Berliner Verwaltungsgericht - Urteil: Grundstücks-Eigentümer muss Ratten bekämpfen

Mo 24.10.22 | 18:23 Uhr
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Symbolbild: Wander-Ratte im Versteck unter Holzbalken (Quelle: dpa/J. Fieber)
Audio: rbb 88.8 | 25.10.2022 | Kristina Schlick | Bild: dpa/J. Fieber

Eigentümer von Grundstücken in Berlin müssen bei einem offiziell festgestellten Rattenbefall ihres Geländes die Tiere durch einen Fachmann bekämpfen lassen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht, wie am Montag mitgeteilt wurde. Diese Pflicht gelte, wenn das Gesundheitsamt des Bezirks den Rattenbefall festgestellt habe, unabhängig davon, wer Schuld daran sei.

Gesundheitsamt verpflichtete Eigentümer

Ein Rattenbefall auf einem Grundstück in Reinickendorf wurde im Sommer dem Gesundheitsamt gemeldet, so das Gericht. Die Ratten würden demnach von einer unbekannten Person mit Futter und Getränken versorgt, hieß es. Sie würden inzwischen auch in die Dämmung des Nachbargebäudes klettern. Das Bezirksamt Reinickendorf verpflichtete die Grundstücks-Eigentümerin nach einer Ortsbesichtigung durch das Gesundheitsamt im September dazu, innerhalb einer Woche Fachleute gegen die Ratten einzusetzen. Andernfalls wollte das Bezirksamt selbst aktiv werden - auf Kosten der Eigentümerin.

Eigentümer klagte

Dagegen ging die Eigentümerin bei Gericht vor. Das Gericht lehnte den Eilantrag ab. Es folgte dem Einwand der Eigentümerin, sie habe keine Ratten gesichtet, nicht. Mehrere Nachbarn hätten den Rattenbefall bestätigt. Rattenlöcher seien auf dem Grundstück festgestellt worden. Aus der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergebe sich eine Pflicht der Eigentümerin zur Bekämpfung.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: rbb 88.8, 25.10.2022, Kristina Schlick

3 Kommentare

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  1. 3.

    Ratten kommen immer bei bestimmtem Umfeld, Ökotrend ist nicht immer gut, oft genügt ein Kompost und man hat die Viecher. Nicht umsonst gibts die schwarze Tonne und ab damit nach Ruhleben zur Verbrennung. Dann kommen auch keine Ratten und eine warme Wohnung.

  2. 2.

    Da kann man nur für die Nachbarn hoffen, dass der Rechtsstreit bald beendet ist. Akute Probleme und Justiz schließen sich oft aus.

  3. 1.

    "Grundstücks-Eigentümer muss Ratten bekämpfen"
    Äh??? Seuchenschutzgesetz? Jeder muss Ratten auf seinem Grund und Boden bekämpfen lassen. Ratten sind meldepflichtig. Zumindest hier in unserem Landkreis.

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