Zum besseren Schutz vor Waldbränden - Land pachtet Privatwaldflächen für Bau von 60 Löschwasser-Brunnen

Fr 07.10.22 | 18:56 Uhr
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Ein Fahrzeug der Feuerwehr fährt in der Nähe des Einsatzortes durch den Wald. An dieser Stelle hat es Löschwasser aus einem Brunnen aufgenommen. (Quelle: dpa/Frank Hammerschmidt)
Audio: rbb24 Inforadio | 07.10.2022 | Mischa Frinke | Bild: dpa/Frank Hammerschmidt

Zum besseren Schutz vor Waldbränden sollen bis Mitte des kommenden Jahres in Brandenburg 60 neue Löschwasser-Brunnen auf Flächen mit Privatwald entstehen. Dabei gehe der Landesbetrieb Forst einen neuen Weg, um die Versorgung mit Löschwasser zu verbessern, teilte das Agrar- und Forstministerium am Freitag in Potsdam mit.

Waldbesitzer können ab sofort eine Fläche ihres Privatwaldes kostenfrei an das Land verpachten. Der Landesbetrieb Forst lasse dann dort mit EU-Fördermitteln die Brunnen-Anlage errichten. Nach dem Ende Pacht geht die Fläche mit dem Brunnen wieder in den Besitz des Waldeigentümers über.

"Rundum-Sorglos-Paket" für Waldbesitzer

Die Waldgebiete, in denen es noch zu wenige Löschwasser-Brunnen gibt, wurden geprüft und die potenziellen Standorte in einem "Waldschutzplan" markiert, wie das Ministerium mitteilte. Neue Brunnen an diesen ausgewählten Standorten könnten mit bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden.

Damit müssten die Waldbesitzer den Brunnenbau nicht mehr selber finanzieren. Besonders kleine Privatwaldbesitzer seien dazu oftmals nicht in der Lage, hieß es. Mit diesem "Rundum-Sorglos-Paket" hoffe das Forstministerium, schnell zu einer weiteren Verbesserung der Versorgung mit Löschwasser in den Wäldern beizutragen.

Insgesamt befinden sich laut Behörde etwa 2.080 Löschwasserbrunnen in Brandenburger Wald. Zwei Drittel der 1,1 Millionen Hektar Wald seien im Eigentum privater Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. In Brandenburg wurden in diesem Jahr rund 500 Waldbrände registriert.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 07.10.2022, 19:30 Uhr

23 Kommentare

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  1. 23.

    Selbst wenn die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung einer Waldfläche genehmigt werden würde, bleibt bis heute die Frage nach der Technik. Z.B. https://www.forstpraxis.de/forstkulturen-bewaessern/
    Was für Kosten enstehen können wäre hier, anhand von Bewässerung von Agarflächen, ansatzweise erahnbar:
    https://www.praxis-agrar.de/pflanze/bewaesserung/wirtschaftlichkeit-der-feldbewaesserung

    Die Gemeinden und Kommunen werden dies nicht leisten können.

    Den "Tausch" Fläche gegen Brandschutz halte ich für vertretbar. Aber ein Betretungsverbot wird rechtlich nur schwerlich durchsetzbar sein - auch wenn ich es mir manchmal auch insgeheim wünsche.

  2. 22.

    Waren Sie schon mal in Brandenburg unterwegs?
    Hydranten am Waldrand? Welche Wasserleitung sollte denn da liegen?
    Wollen Sie für einen Hydranten km lange Wasserleitungen aus den Dörfern/Städten verlegen? Für das Geld können Sie 10 Brunnen bohren und für jeden ein Dieselaggregat bereithalten. Wo entsprechende Wasserleitungen liegen arbeiten Feuerwehr und Wasserversorger zusammen, um ausreichend Hydranten bereitzustellen.
    Trinkwassernetze sind für Trinkwasser da und werden entsprechend ausgelegt, nur wenn hygienisch sinnvoll werden Löschwasserhydranten mit hinreichender Leistung eingebaut.

  3. 21.

    Die Ähnlichkeit im Nick finde ich, mit Verlaub, zum Löffel langziehen. Wie schon erwähnt, ist ein Brunnen nicht überall in leistungsfähigem Umfang machbar. Diese Anforderungen können sie bei MLUK nachlesen. Einen Brunnen kann man auch "privat" nicht irgendwo bohren lassen - das ist ein wenig mehr als so'n Rohr für 'ne Gartenschwengelpumpe.

  4. 20.

    Vielleicht wäre uns Waldbesitzern schon viel geholfen, wenn Spaziergänger nicht dauernd Waldbrände direkt bzw indirekt verursachen würden bzw sich im Wald zu benehmen wissen. Dazu gehört auch, dass nicht geklaut wird.

