Urteil des Amtsgerichts Tiergarten -

Das Amtsgericht Tiergarten hat den Polizisten Detlef M. vom Vorwurf freigesprochen, er habe interne Informationen zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz im Dezember 2016 in einer Chatgruppe geteilt. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Mit dem Urteil folgte der Richter den Anträgen der Staatsanwältin und des Verteidigers.
Polizist gab Medien-Infos als interne Ermittlungserkenntnisse aus
Der mittlerweise 58 Jahre alte M. war der Polizei bei Ermittungen zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln aufgefallen. Auf dem Handy eines der Hauptverdächtigen Tilo P. fanden die Beamten Nachrichten von Detlef M.. In einer gemeinsamen Chatgruppe, in der auch mehrere Neuköllner AfD Politiker sind, hatte M. Informationen verbreitet, die er als Erkenntnisse der Mordkommission ausgab. Deswegen wurde gegen ihn wegen versuchter Verletzung von Dienstgeheimnisse ermittelt. Im Prozess sagte M., dass er diese Informationen nicht von der Mordkommission sondern aus öffentlichen Medienberichten erhalten habe. Er habe das im Chat allerdings verschwiegen.
Staatsanwältin: Polizist wollte sich profilieren
Wie die Staatsanwältin im Prozess sagte, konnte sie nicht das Gegenteil beweisen. Der Polizeihauptkommissar habe sich stattdessen in der Gruppe mit vermeintlichen Insider-Informationen profilieren wollen. Gegen den Beamten war zunächst per Strafbefehl eine Geldstrafe von 8.100 Euro verhängt worden. Weil der Polizist Einspruch einlegte, war es zu dem Prozess gekommen.
Sendung: rbb24 Abendschau, 17.03.2023, 19:30 Uhr