Straßenblockaden und Fehlalarm - Berliner Klima-Aktivist zu vier Monaten Haft verurteilt

Mo 17.07.23 | 17:16 Uhr
Symbolbild: Unterstützer der Letzten Generation demonstrieren am 26.05.2023 in Berlin gegen die Einstufung als kriminelle Vereinigung durch die Behörden. (Quelle: dpa/Sven Käuler)
Audio: rbb24 Inforadio | 17.07.2023 | Miriam Berger | Bild: dpa/Sven Käuler

Ein 31-jähriger Klima-Aktivist soll für vier Monate ins Gefängnis - so hat es das Amtsgericht Tiergarten entschieden. Der Angehörige der "Letzten Generation" hatte unter anderem einen falschen Feueralarm in einem Bundestags-Bürogebäude ausgelöst.

Ein Klima-Aktivist ist in Berlin nach einem falschen Feueralarm und drei Straßenblockaden zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Vier Monate Gefängnis ergingen am Montag gegen den 31-Jährigen. Er habe sich der Nötigung, versuchten Nötigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie des Missbrauchs von Notrufen schuldig gemacht, befand das Amtsgericht Tiergarten.

Eine Bewährungsstrafe komme im Fall des Informatikers nicht in Betracht. Er sei wegen ähnlicher Vorwürfe rechtskräftig verurteilt und habe im Prozess keinen Sinneswandel erkennen lassen.

Feueralarm im Bundestag ausgelöst

Damit ist in Berlin zum zweiten Mal nach Aktionen der Gruppe Letzte Generation gegen Klima-Aktivisten eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt worden. Im April hatte das Amtsgericht Tiergarten gegen eine 24-Jährige ebenfalls vier Monate Haft verhängt.

Im Verfahren gegen den 31-Jährigen ging es um drei Straßenblockaden zwischen Juni und Oktober 2022. Zudem hatte er im Oktober in einem Bundestags-Bürogebäude einen falschen Feueralarm ausgelöst. Solche Aktionen seien "keine tolerierbaren Mittel", um die Politik zu einem bestimmten Handeln zu bringen, so die Richterin. "Die Grenzen legitimen Protests werden überschritten." Bei den beiden letzten Taten sei der Angeklagte bereits rechtskräftig verurteilt gewesen.

Verteidiger: "Es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, nämlich der Klimanotstand"

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert - "es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, nämlich der Klimanotstand", so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Etliche ähnliche Verfahren sind beim Amtsgericht Tiergarten anhängig. Die Berliner Staatsanwaltschaft will seit Mitte Juni auch beschleunigte Verfahren gegen Klima-Aktivisten erwirken - in etwa 25 Fällen sei das bereits beim Amtsgericht beantragt worden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.07.23, 16 Uhr

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