Landeswahlausschuss prüft Anträge -
An den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im September wollen 39 Parteien teilnehmen. Das teilte die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin am Mittwochabend mit. Gegenüber den Berliner Wahlen im September 2016 hat sich die Zahl leicht erhöht. Damals hatten 36 Parteien der Landeswahlleitung angezeigt, sich an den Wahlen beteiligen zu wollen.
Diesmal gehören neben den bereits im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD zum Beispiel auch die Feministische Partei dazu, die Grauen Panther, die Klimaliste Berlin, die Partei für Gesundheitsforschung, die Partei der Humanisten, die Piratenpartei, die Demokratische Linke oder die Deutsche Kommunistische Partei (DKP).
Anmeldefrist endete um 18 Uhr
Alle Parteien, die zur Abgeordnetenhauswahl antreteten wollen, die parallel zur Bundestagswahl am 26. September geplant ist, mussten das bis Mittwoch, 18 Uhr, schriftlich bei der Landeswahlleitung kundtun. Landeswahlleiterin Petra Michaelis hat darauf hingewiesen, dass an der Frist nicht zu rütteln sei: "Wer danach kommt, kann definitiv nicht kandidieren."
Welche Parteien zur Wahl zugelassen werden, entscheidet der Landeswahlausschuss am 10. Juni. Für 14 politische Vereinigungen muss den Angaben zufolge noch festgestellt werden, ob es sich bei ihnen überhaupt um eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes handelt.
Sendung: rbb 88.8, 26.05.2021, 19 Uhr