Vorfall am 9. September in Berlin - Bundesinnenministerin Faeser findet Polizisten-Äußerung nicht rassistisch

Mi 21.09.22 | 18:36 Uhr
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Symbolbild: Polizeibeamter aus Berlin (Quelle: dpa/Fotostand/Reuhl)
Audio: rbb 88.8 | 22.09.22 | Ernst | Bild: dpa/Fotostand/Reuhl

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schließt sich der Aufregung um eine vielfach kritisierte Äußerung eines Polizisten in Berlin nicht an. "Das empfinde ich nicht als Rassismus", sagte Faeser am Mittwoch zu dem Satz "Das ist mein Land, und Du bist hier Gast". Dies hatte ein Polizist zu einer syrischen Frau in deren Wohnung gesagt.

Natürlich gebe es in Deutschland Rassismus, auch bei der Polizei, sagte Faeser bei einer Pressekonferenz zur Organisierten Kriminalität. Wenn sich ein Polizist im Ton vergreife, dann werde das nicht geduldet. Man müsse generell aber auch Verständnis haben, wenn Polizistinnen und Polizisten deutliche Worte wählten, wenn sie durchgreifen müssten.

Berliner Innenverwaltung verurteilt Polizeieinsatz

Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) sagte dazu am Mittwoch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, dass die Äußerung aufgrund der rassistischen Zuschreibung und der ethnischen Herkunft eine Diskrimminierung darstellen könnte. Ihrem Haus lägen die Informationen zu dem Einsatz aber nicht vollständig vor. Die Familie könne sich aber in jedem Fall an die für das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG) zuständige Omudststelle wenden.

Am Montag hatte die Berliner Innenverwaltung den betroffenen Beamten scharf kritisiert. "Der Senat verurteilt ein solches Verhalten aufs Schärfste, es ist absolut inakzeptabel", sagte Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. "Einen solchen Polizeibeamten wollen wir in Berlin nicht."

Alle Polizisten seien der Achtung und Wahrung der Menschenwürde verpflichtet. "Dagegen wurde massiv verstoßen." Viele Dienstkräfte seien beschämt, so Akmann weiter.

Gegen den Polizisten laufen Ermittlungen

Hintergrund ist ein Polizeieinsatz am 9. September in Berlin. Ein Video von dem Einsatz zeigt, wie zwei Polizisten einen Mann in seiner Wohnung verhaften wollen, dessen Ehefrau sagt, das sei ihr Haus. Ein Polizist antwortet: "Das ist mein Land, und Du bist hier Gast." Zu dem Mann sagt der Polizist: "Du bist hier in unserem Land. Und nach unseren Gesetzen habt Ihr euch zu verhalten." Der Polizist brachte zudem mit einem Kollegen den syrischen Mann zu Boden, weil der sich gegen die Festnahme wehrte. Zwei Kinder wurden Zeugen des Polizeieinsatzes.

Die Polizei war nach eigenen Angaben wegen einer sogenannten Gefährderansprache an die Frau in deren Wohnung gekommen. Worum es bei dabei ging, teilte die Polizei nicht mit. Zudem habe Haftbefehl gegen den Mann wegen des Erschleichens von Leistungen bestanden. Der 30-Jährige hatte eine Geldstrafe nach mehrfachem Schwarzfahren nicht gezahlt. Der Polizei zufolge wurde der Mann am Ende nicht mitgenommen, weil er die ausstehende Geldforderung bezahlt habe.

Gegen den Polizisten wird wegen des Verdachts der fremdenfeindlichen Beleidigung ermittelt. Die beiden Polizisten haben wiederum das Ehepaar wegen Widerstandes und weiterer Vorwürfe angezeigt. Das Ehepaar forderte eine Bestrafung des Polizisten und seine Entlassung.

Sendung: rbb24 Abendschau, 21. September 2022, 19:30 Uhr

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49 Kommentare

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  1. 49.

