Corona-Maßnahmen in Brandenburg - AfD will gegen Arbeitsende von Corona-Untersuchungsausschuss vorgehen

Sa 11.06.22 | 12:44 Uhr
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Eine Grafik zeigt Menschen mit Mundschutz. (Quelle: dpa/Christoph Hardt)
Audio: Brandenburg Aktuell | 11.06.2022 | Anke Arndt | Bild: dpa/Christoph Hardt

Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag hat angekündigt, gerichtlich gegen das beschlossene Ende des Corona-Untersuchungsausschusses vorzugehen.

Wie die Fraktion am Freitagabend mitteilte, hält man die bisherigen Untersuchungen zu einzelnen Themenkomplexen wie etwa der Maskenpflicht für noch nicht ausreichend. Deswegen müsse die Beweisaufnahme fortgeführt werden.

Abschlussbericht bereits in Auftrag gegeben

Nachdem keine neuen Beweisanträge gestellt worden waren, hatte der Ausschuss am Freitag die Beweisaufnahme beendet und einen Abschlussbericht bis Ende September in Auftrag gegeben. Nach Worten des Ausschussvorsitzenden Daniel Keller (SPD) könnten nach jetzigem Stand in einer letzten Sitzung im November die Stellungnahmen der Fraktionen angenommen werden. Der Abschlussbericht könnte dann im Dezember ins Landtagsplenum.

Initiiert hatte den Ausschuss die AfD. Sie wollte nach eigenen Angaben feststellen, ob die von der Landesregierung beschlossenen Corona-Beschränkungen verhältnismäßig waren und zur Eindämmung der Pandemie beitrugen. Dabei wurde aber nur der Zeitraum bis September 2020 betrachtet.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 11.06.2022, 13:00 Uhr

32 Kommentare

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  1. 32.

    Allein die Tatsache, dass es soweit kommen muss, ist schon ein Skandal. Ohne Gerichte geht gar nichts mehr. Allerdings nichts neues in diesem Land, sondern mittlerweile Standard. Das Ganze wird dann auch noch als transparente Demokratie verkauft.

  2. 31.

    Wenn die AfD stichhaltige Beweise vorlegen kann, die eine Behinderung ihrer Ausschussarbeit begründen, muss natürlich dementsprechend geurteilt werden. Dass die ablehnende Haltung der anderen im Landtag vertretenen Parteien zur Einrichtung des U-Ausschusses als Indiz dafür dienen soll, ist allerdings reine Spekulation.

  3. 30.

    Ihr Einwand geht am wesentlichen Sachverhalt vorbei. Das Gericht wird unter (Az.: VfGBbg 67/21)entscheiden müssen, ob hier Bemühungen der Altparteien eine Rolle spielen, die Arbeit der AfD im Untersuchungsausschuss zu behindern. Denn es ist ja kein Geheimnis, die Altparteien wollten diesen Ausschuss von Anfang nicht, können ihn allerdings nicht verhindern, da die AfD im Landtag über das notwendige Quorum verfügt.

  4. 29.

    Zitat: "Ohne weitere Informationen kann man das nicht so einfach beurteilen."

    Deshalb schreibe ich hier auch nur für mich und beanspruche keine Allgemeingültigkeit, Steffen.

    Der U-Ausschuss tagt seit Anfang Oktober 2020 und hat den Zeitraum seit Beginn der Maßnahmen bis September 2020 zum Inhalt. Wobei die AfD ja Anfangs noch härtere Maßnahmen als die der Bundesregierung gefordert hat. Ein Abschlussbericht ist nun bis Ende September in Auftrag gegeben. Das scheint mir in der Draufsicht doch nicht so zu sein, als solle hier irgendwas hopplahopp zu den Akten gelegt werden. Und dass sich ein "2020" mit seinem harten Lockdown etc. so nicht wiederholen wird, dürfte bei allen Entscheidern Usus sein.

  5. 28.

    Sie haben sich auch die Begründung des tschechischen Gerichts durchgelesen?
    „Es darf nicht Ziel der Maßnahme sein, die Bürger indirekt zum Impfen zu nötigen", bemängelten die Richter.“
    Die Resolution des Europa Rates hat unter anderem genau das hervorgehoben… keine Pflicht zur Impfung und auch keine Benachteiligung ungeimpfter. Klar ist sie nicht bindend aber Deutschland tut sich eh schwer mit EU Entscheidungen wenn sie nicht der hiesigen politischen Meinung entsprechen, wie beim Status wie lange genesen oder vor kurzem keine Maske im Flieger.
    Anders als in Deutschland war die Reaktion in Frankreich als Macron sagte er will die ungeimpften nerven kein Beifall aus der Bevölkerung.
    Es ist nicht so, dass alles was in Deutschland als notwendig oder wichtig eingestuft wird, außerhalb von Deutschland ebenso gesehen wird und das nicht ohne Grund. Wie die ffp2 Pflicht, deren Mehrwert die ECDC schon vor einem Jahr in Frage gestellt hat… was Deutschland daraus gemacht hat wissen wir ja.

