Kohlegesetze gebilligt - Bundestag und Bundesrat beschließen Kohleausstieg und Milliardenhilfen

Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat den Kohleausstieg bis spätestens 2038 beschlossen. Zudem gab die Länderkammer grünes Licht für Milliardenhilfen, mit denen der Strukturwandel in den betroffenen Regionen unterstützt werden soll.
Der Bundestag hat am Freitag den schrittweisen Kohleausstieg in Deutschland bis spätestens 2038 beschlossen. Das Parlament verabschiedete außerdem ein Gesetz, das Hilfen von 40 Milliarden Euro für die Kohleländer vorsieht. Nach dem Bundestag gab am Nachmittag auch der Bundesrat grünes Licht für beide Vorhaben.
Das Strukturstärkungsgesetz beinhaltet Ausgaben von 40 Milliarden Euro. Damit sollen unter anderem Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau und Erweiterung des Schienennetzes der Bahn finanziert werden. Zudem ist das Geld auch für die Unterstützung der Ansiedlung neuer Unternehmen in den Kohleregionen bestimmt. Zu den Regionen, in die das Geld fließen wird, gehören die Lausitz, das rheinische Revier und Mitteldeutschland.
Ausstieg bis spätestens 2038
Beschlossen wurde auch das Kohleausstiegsgesetz. Es regelt den Fahrplan für das Ende der Kohleverstromung bis spätestens 2038. 314 Abgeordnete stimmten am Freitag für ein entsprechendes Gesetz der Bundesregierung, 237 votierten dagegen. Wegen zunächst unklarer Mehrheitsverhältnisse musste die Abstimmung in Form eines Hammelsprungs wiederholt werden, bei dem die Angeordneten einzeln gezählt werden.
Grüne sprechen von "Kohleverlängerungsgesetz"
In der Debatte verteidigte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) das Gesetz als "rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig, sozial ausgewogen". "Wir haben eine gute Balance gefunden", sagte Altmaier. Das Vorhaben sei ein "Generationenprojekt". Mit Blick auf die milliardenschweren Hilfen für die betroffenen Kohleregionen sagte der Minister, die Bundesregierung strebe zugleich Wohlstand und Klimaverträglichkeit an.
Scharfe Kritik an den Plänen für den Kohleausstieg kam von der Opposition. Grünen-Parteichefin Annalena Baerbock warf der großen Koalition vor, den in der Kohlekommission gefundenen Kompromiss "einseitig aufgehoben" zu haben. Das Ausstiegsgesetz sei ein "Kohleverlängerungsgesetz" für 18 weitere Jahre. Auch der Linken-Klimaexperte Lorenz Gösta Beutin kritisierte, dass im Rahmen des Gesetzes auch künftige Bundesregierungen an die Kohleverstromung gebunden seien.
Ausstieg auch bis 2035 möglich
Der FDP-Energieexperte Martin Neumann bemängelte das Fehlen privatwirtschaftlicher Anreize im Gesetz der Bundesregierung. Die große Koalition schaffe mit dem Gesetz zudem keine Rechtssicherheit. Die AfD bezeichnete das Vorhaben als "verantwortungslos" gegenüber der Bevölkerung in den Kohleregionen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Nutzung der Energie aus Braun- und Steinkohle bis spätestens Ende 2038 beendet wird. Ein Vorziehen des Ausstiegs auf 2035 bleibt dabei möglich. Die von dem Ende der Braunkohleverstromung besonders betroffenen Länder erhalten laut bereits früher vereinbarten Beschlüssen Strukturhilfen im Volumen von 40 Milliarden Euro.