    Der Plan der Löschwasserbrunnen ist alt und schon in anderen Bundesländern gescheitert. Jede Kommune kann an den Straßenrändern in Waldgebieten Hydranten für die Feuerwehr errichten und auch die entsprechenden Rohre verlegen lassen. Das wäre eine sinnvolle Maßnahme.

  5. 19.

    Hasenkind, Sie haben keine Ahnung.

    Zwar steht im GG das Eigentum verpflichtet, allerdings ist das GG keine Anspruchsgrundlage.

    Natürlich ist jeder Waldbesitzer gegen Feuer versichert. Und manche Bundesländer erheben auf die Beiträge zu Feuerversicherung eine Feuerschutzsteuer.

    Wer wird gezwungen, ehrenamtlich in einer Feuerwehr tätig zu sein? Warum werden die Feuerwehren nicht mit Tankwagen ausgestattet? Das Bohren von Brunnen ist oft weder möglich noch zulässig. Das WaldG kennen Sie nicht.

  6. 18.

    Schon erstaunlich, wie wenig Ahnung Sie haben.

    Anstatt Löschbrunnen zu bohren, können die Gemeinden auch Hydranten an Waldwegen ect bauen. Das Bohren von Tiefbrunnen ist oftmals nicht möglich.

    Die Feuerwehr muss immer löschen. Wie wäre es, wenn jede Feuerwehr vernünftig ausgestattet wird? Dazu gehören auch Tankwagen ect.

    Ich bewirtschafte einen Wirtschaftswald. Sie wissen, was das ist? Wieviel ha Wald besitzen Sie, um mitreden zu können?

  7. 17.

    Für den Einsatz im Artikelbild scheinen zumindest die Probleme mit der Energieversorgung eventuell vorhandener Löschbrunnen gelöst gewesen zu sein.
    Haben die neuen Tatras ein hinreichendes Aggregat eingebaut?

  8. 16.

    Boris und Michael sind Sie auch 2 dieser kleinhirnigen, egoistischen Menschen, die nur an sich selber denken ???
    Schon mal davon gehört: Eigentum verpflichtet !
    Was haben Sie bisher dafür getan das "ihr" Wald wächst und gedeiht ? Haben sie den angepflanzt oder nur einen Scheck auf den Tisch gelegt ? Waldeigentümer die keinen Brunnen zulassen sollten bei einem Brand in ihrem Wald nicht entschädigt werden. Sie sollten ihre Kosten selber tragen. Im Übrigen, Feuerwehren werden nicht von Versicherungen finanziert. Feuerwehren werden von den Landkreisen, Städten und den Gemeinden finanziert. Also von uns, dem Steuerzahler. Vor allem die Feuerwehr: Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder versehen ihren Dienst, ehrenamtlich !!! für uns. Sie riskieren ihre Gesundheit, ihr Leben für unseren Schutz und deshalb sollten wir Ihnen alles erdenklich Mögliche zur Verfügung stellen, um Ihnen die Arbeit so leicht wie möglich zu machen, wie zum Beispiel Löschbrunnen. Wenn sie Wasser zum bewässern benötigen, lassen sie sich doch selbst einen Brunnen bohren. So teuer ist das für sie auch nicht oder wollen sie sich nur auf unsere Kosten noch mehr bereichern ?

  9. 15.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mind. 2 Berliner Waldbesitzer die Begründung des hohen Privatanteils für einige Schwierigkeiten bei der Waldbrandbekämpfung bestätigen, auch wenn diese sicher nicht für alle sprechen.
    Dass die Feuerwehren jahrelang vernachlässigt wurden, steht noch auf einem anderen Blatt.
    Aber da tut sich ja so einiges.
    Wenn die Energiepreiskrise wieder vorbei ist, dürften etliche Privatpersonen Notstromaggregate mit null Betriebsstunden billig loswerden wollen. Vielleicht ist da auch was im ca. 10kVA Bereich für kleinere Feuerwehren dabei.

  10. 14.

    Boris hat durchaus Recht.

    Verantwortlich für Waldbrände sind fast immer Spaziergänger. Darin Begehungsverbot vom Frühjahr bis zum Herbst

    Brunnen ja - aber nur, wenn der Waldbesitzer kostenlos Wasser zur Bewässerung von Anpflanzungen entnehmen darf

    Sonst kommt auch auf meinen Wald kein Brunnen.

    Heidekind, wieviel Wald besitzen Sie? Der Hinweis auf Fördermöglichkeiten ist unsinnig, wenn man die Richtlinien nicht erfüllen kann.

    Mit Waldeigentum muss man wirtschaften.

  11. 13.

    Ganz so ist es nicht. Zu einem Brunnen gehören auch Zuwegungen. Außerdem gibt's bisher kaum Studien zur Bestandsentwicklung.

    Bereits vor Jahren gab es einen Vorschlag der Waldbesitzer: wir stellen eine kleine Fläche zur Verfügung und im Gegenzug dazu dürfen die Waldbesitzer kostenlos Wasser aus dem Brunnen zur Bewässerung der Anpflanzungen entnehmen.

