Fragen und Antworten zum neuen Infektionsschutzgesetz - Das bedeuten die neuen Corona-Regeln

3G am Arbeitsplatz und im Verkehr, Testpflicht in der Pflege und ein neuer Warnwert in den Krankenhäusern: Das neue Infektionsschutzgesetz soll die rasant steigenden Corona-Zahlen bremsen. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.
Dieser Beitrag ist auf dem Stand 27.11.2021 und wird nicht mehr aktualisiert. Eine Übersicht unserer Corona-Themen finden Sie hier.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Was bedeutet Hospitalisierungsrate?
Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz oder -rate gibt an, wie viele Klinikaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Bundesland innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums an das Robert Koch-Institut übermittelt wurden. Am Samstagmorgen lag sie laut RKI in Brandenburg bei 4,99 und in Berlin bei 4,1. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Wert derzeit 5,34. Er gilt nun als Schwellenwert, ab dem bestimmte Schutzmaßnahmen greifen.
Ab einem Schwellenwert von 3: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen etwa Veranstaltungen und Gastronomie besuchen und körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen - also gilt flächendeckend 2G. Das ist vielerorts allerdings auch so schon der Fall. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Ab einem Schwellenwert von 6: In bestimmten Einrichtungen gilt 2G plus. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen.
Ab einem Schwellenwert von 9: Härtere Maßnahmen in Richtung eines Lockdowns sind möglich, beispielsweise Kontaktbeschränkungen, Schließung von Bars und Clubs und Verbote von Veranstaltungen. Bayern und Sachsen, die am stärksten betroffenen Bundesländer setzen solche regionalen Lockdowns nun um.
Das Problem an den Zahlen ist, dass sie nicht den aktuellen Stand abbilden, sondern der tatsächlichen Entwicklung hinterherhinken. Sie meinen den Zeitpunkt, an dem die Corona-Infektion registriert wird, nicht den der Einweisung ins Krankenhaus. Das kritisiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die Daten müssen außerdem teils händisch eingegeben werden. Deshalb müsse man diese Zahlen mit Vorsicht interpretieren. Dort, wo die Verzögerungen am größten sind, ist die tatsächliche Entwicklung den gemeldeten Einweisungen schon weit vorausgeeilt.
Gilt nun eine Impfpflicht für Pflegekräfte?
Mehrere Landesregierungen drängen darauf, aber beschlossen ist dazu noch nichts. Gelten soll die Impfpflicht nach dem Willen der Länder demnach für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und bei mobilen Pflegediensten. Bereits beschlossen wurde allerdings eine Bonuszahlung für Pflegekräfte.
Welche Testregeln gelten in Krankenhäusern, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen?
Wer eine solche Einrichtung betritt muss täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist - außer Patienten und Patientinnen, sie brauchen auch weiterhin keinen Testnachweis, das gilt auch in Arztpraxen.
Ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen täglich einen negativen Test nachweisen. Geimpfte oder genesene Mitarbeiter müssen zweimal pro Kalenderwoche ein negatives Testergebnis vorweisen, sie dürfen sich allerdings auch selbst testen.
3G am Arbeitsplatz
An welchen Arbeitsorten gilt 3G?
Die Regel gilt nicht nur im Büro und in Innenräumen generell, sondern auch an Orten im Freien auf dem Betriebsgelände. Auch Baustellen gelten als Arbeitsstätte, ebenso wie Lagerräume, Kantinen oder Unterkünfte. Fahrzeuge zählen als Arbeitsorte nicht dazu. Im Homeoffice gilt die Regel nicht.
Dort sollen ab sofort wieder so viele Menschen arbeiten, wie möglich: Die zum 1. Juli aufgehobene Pflicht zum Homeoffice tritt wieder in Kraft. Die Arbeitnehmer:innen müssen das Angebot annehmen, außer wenn die Arbeit zu Hause nicht möglich ist, weil es dort beispielsweise zu eng ist oder die nötige Ausstattung fehlt. Bislang regelt das neue Gesetz 3G am Arbeitsplatz auch unabhängig von der Hospitalisierungsrate. Steigt sie lokal auf einen Wert über 6, würde am Arbeitsplatz nach jetzigem Stand trotzdem 3G gelten, also kein zusätzlicher Schnelltest für Geimpfte oder Genesene.