  6. 27.

    "Es wird mittlerweile nicht nur von den Medien und der schreibenden Zunft,sondern auch in ehemaligen Regierungskreisen anerkannt, dass viele Entscheidungen falsch, suboptimal oder sogar schädlich waren."

    Nein, weder in "den Medien", der schreibenden Zunft, noch in "ehemaligen Regierungskreisen" wird anerkannt, dass "viele" Entscheidungen falsch oder schädlich gewesen seien.

    Das ist frei erfunden. Was wir heute wissen, aber auch vorher ahnten: Keine der Maßnahmen hilft zu 100%, aber alle zusammen haben geholfen - leider nur zum Teil, denn noch immer sterben mehr als 100 Menschen täglich daran.

  7. 26.

    Lesen Sie doch mal den Kommentar von *20 " Steffen " . Es geht um die Fortführung der Beweisaufnahme. Diese wurde elegant mit der Begründung, dass keine neuen Beweisanträge gestellt worden waren, beendet ! Auch so kann man versuchen unangenehme Probleme beerdigen.

  8. 25.

    "Die Nachbarn sind da etwas weiter…" ... so so
    ... auch mal auf das Datum (22.07.2020" geachtet ... auch in Deutschland gab es Lockdown - aber nicht so hart wie in Österreich
    in Tschechien wurde -wie in Deutschland- das Corona-Gesetz geändert
    https://www.saechsische.de/tschechien/gericht-in-tschechien-kippt-2g-regel-in-gaststaetten-und-hotels-5618585.html
    die Resolution ist eine Empfehlung und nicht bindend
    https://correctiv.org/faktencheck/2021/02/09/nein-mit-einer-resolution-des-europarates-ist-ein-impfzwang-nicht-rechtswidrig/
    ...

  9. 24.

    Sollten nicht alle Parteien ein Interesse daran haben, aufzuklären, welche Maßnahmen wirksam sind und welche nicht? Schon, um zukünftig besser und zielgerichteter reagieren zu können? Und um möglichst wenige(r) Kollateralschäden zu verursachen.
    Warum überlässt man das Thema der AfD? Ich finde das unverständlich.

  10. 23.

    Mal ganz unabhängig von der AfD, man kann den Eindruck bekommen, dass die politisch Verantwortlichen eine gründliche wissenschaftliche Evaluierung ihrer Maßnahmen gegen die Pandemie fürchten.
    Gegenwärtig gibt es eine regelrechte Kampagne in vielen Medien gegen die von der Regierung eingesetzten Kommission, die diese Maßnahmen evaluieren soll. Schon vor der Beendigung der Arbeit der Kommission wird die angebliche Wertlosigkeit deren Arbeit herbeigeschrieben.
    Vertrauen in die Regierung und in demokratische Prozesse erreicht man dadurch eher nicht, denke ich mal.
    Eine auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgte Bewertung der Maßnahmen ist aus meiner Sicht notwendig. Ansonsten würden wir uns im Fahrwasser von Vermutung und Religion bewegen. Keine gute Grundlage.

  11. 22.

    Nein, Ihr Schluss ist nicht zwingend. Wenn die bereits ei gebrachten Beweisanträge nach Ansicht von Mitgliedern des Ausschusses nicht ausreichend gewürdigt und behandelt wurden, ist ein Weiterführen auch ohne neue Anträge möglich. Ohne weitere Informationen kann man das nicht so einfach beurteilen. Nach dem, was bisher an die Öffentlichkeit gelangt ist, kann meiner persönlichen Meinung nach keine Rede von umfassender Aufarbeitung sein. Das lässt befürchten, dass die Regierungen rein gar keine Lehren ziehen wollen und bei der nächsten Welle wieder genau so verfahren werden, ohne Rücksicht auf neue Erkenntnisse und Erfahrungen in anderen Ländern, die sehr wohl ihre Strategien angepasst haben und damit oft besser fahren, als Deutschland. Entgegen aller Unkenrufe sind weder in Dänemark, noch in Schweden die Zahlen explodiert oder die Altenheime ausgestorben.

