Streit um Preiserhöhung eskaliert - Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft geht juristisch gegen Energieversorger vor

Do 10.11.22 | 16:59 Uhr
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Wohnhaus in Kyritz.(Quelle:rbb)
Audio: rbb24 Inforadio | 10.11.2022 | Björn Haase-Wendt | Bild: rbb

Im Brandenburger Kyritz streiten eine Wohnungsbaugesellschaft und ein Energieversorger um den Fernwärmepreis. Nun geht der Konflikt vor Gericht. Um ihre Wärmeversorgung bangen müssen 2.200 Mieter.

Der Streit um die Fernwärme-Preise im Kyritzer Wohngebiet West (Ostprignitz-Ruppin) geht nun vor Gericht. Die Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft hat beim Landgericht Neuruppin einen Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Energieversorger Energicos beantragt. Die Wohnungsbaugesellschaft will damit die Wärmeversorgung bis Ende April kommenden Jahres, dem Ende der Heizperiode, juristisch sicherstellen lassen.

Das Landgericht wird voraussichtlich am 28. November über den Antrag mündlich verhandeln, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Der Versorger Energicos aus Kleinmachnow kündigte auf rbb-Nachfrage an, bis zum Verhandlungstermin die Wärmeversorgung nicht abstellen zu wollen.

Seit Längerem streiten die Wohnungsbaugesellschaft und der Versorger über die Höhe der Fernwärme-Preise. Die Wohnungsgesellschaft sieht sie als viel zu hoch an und zahlte deshalb nur einen Anteil. Vergangene Woche Freitag eskalierte der Streit, nachdem Energicos per Aushängen an den Wohnhäusern ankündigte, die Fernwärme-Versorgung einstellen zu wollen. Davon wären gut 2.200 Mieter betroffen. Bisher sind die Heizungen weiterhin in Betrieb.

"Hoher sechsstelliger Betrag" weiterhin offen

In der kommenden Woche soll es nach rbb-Informationen ein weiteres Gespräch zwischen Energicos und der Stadt geben, bei denen Energicos angepasste Abschlagszahlungen vorlegen will, die auf den aktuellen Verbrauchswerten basieren. Trotzdem sei weiterhin ein hoher sechsstelliger Betrag offen, den die Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft in diesem Jahr nicht gezahlt habe, hieß es von Energicos.

Der Energieversorger wehrt sich zudem gegen Vorwürfe, die die Wohnungsbaugesellschaft in einer Presserklärung erhoben hat: Energicos halte vertragliche Verpflichtungen nicht ein, wonach seit August 2022 die Fernwärme-Erzeugung im Heizhaus Rehfelder Weg in Kyritz zur Hälfte aus Erdgas und zur anderen Hälfte aus erneuerbaren Energien zu erfolgen hat. Energicos erwidert, dass dies nicht möglich sei. Die Biomasse-Anlage, in der künftig Energie erzeugt werden solle, sei noch im Bau. Durch Lieferprobleme komme es zu Verzögerungen. Voraussichtlich im Januar könne die Anlage in Betrieb gehen. Laut Energicos erfolge der Bau der Anlage zudem auf Druck des Unternehmens, so der Sprecher.

Sendung: Antenne Brandenburg, 10.11.2022, 15 Uhr

8 Kommentare

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  1. 8.

    Kann ich als Genossenschaft denn kein eigenes Blockheizkraftwerk bauen und betreiben? Es gibt doch auch Wärmepumpen oder Geothermie - geht das alles bei Genossenschaften nicht?

  2. 7.

    Es handelt sich ja nur um einen Mietvertrag. Wenn das Angebot der anbietenden Genossenschaft nicht mehr passt kann man ausziehen. Wobei man als Genosse ja auch Mitverantwortung für die Genossenschaft als Ganzes hat. Man sollte also per Mehrheitsbeschluss die obersten der Genossenschaft aus dem Amt scheuchen und die Posten neu besetzen. Also liebe Genossen übernehmt mal bitte Verantwortung für eure eigene Genossenschaft, ihr seid hier Mitglied.

  3. 6.

    Kann ich das auch machen? Meinem Strom- und Gaslieferanten einfach weniger zahlen, weil ich das zu teuer finde? Und beim Lebensmittelkauf auch? "Tut mir leid, der Blumenkohl ist mir zu teuer, ich zahle nur die Hälfte." Häh? Hab ich was verpasst?

  4. 5.

    Aus eigener Erfahrung in meinem Berufsleben haben viele WBGs die Investitionskisten für die Wärmeversorgung gespart, weil es (wie Sie selber schreiben) Dienstleister gab. Auch wurden neue Heizzentralen durch WBGs angemietet. Und in vielen Fällen gab es hinterher Reibereien. Und es gibt genug WBGs, die die Wärmeversorgung in den eigenen Hönden halten. Und Sie kennen den Vertrag in Kyritz? Denn Sie unterstellen einem Vertragspartner "offensichtlich vertragswidrig" zu handeln. Wir werden sehen, was die Gerichte dazu sagen. Eine einstweilige Verfügung per Gericht zählt nicht als Urteil oder der Feststellung einer Schuld.

  5. 4.

    Was für eine abwäge These. Eine Wohnungsbaugesellschaft ist der Natur der Gesellschaft her, schon per se nicht Wärmelieferant. Dafür gibt es ja Dienstleister und dafür dann die gesetzliche Vertragsgrundlage nach AVBFernwärmeV.

    Das der Dienstleister in diesem Fall offensichtlich vertragswidrig agiert, ist eben nicht der Normalfall.

  6. 3.

    Und was hat die im Bau befindliche Biomasse Anlage mit den Windkraftanlagen in der Prignitz zu tun? Eine Frage blieb bisher vollkommen unbeantwortet, Warum betreibt die Kyritzer WBG nicht in Eigenregie die Fernwärmeversorgung? Immerhin ist selbst produzieren noch die günstigste Alternative. Das wäre im Sinne der Mieterschaft. Dazu liest man hier leider nichts.

  7. 2.

    Es kommt immer zu Verzögerungen. Vor allem dann, wenn so mehr Kohle aufs Konto fließt. Die Windkraftanlagen in der Prignitz wollen einfach nicht bei Energicos anrufen das sie zur Verfügung stehen.

  8. 1.

    Leider wurde der vorherige Artikel schon geschlossen. Ich meinte damals das die Preisgestaltung intransparent wäre und hier ein Beitrag dazu https://www.ardmediathek.de/video/mehr-wert/fernwaerme-aerger-ueber-intransparente-preispolitik/br-fernsehen/Y3JpZDovL2JyLmRlL3ZpZGVvL2I3OTA5MjhjLTliNGItNDA5OS04NjFjLWIxOThlMzBhN2M3NQ

    Die Verbraucherzentralen haben zudem festgestellt das viele Anbieter ihren gesetzlichen Pflichten die Formel zu veröffentlichen nicht nach kommen. Hier geht es überwiegend um Kommunale Anbieter und wen sich mit den gewinnen Haushaltslöscher stopfen lassen war dies legitim.

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