Wie weise ich am Arbeitsplatz was nach?
Getestet:
- Aktueller Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Test (48).
Geimpft:
- Digitaler Nachweis darüber, dass man seit mindestens 14 Tagen mindestens zweifach geimpft ist. Der Nachweis geht zum Beispiel via Corona-Warn-App oder der App CovPass.
- Offizielle Bescheinigung von Impfarzt oder Impfzentrum auf Papier.
- Gelber Impfpass.
Wer einen gefälschten Impfnachweis nutzt, riskiert laut des neuen Gesetzes Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Gefängnis.
Genesen:
- Positives Ergebnis eines PCR-Tests, der eine durchgemachte Covid19-Erkrankung bestätigt. Der Test darf nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate sein.
- Digitales Genesenen-Zertifikat in Apps wie CovPass oder der Corona-Warn-App. Das wird von Apotheken ausgestellt.
Bis zu sechs Monate nach einer überstandenen Corona-Infektion gilt man als genesen. Lässt man sich spätestens nach Ablauf dieser sechs Monate einmalig impfen, gilt man als vollständig geimpft.
Darf mein Arbeitgeber wirklich nach meinem Impfstatus fragen?
Ja. Das angepasste Infektionsschutzgesetz hat den Weg dafür frei gemacht, dass Arbeitgeber nach Impf-, Genesenen- oder Testnachweis fragen dürfen. Geimpfte und Genesene müssen den Nachweis nicht täglich vorweisen, es reicht, wenn der Arbeitgeber ihn einmal kontrolliert und entsprechend festgehalten hat. Getestete müssen dagegen täglich kontrolliert werden. Spätestens sechs Monate nach Erhebung müssen die Daten gelöscht werden.
Was, wenn ich morgens vor der Arbeit keine Möglichkeit habe, mich zu testen - zum Beispiel, weil ich Frühschicht habe?
Schnelltests sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48 Stunden. Dementsprechend können Menschen mit frühem Arbeitsbeginn auch am Tag zuvor einen Schnelltest machen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass Arbeitgeber Schnelltests unter Aufsicht zur Verfügung stellen - sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Selbsttests zuhause reichen definitiv nicht aus.
Brauche ich ein Zertifikat von einem Testzentrum oder muss der Arbeitgeber den Test stellen?
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer in der Bringpflicht und muss bei Kontrollen einen offiziellen Testbescheid von einem Testzentrum vorweisen, beispielsweise mit einem der kostenlosen Bürgertests. Arbeitgeber sind derzeit unabhängig davon verpflichtet, zwei Selbsttests pro Woche bereitzustellen.
Welche Bedingungen gelten für Selbsttests beim Arbeitgeber?
Die Selbsttests beim Arbeitgeber gelten nur als offizieller Testnachweis, wenn sie unter Aufsicht einer geschulten Person abgenommen wurden. Diese beaufsichtigten Tests vor Ort muss der Arbeitgeber nicht zur Verfügung stellen, kann dies aber freiwillig tun. Den Namen des oder der Getesteten und den der Aufsichtsperson muss der Arbeitgeber dokumentieren.
Wie lauten die Strafen bei Verstößen gegen 3G am Arbeitsplatz?
Wer seinem Arbeitgeber keinen Nachweis zeigen kann oder will, dass er geimpft, genesen oder negativ getestet ist, gefährdet seinen Lohnanspruch. Laut Bundesarbeitsministerium dürfte ihm oder ihr zunächst eine Abmahnung drohen. Weigern Beschäftigte sich dauerhaft, einen Nachweis vorzulegen und können deshalb ihre Arbeit nicht erledigen, steht ihnen in der Regel auch kein Lohn zu. Als letztes Mittel kann auch eine Kündigung in Betracht kommen. Die 3G-Nachweise seiner Beschäftigten muss der Arbeitgeber kontrollieren - tut er das nicht, droht wiederum ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Wer zahlt die Tests?