    Das wäre akzeptabel. Außerdem muss endlich ein Betretungsverbot für Spaziergänger her.

  12. 12.

    Die Feuerschutzsteuer wird vom Versicherer gezahlt.

    Wenn ein Löschbrunnen auf meinem Eigentümer errichtet werden soll und dafür keine Pacht gezahlt wird, muss ich auch das Recht haben, kostenlos Wasser aus diesem Brunnen zur Bewässerung der Anpflanzungen zu entnehmen. Das wäre eine gute Lösung. Diese wurde bereits vor Jahren abgelehnt.

    Brandschneise ist vorhanden. Mehr ist weder möglich noch erforderlich.

  13. 11.

    Was erzählen Sie denn hier von Eingriff in Eigentumsrecht?
    Da steht Waldbesitzer können kostenfrei verpachten und nicht Waldbesitzer müssen.
    Also wer das nicht möchte, muss gar nix machen.

  14. 10.

    @Boris Zitat:“ Die Idee ist nicht neu… und wurde schon damals von und Waldbesitzern abgelehnt.“ Dazu kann ich nur sagen, dass diese Idee NICHT von ALLEN Waldbesitzern abgelehnt wurde! Bitte sprechen Sie also nur von sich! Bezüglich der Brunnen ist die Idee dahinter wahrscheinlich, dass der Auftraggeber die Rechnung dann auch bezahlen muss - und wenn das der Staat oder das Land ist - dann ist der Eigentümer außen vor…
    Btw. die Problemstellen beim Löschen in BRB sind Munitionsverseucht!

  15. 9.

    Die Feuerwehr wird über die Feuerschutzsteuer finanziert. Man könnte unterschiedliche Hebesätze verlangen je nachdem, ob der Waldbesitzer einen Löschbrunnen hat oder nicht. Auflagen in den vorbeugenden Brandschutz wie Wund- und Schutzstreifen müssen kontrolliert werden, Zuwiderhandlungen gehören mit Bußgeldern belegt.

  16. 8.

    Hier handelt es sich um sehr kostbares Eigentum. Auch wenn mancher dies vll. anders sieht, verpflicht es doch der Gesellschaft gegenüber; nicht rechtlich, eher moralisch gemeint. Die Fläche eines Löschbrunnens ist marginal und dieser wird bestimmt nicht im dicksten Bestand errichtet. Wenn also an einer Zuwegung ein wenig ihrer(oder meiner/unserer) Fläche verloren geht, treibt das niemanden in den Ruin und, man soll es nicht glauben, ist aber so, sie selbst könnten Nutznießer dieses bekrittelten Brunnens sein. Vll. schützt er auch ihren Bestand oder trägt dazu bei die Schäden dort zu minimieren. Detailierte Information, inkl. weiterführenden Link, auch zur Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUK-Forst-RL), finden sie hier:
    https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~07-10-2022-loeschwasserbrunnen#
    ... und bitte, schreiben sie nicht von "uns". Wer nur Eurozeichen in den Augen hat, hat den Sinn eines Waldes bis heute nicht verstanden.

  17. 7.

    Und dafür darf in das Eigentumsrecht eingegriffen werden?

    Anstatt über Brunnen nachzudenken wäre ein generelles Betretungsverbot für Wälder von März bis Oktober sinnvoller. Zumal Waldbrände fast nur durch Spaziergänger entstehen

  18. 6.

    Wenn jemand auf meinen Eigentum etwas baut, kann ich ja wohl eine Entschädigung verlangen.

    Die Feuerwehr muss im Brandfall löschen, egal wer der Eigentümer des Bodens ist

    Außerdem sind viele Waldböden in Brandenburg für Tiefbrunnen nicht geeignet.

    Diese Idee der Regierung ist nicht neu und wurde schon vor Jahren von uns Waldbesitzern abgelehnt.

    Feuerlöschteiche sind bei der Trockenheit leider keine Alternative

  19. 5.

    Hier wittert so mancher,wie hier Boris, schon wieder Geld.
    Für einen Tiefbrunnen wird aber nicht viel Fläche benötigt und die Allgemeinheit kann doch wohl verlangen,dass die Wasserentnahme hergestellt werden kann. Die Feuerwehr schützt ja auch dieses Stück Wald. Ich bin weit über 80 Jahre und kann mich erinnern,dass es früher,zu meiner Kindheit im Wald Feuerlöschteiche gab, die heute aber verschwunden sind.

  20. 4.

    "Wenn Brunnen gebaut werden, müssen wir auch entschädigt werden "
    Wenn keine Brunnen gebaut werden, sehen Sie zu, wer Ihre Fläche löscht. Machen Sie einen Zaun drum und verbieten der Feuerwehr den Zutritt.
    Der Jagen rechts und links neben Ihrer einsamem Fläche wird Ihnen dann schon zeigen, wo der Hammer hängt.

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