    Es ist einfach beschämend, wie auf dem Polizisten eingeprügelt wird. Alle schreien nach Gesetz und Ordnung, aber bitte ohne die durchaus hässliche Realität. Wir kennen den gesamten Einsatz nicht, da das bisher bekannte Material nur einen Ausschnitt zeigt. Ich möchte mal einen der Kritiker nach, sagen wir mal, 4 Wochen Polizeidienst sehen, die dann immer noch total entspannt sind und immer die Fassung wahren. Sicher ist ein Polizist in einer besonderen Pflicht, aber eben auch nur ein Mensch.

  2. 48.

    Es sind keine Neudeutschen. Es sind gar keine Deutschen. Im Gegensatz zu anderen zivilisierten Staaten gibt es hier keine Einbürgerungspflicht.

  3. 47.

    Es mutet schon komisch an, dass, wenn man Fakten aufzeigt, als Rassist denunziert wird und gewisse Kreise von einem strukturellen Faschismus in der Polizei fabulieren.
    Was mich aber wirklich überrascht, dass sich die Innenministerin hinter die Polizei stellt. Eine Person, die sonst alles und jeden, der eine vom Mainstream vorgegebene Meinung, in Zweifel zieht, als Rechtsradikal u.a. tituliert.

  4. 45.

    ...und deshalb einfach mal die Klappe zu halten haben, gelle!!
    Wäre so, als ob man als Ostdeutscher den Westdeutschen, die nie repressive Erfahrungen in der DDR gemacht haben, auch das Wort verbietet (was bei einzelnen vielleicht nicht unbedingt schlecht wäre;-).

  5. 44.

    Hier wird etwas mächtig hochgeschraubt. Es ist nun Mal Fakt, das zugereiste Menschen, die hier aufgenommen werden, Gäste sind, die ohne etwas für Deutschland geleistet haben betreut und unterstützt werden . Als Gast muss man sich an die Regel halten.
    Der Polizist hat recht und ich finde es schon merkwürdig,wie viele gleich auf den Zug aufspringen und den Polizisten verurteilen. Warum hatten die Beamten keine Webcam bei solchen Einsätzen ?
    Nix Polizei in Dt und jeder darf machen was er will .

  6. 43.

    Und wieviel Respekt bringt ein notorischer Schwarzfahrer den arbeitenden Menschen entgegen, die ihn von A nach B gefahren haben?

  7. 42.

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  8. 41.

    So ein Unsinn.

    Der Beamte hat einen Haftbefehl zu vollstrecken und darf daher die Wohnung betreten. Das Hausrecht gilt übrigens nicht für Maßnahmen von Polizeibeamten

    Außerdem ist das Filmen eine Straftat. Das Veröffentlichen auch

    Also weder Rassismus noch ungerechte Behandlung.

  9. 40.

    Beamtenbeleidigung gibt's nicht. Beleidigung ist eine Straftat. Da die Beleidigung wechselseitig ausgesprochen wurde. ist sie straffrei.

    Durch das Filmen hat die Frau eine Straftat begangen.

    Außerdem hat sie sich den Anweisungen des Beamten widersetzt und somit müsste der Beamte unmittelbaren zwang ausüben

  10. 39.

    Die Frau hat den Anweisungen des Polizisten Folge zu leisten. Sie hat sich seinen Anweisungen widersetzt und daraufhin wurde unmittelbarer Zwang ausgeübt. Das ist normal und zulässig.

    Außerdem hat sich die Frau durch das Filmen strafbar gemacht

    Der Beamte hat völlig legal gehandelt und es besteht kein Grund gegen die Polizei zu hetzen.

  11. 38.

    Die Entlassung aus dem Dienst ist nicht angemessen und halt einer gerichtlichen Prüfung nicht statt.

    Der Beamte hat gegen kein Gesetz verstoßen. Klar ist das sein Land, denn er ist hier geboren und dass Syrer nur zu Besuch sind, ist nicht falsch

    Also den Ball flach halten.

    Ich hoffe, dass der Beamte die Frau wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraumes durch Bildaufnahmen angezeigt hat.

    Eine Beleidigung liegt auch nicht vor, denn wechselseitige Beleidigungen sind nicht strafbar.

