Arbeit in den Schulferien - Was Ferienjobber dürfen - und was nicht

Do 08.07.21 | 12:11 Uhr
Symbolbild: Ferienjob Ernte in Brandenburg am 18.07.2015. (Quelle: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert)
Audio: Antenne Brandenburg | 08.07.2021 | Antje Gollisch von der IHK | Bild: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Kellnern oder zur Ernte aufs Feld anstatt Strandurlaub oder Roadtripp: Viele Jugendliche in der Hauptstadtregion gehen in den Sommerferien einer Arbeit nach. Was es dabei zu beachten gibt, erklärt die IHK Ostbrandenburg.

Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die unterrichtsfreie Zeit für einen Ferienjob. Damit lässt sich das Taschengeld aufbessern und es gibt Einblicke ins Berufsleben.

Maximal 20 Tage im Jahr

Laut Antje Gollnisch von Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg (IHK) dürfen Jugendliche ab 15 Jahre in den Schulferien vier Wochen einer Arbeit nachgehen. "Mit Blick auf die Fünf-Tage-Woche sind das allerdings höchstens 20 Arbeitstage im Kalenderjahr." Schüler dürften Gollnisch zufolge diese 20 Tage sowohl am Stück absolvieren oder auf das ganze Jahr verteilen. Festgelegt ist auch, dass Jugendliche nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden dürfen. Für ab 16-Jährige gebe es aber einige Ausnahmen zum Beispiel in Gaststätten, in der Landwirtschaft oder Bäckereien. Darüber muss der Arbeitgeber informieren.

Stundenlöhne zwischen fünf und acht Euro

"Attraktiv an einem solchen Ferienjob ist, dass man das als kurzfristige Beschäftigung ausgestalten kann, und damit auch Sozialversicherungs-frei", sagt die Referentin für Recht und Steuern. Allerdings gelte der gesetzliche Mindestlohn für Jugendliche unter 18 Jahre ohne Berufsabschluss nicht. Hier könne der Lohn mit den Arbeitgebern verhandelt werden. Nach Rückmeldungen der Unternehmen an die IHK liegen die Stundenlöhne durchschnittlich zwischen fünf und acht Euro.

Grundsätzlich sollten sich Unternehmen rechtlich absichern, sagt Antje Gollnisch. "Diese sollten sich den Schüler-Ausweis vorzeigen lassen." Außerdem sei zwingend das Einverständnis der Eltern und eine Krankenversicherung notwendig. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber eine Meldung an die zuständige Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft tätigen.

Typische Ferienjobs gebe es in Branchen, die von vornerein mit Saisonkräften arbeiten. Dazu zählen etwa die Gastronomie, der Tourismus oder die Landwirtschaft. Verboten sind dabei Arbeiten mit Gefahrenpotential, etwa an schweren Maschinen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.07.2021

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