Klage nach Kündigung - Hertha und Ex-Torwart Jarstein erzielen vor Gericht keine Einigung

Mi 02.11.22 | 14:57 Uhr
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Rune Jarstein in einem Spiel von Hertha BSC. Quelle: imago images/Matthias Koch
Audio: rbb 88.8 | 02.11.2022 | Dennis Wiese | Bild: imago images/Matthias Koch

Im Fall der Klage von Rune Jarstein gegen seine Kündigung bei Hertha BSC haben sich der Torhüter und der Berliner Fußballklub bei einem Gütetermin am Berliner Arbeitsgericht am Mittwoch nicht einigen können. Die Klage Jarsteins soll nun Anfang März bei einem Kammertermin fortgeführt werden.

Der Norweger hatte sich nach Angaben des Klubs einen heftigen Disput mit Torwart-Coach Andreas Menger geleistet und war danach vom Verein suspendiert worden.

"Geht um seinen Ruf und um seine Ehre"

"Die Form, die Art und Weise und auch die Sprache war nicht okay in dieser Situation", hatte Herthas Geschäftsführer Fredi Bobic im Anschluss erklärt. Dazu sagte Jarsteins Anwalt Horst Kletke am Mittwoch nach dem Gütetermin am Mittwoch: "Leider haben wir nach wie vor keinen Fortschritt zu den Kündigungsgründen. Es muss jetzt schon mal sehr konkret sein: Was ist da wie und wo gelaufen?"

Im Kündigungsschreiben zum 30. November 2022 sei als Grund lediglich eine "nicht angemessene Wortwahl im Rahmen eines internen Gesprächs" angedeutet worden, sagte Kletke. Dies sei nicht konkret genug. "Er hat sich nie was zu Schulde kommen lassen. In erster Linie geht's um seinen Ruf und um seine Ehre."

Bei dem Termin am Berliner Arbeitsgericht vertrat Kletke den 38-jährigen Torhüter. Für Hertha war Anwalt Johan-Michel Menke vor Ort.

Kammertermin am 2. März

Menke hielt sich in der Verhandlung zu den Kündigungsdetails bedeckt: "Ich kann sagen, das ist ein Gesamtkomplex, der auch gut aufbereitet werden muss." Jarstein war 2014 zu Hertha gewechselt und hatte dort rund achteinhalb Jahre gespielt. Ihm gehe es momentan nicht gut, sagte Kletke. "Wenn man dann plötzlich einfach so im Galopp vom Pferd gestoßen wird und weiß noch nicht mal warum, dann fühlt man sich nicht gut."

Bei dem Kammertermin am 2. März soll erneut über die Wirksamkeit der Entlassung verhandelt werden. Bis dahin haben beide Parteien je sechs Wochen Zeit, ihre Standpunkte schriftlich zu erklären.

Sendung: rbb24, 02.11.22, 18 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Auf geht's richtig.
    Vlt sollte - wenn überhaupt erstmal eine Abmahnung erfolgen.
    Es sei denn, es hat wirklich einen unschönen Disput gegeben. Kann auch abgemahnt werden, könnte ausreichen. Die Kündigung gleich dann, tja, dass weiß nur der Verein wieso.
    Den Grund wird mit Sicherheit niemand erfahren. Wenn der Kammertermin öffentlich ist,kann jeder Interessierte teilnehmen. Man wird gespannt sein.

  2. 1.

    Auf geht´s Rune... mach sie fertig ;-)

    Kündigungsgrund: "nicht angemessene Wortwahl im Rahmen eines internen Gesprächs"
    nunja, da kenne ich noch ein paar Namen, die fristlos auf dieser Basis gefeuert werden könnten. Und die haben sich öffentlich geäußert.

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