  12. 37.

    Gibt es eine syrische "Rasse"? Eine arabische? Ja wohl kaum, also kann es hier auch keinen Rassismus geben.
    Und Menschenwürde verletzt? Und das auch noch gleich "massiv"?? Na, vielleicht gehts ja auch mal eine Nummer kleiner.
    Wenn bei jedem Sichbeleidigtfühlen gleich die Menschenwürde herausgeholt wird, dann gute Nacht! Aber umgekehrt gleich fordern, dass der Polizist entlassen wird...
    "Viele Dienstkräfte seien beschämt..." Naja. Aber der Herr Staatssekretär wird es bestimmt genau wissen, er hat sicher schon die Meinungen aller Berliner Polizisten dazu eingeholt. Muss er ja, sonst könnte er sowas ja nicht sagen...

  13. 36.

    Diese Vorverurteilung durch den Staatssekretär machen mich fassungslos und lassen mich genauso zurück. Wir brauchen in Zukunft nur noch einen Staatssekretär, auf Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger können wir getrost verzichten.

  14. 35.

    Dafür das Kriminelle festgenommen wurden finde ich das Vorgehen der Polizei völlig okay. Stellt euch nur vor wir würden uns in ihren Land so benehmen.

  15. 34.

    Also bitte den Ball flach halten. Ich würde gerne wissen wieviel Polizeibeamte in Berlin mit Du angesprochen werden und wieviel Beleidigt werden. Aber das darf man ja in Berlin ( Satire) Wenn ich irgendwo in einem anderen Land zu Gast bin, muss ich mich an die Gepflogenheiten in diesem Land halten. Ja, er hätte vielleicht Sie sagen sollen, aber er hat recht. Unter rassistischen Worten verstehe ich was anderes. Danke Frau Faeser für diese Worte

  16. 33.

    "Der Polizist ist Staatsbeamter"
    Wenn ich mich recht entsinne, sind in Berlin immer noch Landesbeamte bei der Polizei

  17. 32.

    Zitat: "Die "Neudeutschen" quatschen doch auch alle mit du an. Also mal den Ball flach halten, ob du oder sie."

    Der Polizist ist Staatsbeamter und hat sich als solcher dementsprechend zu artikulieren. Das hat er auch in der Ausbildung und in Fortbildungen erlernt. Nun kann es ja immer mal passieren, dass im 'Eifer des Gefechts' die Höflichkeit auf der Strecke bleibt. Grundsätzlich ist der Bürger aber zu Siezen, egal ob "Neudeutscher" oder "Biodeutscher". Ein Polizist kann bei einem Einsatz gegen bsw. besoffene Hooligans auch nicht in Fäkalsprache verfallen, weil diese sich so artikulieren.

  18. 31.

    Richtig, das erste positive was ich von Frau Innenministerin höre. Was ist daran rassistisch, wenn ich sage : das ist mein Land, und du bist Gast.

  19. 30.

    Na ja, die Aussagen des Polizisten sind sicher anmaßend und respektlos, aber der Vorwurf des Rassismus scheint mir doch etwas zu hoch gegriffen. Und man darf sich schon fragen, inwieweit das Ehepaar zur Eskalation der Situation beigetragen hat. Neben dem Haftbeschluss für den Mann, den er erst nach einer Rangelei mit den Beamten durch die Zahlung des 'Strafbetrages' abgewendet hat, ging's ja auch um eine Gefährderansprache gegenüber der Frau. Ohne zu wissen worauf diese begründet ist, muss man annehmen, dass die Frau bereits polizeibekannt sein muss.

    Ich frage mich auch, was dagegen gesprochen hat, dass das Paar nicht einfach die Strafe bezahlt, die Gefährderansprache sich angehört und die Polizisten dann verabschiedet hat. Dann hätten die Kinder auch nicht dieses Gekämpfe und Geschreie miterleben müssen. Und die Forderung nach Entlassung des Beamten, ist ja nun wirklich maßlos übertrieben.

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