neuen Omikron-Variante.

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Viele Eilanträge gegen Bundesnotbremse abgelehnt

Die am 23. April 2021 inkraft getretene und Ende Juni 2021 ausgelaufene gesetzliche Bundesnotbremse, das sogenannte "Vierte Bevölkerungsschutzgesetz", sollte die Ausbreitung des Coronavirus verhindern. So wurden etwa nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen in privaten Haushalten oder der Schulunterricht von zu Hause aus bei einer Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen festgelegt.

Viele Bürgerinnen und Bürger sahen darin einen unzulässigen Eingriff in ihre Grundrechte. Bis Ende Juli hatten sich 8.572 Menschen in 281 Verfassungsbeschwerden sowie weiteren Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Am 31. Mai 2021 hatten die Verfassungsrichter dann zunächst in einem Eilbeschluss zahlreiche Anträge auf Stopp der Bundesnotbremse abgelehnt (AZ: 1 BvR 794/21). Ob das Gesetz verfassungswidrig sei, könne nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die Beschränkungen dienten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und damit einem "legitimen Zweck".

Sendung: Inforadio, 29.11.2021, 14:40 Uhr

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