  12. 21.

    Die AfD sieht wohl mit der jetzigen Praxis der Altparteien keinen Sinn, weitere Beweisanträge zu formulieren. "Beim Brandenburger Landesverfassungsgericht ist eine Klage der AfD in Zusammenhang mit dem Corona-Untersuchungsausschuss des Landtages eingegangen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage. Die drei AfD-Abgeordneten, die Mitglied in dem im September vergangenen Jahres eingesetzten Ausschuss sind, und die Fraktion wenden sich in einem Organstreitverfahren (Az.: VfGBbg 67/21) dagegen, dass mehrere ihrer Anträge am 23. April und am 14. Mai abgelehnt wurden."

    https://www.morgenpost.de/berlin/article233696567/Corona-Ausschuss-AfD-Fraktion-klagt-beim-Verfassungsgericht.html

  13. 20.

    Es ist eine Schande, das nur eine einzige Partei, nämlich die AfD sich dafür einsetzt, die Corona Maßnahmen kritisch zu hinterfragen. Jeder einzelne, der dies tut, wird hier sofort moralisch diskriminiert. Es gab definitiv viele Fehler und es muss verhindert werden, dass dies nun in jeder Grippewelle wiederholt wird. Corona ist eine Krankheit unter vielen. Freiheitseinschränkende Maßnahmen dürfen nicht mehr erfolgen! "Angst fressen Seele auf", denkt mal drüber nach!

  14. 19.

    Zitat: "Ist Ihnen schon mal aufgefallen . . ."

    Nun, wenn die AfD keine neuen Beweisanträge einzubringen hat, aber gleichzeitig darauf besteht, dass die Beweisaufnahme - auf wohl unbestimmte Dauer - fortgeführt werden werden müsse, ergibt das einen offensichtlichen Widerspruch, der dem U-Ausschuss nicht zuträglich ist. Und mein Hinweis darauf gibt inhaltlich allemal mehr her, als Ihre "Ist Ihnen schon mal aufgefallen . . ." Frage, Peter.

  15. 18.

    Zumindest besteht die Hoffnung, dass sich die deutsche Politik dann mal etwas anders verhält.
    Ohne eine entsprechende Aufarbeitung bzw. der Feststellung was hat denn nun was gebracht wird man einfach wie bisher fortfahren.
    Die Nachbarn sind da etwas weiter…
    https://www.rnd.de/politik/osterreich-corona-massnahmen-teils-gesetzwidrig-urteilt-oberstes-gericht-HBEDO75FH3YPNUUMYR7FAUCAPE.html
    Oder was schnell klar war in Sachen 2G/3G hat ein tschechisches Gericht klar benannt
    https://www.voxnews.online/artikel/tschechisches-gericht-kippt-super-green-pass-pflicht-in-gaststaetten-und-hotels
    Dazu gibt es auch eine Resolution des Europarats, dem Deutschland zwar angehört aber sich nicht drum geschert hat.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Resolution_2361_zu_Covid-19_Impfungen:_ethische,_legale_und_praktische_Betrachtungen

    Aber wie schon bereits kommentiert wurde…. ein Interesse an einer Aufarbeitung dürften nicht viele haben.

  16. 17.

    " ... ein Gegner, der zunächst allen unbekannt war ..." Wirklich?
    Was ist damit: https://dserver.bundestag.de/btd/17/120/1712051.pdf

  17. 16.

    Es wird mittlerweile nicht nur von den Medien und der schreibenden Zunft,sondern auch in ehemaligen Regierungskreisen anerkannt, dass viele Entscheidungen falsch, suboptimal oder sogar schädlich waren. Man darf auch an das ewige Gezänk erinnern, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, insbesondere im Vorfeld von Wahlen.

  18. 15.

    "Dabei wurde aber nur der Zeitraum bis September 2020 betrachtet." Warum? Wäre es nicht sinnvoll jetzt einen Zwischenbericht für diesen Zeitraum zu verfassen und dann den weiteren Verlauf aufzuarbeiten für einen nächsten Bericht?

  19. 14.

    Immer wieder ganz vorn als Hotspot war das Berchtesgadener Land. Eher eine CSU-Hochburg.

  20. 13.

    Ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass Sie, genau wie angeblich " Ihre " AfD, eigentlich nichts konkretes zum Thema beitragen, sondern selbst ein Reiter der " toten Pferde " sind ?

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