Die sogenannten Bürgertests in Schnelltestzentren werden vom Bund übernommen, die Steuerzahler kommen also dafür auf. PCR-Tests sind kostenpflichtig, es sei denn, man hat Symptome.
3G im Verkehr
In welchen Verkehrsmitteln gilt nun 3G?
3G gilt ab Mitte kommender Woche in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland, wie Bus, Tram, U- und S-Bahn sowie Regional- und Fernverkehr. Auch in Flugzeugen, die in Deutschland starten, braucht man einen Nachweis, dass man entweder geimpft, genesen oder negativ getestet ist. In Taxis gilt die Regel nicht.
Wer hat die Berechtigung, die 3G Nachweise zu kontrollieren?
Die Kontrolleure und Kontrolleurinnen der Verkehrsbetriebe, zusammen mit den Fahrscheinkontrollen - auch wenn laut Verkehrsunternehmen nur stichprobenartige Kontrollen möglich sind. Sie können dabei, wenn nötig, von der Polizei unterstützt werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sprach sich für Sicherheitspartnerschaften mit der Polizei und den Kommunen aus.
Wo kriege ich einen Schnelltestnachweis her, wenn es an meinem Wohnort kein Testzentrum gibt und ich den Bus nehmen muss, um dort hinzukommen? Werde ich dann bei einer Kontrolle bestraft, weil ich keinen Nachweis habe?
Zur praktischen Umsetzung konnte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Freitag auf rbb-Anfrage noch nichts sagen. Es stellten sich "hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen". Heißt: Wie die neue Regel effektiv im Alltag umgesetzt werden soll, ist den Verantwortlichen selbst noch nicht klar. BVG und VBB wollen sich am Montag dazu äußern.
Kann ich mein BVG- oder VBB-Abo stornieren, wenn ich den ÖPNV wegen 3G nicht mehr nutzen will?
Auch dazu haben beide Verkehrsunternehmen auf rbb|24-Anfrage noch keine Aussagen gemacht.
Welche Strafe droht bei Verstößen?
Wer ohne gültigen Nachweis erwischt wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld rechnen. Die Höhe der möglichen Strafen ist Ländersache.
Andere Bereiche des öffentlichen Lebens

3G, 2G, 2G plus, ich blicke nicht mehr durch. Was bedeutet jetzt was?
3G steht für geimpft oder genesen oder getestet
Das bedeutet, man braucht den gültigen Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung oder ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests. Das kann entweder ein Schnelltest sein (maximal 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).
2G steht für geimpft oder genesen
Man braucht den gültigen Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung. Ein Corona-Test mit negativem Ergebnis alleine reicht nicht.
2G plus steht für geimpft oder genesen und zusätzlich getestet
Man braucht den gültigen Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung und zusätzlich das negative Ergebnis eines Corona-Tests: Entweder per Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder per PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).
Wer darf boostern?
Alle über 18 Jahre, deren zweite Impfung mindestens fünf Monate (Berlin) oder sechs Monate (Brandenburg) zurückliegt.
Was ist mit Kitas und Schulen?
Der Bund entzieht den Ländern mit dem neuen Infektionsschutzgesetz die Rechtsgrundlage: Sie sollen Kitas und Schulen aus Infektionsschutzgründen generell nicht mehr schließen dürfen. Wechselunterricht und Maskenpflicht bleiben aber möglich.
Wie lange gilt das jetzt überhaupt?
Nach rbb-Informationen tritt das Gesetz am kommenden Mittwoch in Kraft. Danach gilt es vorerst bis zum 19. März 2022, es kann dann noch einmal um maximal drei Monate verlängert werden. Aber bereits in drei Wochen, also im Dezember, wollen SPD, Grüne und FDP beurteilen, was die neuen Regeln gebracht haben und ob die künftige Regierung Änderungen für nötig hält.
Sendung: Brandenburg aktuell, 19.11.2021, 19:30 Uhr